Hallo,
da unter Zugrundelegung des BSG-Urteils offensichtlich in den vergangenen Jahren der OPS-Kode der Schlaganfallkomplexbehandlung in 75% (?) der Krankenhäuser zu Unrecht kodiert wurde, aber die DRG-Kalkulation im InEK beeinflußt hat, scheint mir eine rückwirkende Neukalkulation aller Schlaganfall-DRG's notwendig ... denn die kalkulierten Kosten sind in den vergangenen Jahren ja tatsächlich entstanden, und der kalkulatorische Trenner "Schlaganfalkomplexbehandlung" wird vom BSG für 75% (?) der Häuser als Falschkodierung deklariert.
Mit freundlichen Grüßen
C. Hirschberg