Beiträge von stein_m

    Guten Abend,

    nachdem der DRG-Katalog für das Folgejahr auch in 2023 wieder sehr spät veröffentlicht wurde, blieb nicht viel Zeit, die neue "Heidelberger Liste" zu erstellen. Da aber viele DRGs in ihrer Bezeichnung gleich blieben, konnte ich die Liste aber recht zügig erstellen.

    Anbei sowohl die PDF- als auch Excel-Version zum Download.

    Schöne Grüße

    Markus Stein

    Guten Tag,

    leider wurde im LE-Portal nicht die KDL als führender Index gewählt, so dass die schon begonnenen Mapping-Arbeiten nicht auf die spezifischen MD-Anforderungen fortgeführt wurden.

    Denn in einer kleinen Arbeitsgruppe haben wir Mappings zumindest auf classCode und typeCode begonnen, der aktuelle Stand befindet sich in einer simplifier-Umgebung, und zwar:

    Wir erwägen eine Fortführung noch über die Hinzunahme weiterer IHE XDS value sets ... da geht es jedoch nicht um das LE-Portal, sondern um andere intersektorale Anwendungen.

    Aber vielleicht helfen der MedCo-Community doch die beiden o.a. Links.

    Schöne Grüße aus Berlin

    Markus Stein

    Hallo,

    vielleicht ja schon einigen hier bekannt, aber im Referentenentwurf des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes (KHPflEG) wurde die Frage der Übermittlung von Dokumenten an den MD "delegiert". Geplant ist folgende Ergänzung des Absatz 2b §17c Krankenhausfinanzierungsgesetz:

    Zitat

    Für die Durchführung der Erörterung nach Satz 1 und für eine gerichtliche Überprüfung der Abrechnung hat der Medizinische Dienst die für die Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Abrechnung bei dem Krankenhaus erhobenen Daten und Unterlagen an die Krankenkasse zu übermitteln. Die Krankenkassen dürfen die erhobenen Daten und Unterlagen nur für die in Satz 5 genannten Zwecke verarbeiten; eine Zusammenführung ist nur mit Daten des die Erörterung oder die gerichtliche Überprüfung betreffenden Einzelfalles zulässig. Die von dem Medizinischen Dienst übermittelten Daten und Unterlagen sind nach Abschluss der Erörterung nach Satz 1 oder der gerichtlichen Überprüfung von der Krankenkasse zu löschen. Das Nähere zum Verfahren der Übermittlung vereinbart der Spitzenverband Bund der Krankenkassen mit dem Medizinischen Dienst Bund mit Wirkung für die Krankenkassen und die Medizinischen Dienste.

    Aber bitte berücksichtigen, dass dies erst einmal "nur" der Referentenentwurf ist ... es bleibt aber die o.a. Problematik des Nachweises, welche Unterlagen der MD bei Begehungen für dessen Gutachten herangezogen hat.

    Schöne Grüße

    Markus Stein

    Grundsätzlich ist Ihr Ansatz interessant. Da unser (großer) Softwareanbieter das Mapping auf die erforderlichen 90 "title" vermutlich zum 1.7.2022 noch nicht realisieren kann, wäre ein Komplettexport als Einzel-PDF's mit unseren hauseigenen Dokumentbezeichnungen interessant.

    Für diese Einzel-PDF's bräuchten wir idealerweise ein pfiffiges Dateiverwaltungstool, mit dem wir dann den Dokumentenwust über eine hauseigene Mappingliste gesteuert in verschiedene "title"-Ordner absortieren. Dann Upload über das MD-LE-Portal... :/

    Hallo Herr Hirschberg,

    genau das sollte man von einer IT-Lösung verlangen; nämlich das automatische Mapping der klinikeigenen Dokumente auf die vorgegebenen title und legacy-Kodes. Auch Dokumente, die nicht unbedingt im Anhang formuliert sind, können über einen der Zusatzfelder ergänzt um einen Freitext gemappt werden.

    Das von MaK beschriebene Verfahren der Dokumentenbereitstellung mit automatischem Import und automatischer Übertragung an das LE-Portal ist in Kliniken etabliert, und zwar auf Ebene der ab 1.7.2022 geforderten title/legacy-Kode Konvention. Auch ein Verfahren, bisher genutzte "PDF_Sammeldokumente" mit automatischer Aufteilung nach Lesezeichen, ist denkbar und auch schon im Einsatz.

    Ich hatte - produktneutral - einen Beitrag für einen digitalen Workflow in der f&w 10/2021 geschrieben, allerdings vor der jetzigen Änderung mit Nutzung der vorgegebenen title ... ich hänge diesen mal an. Der im Artikel beschriebene digitale Workflow ist zwar eine Soll-Beschreibung, aber schon in ersten Kliniken realisiert.

    Begrüßenswert ist, dass die DGfM das Thema der eVV aufgegriffen hat und beim Herbstsymposium den Tag der Tools vollständig unter diesen Aspekt gestellt hat - dort können dann Hersteller für Lösungen zeigen, wie sie auf die Herausforderungen des LE-Portals eingegangen sind ... Ende September ist zwar doch etwas nach dem 1.7., aber vielleicht ja doch für den ein oder anderen ein guter Weg, sich die Werkzeuge anzuschauen.

    Schöne Grüße

    Markus Stein

    Hallo in die Runde,

    Sie haben im Diskussionsverlauf ja schon heraus gearbeitet, dass aus der Tabelle mit den Dokumenttypen beim Upload in das LE-Portal immer der "MD Dokumententyp" (title) in der Form gewählt werden muss, wie dieser in der Tabelle steht. Etwas krude ist, dass diese Titel Portal-intern als Index genommen werden, wie mir in einer Veranstaltung von der MD-IT bestätigt wurde - ich hätte hier vielleicht schon die ab 1.1.2024 notwendige KDL in vorgezogener Form als Index erwartet - denn dann könnten einfach klinikeigene Bezeichnungen als Dokumenttitel genommen werden.

    Beim manuellen Upload werden die MD-Dokumenttyp-Titel in einer Auswahlliste bereitgestellt, automatisierte Lösungen müssen dann ein "Mapping" von klinikintern verwendeten Dokumenten (bzw. Dokumenttypen) auf einen passenden Eintrag der MD-Dokumenttypen durchführen.

    Die Herausforderung stellt sich dann aber noch bei Dateien > 100 MB - hier schon erwähnte Intensivkurven können da aber schnell in den Gigabyte-Bereich gehen. Diese müssen dann auseinander dividiert und sinnvollerweise konsekutiv nummeriert werden.

    Das automatisierte Mapping auf die Titel PLUS einen der vier Dokumentklassen, die ab 1.7.2022 verlangt werden, wie auch das erwähnte Aufteilen können erste IT-Lösungen anbieten, auch das Ergänzen um die ab 1.1.2024 geforderten XDS IHE Value Sets (die ja auch für die ePA nach §341 SGB V gelten) kann früher bereitgestellt werden (manche MD wünschen sich das schon).

    Es bleibt aber der anfangs genannte Knackpunkt: wie gehe ich damit um, wenn der MD eine umfangreiche Dokumentenliste anfordert, es aber "Mischdokumente" wie die o.a. Intensivkurve existieren, die mehrere Anforderungen in einer einzigen Datei erfüllen? Wenn der MD nun rein formal vorgeht, dass alle geforderten Dokumenttypen 1:1 übermittelt werden müssen, dann bleibt nur der o.a. erwähnte Mehraufwand, die Dokumente dann mehrfach mit unterschiedichen MD-Dokumententypen zu verschicken. Letztlich bleibt die Frage , ob im Nachgang bei weiteren Streitigkeiten dann MD-seitig argumentiert wird, ein bestimmter Dokumenttyp sei nicht zugesandt worden, obwohl die Klinik ein Dokument versandt hat, das implizit auch die Inhalte des anderen Dokumenttyps enthält.

    Spannend wird auch sein, wie die Bereitstellung der Unterlagen für das Erörterungsverfahren aussehen soll, dann in Richtung Kostenträger. Ein Punkt, der übergreifend noch nicht geklärt ist; solitäre Kassenlösungen wären für die Kliniken ein immenser Aufwand - neben dem ohnehin hohen administrativen Aufwand der Dokumentenbereitstellung dann auch noch den "passenden" Übertragungsweg identifizieren und angehen.

    Schöne Grüße

    Markus Stein

    Hallo,

    da sich "semantisch" gegenüber dem letztjährigen DRG-Katalog nicht viel geändert hat, konnte ich die "Heidelberger Liste" für das Jahr 2022 recht schnell fertigstellen. Beigefügt finden sich die PDF- und Excel-Version der Liste.

    Neu hinzugefügt habe ich das Feld "PpUG" - dieses soll jene "Indikatoren-DRGs" kennzeichnen, welche im Anhang der am 8.11.2021 veröffentlichten ersten Änderungsverordnung zur Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung aufgeführt sind.

    Viel Erfolg bei der Nutzung der Heidelberger Liste(n) wünscht

    Markus Stein

    Guten Morgen,

    in der aktuellen f&w 10/2021 wurde von mir ein umfangreicher Artikel veröffentlicht, der sich mit den Herausforderungen gemäß elektronischer Vorgangsübermittlungs-Vereinbarung (eVV) ab 1.7.2022 (und später) befasst. Dabei gehe ich auch auf die notwendige Einbindung in die IT-Landschaft ein.

    Dies zur Information hier, weil der Zeitpunkt 1.7.2022 mit obligater Übertragung an die LE-Plattform näher rückt. Weitergehende Rückfragen gerne an mich (E-Mail ist im Artikel genannt, ansonsten PM hier).

    Schöne Grüße

    Markus Stein

    Seit mehreren Jahren haben wir in unserem Haus die elektronische Fieberkurve eines führenden KIS-Herstellers sowie ein digitales Archiv desselben Herstellers. Das System ist nicht in der Lage, die digitalen Daten der Fieberkurve in das digitale Archiv zu transferieren. Bei MDK-Fällen werden die Fieberkurven händisch aufgesucht und die Einzelblätter, ebenso wie Visiteneinträge und Pflegeberichte, auf Papier ausgedruckt. Die Ausdrucke werden dann eingescannt und so ins digitale Archiv importiert. Wir sind Meister in der Nutzung menschlicher Schnittstellen.

    Aufgrund dieser Erfahrungen ist Digitalisierung für mich kein Problemlöser.

    Hallo medman2,

    Ihr plakatives Beispiel ist ja kein Einzelfall und auch der Grund, warum ich oben auf die Notwendigkeit hinwies, dass das MedCo bei der Umsetzung der KHZG-relevanten Anwendungen eingebunden werden sollte - denn gerade die Kurve ist ein schönes Beispiel, wie der Transfer von strukturierter Erfassung hin zum PDF nicht immer glücklich umgesetzt wird (kenne ich noch von früher aus Erfahrung in einer Klinik mit elektronischer Kurve und ähnlichem "Extraktionsaufwand" wie bei Ihnen).

    Und letztlich ist es richtig, man/frau bewertet es selbst, ob die angebotenen Dienste wirklich eine Erleichterung darstellen.

    Schöne Grüße

    Markus Stein

    Hallo merguet,

    jepp, das ist richtig, dass hier wenig - ähm gar keine - Investitionsförderung stattfindet und zudem der Aspekt nicht über KHZG-Pakete finanzierbar erscheint (wäre für mich nur mit sehr viel Kreativität vermittelbar).

    Die Problematik der noch viel mit Papier arbeitenden Medizincontroller/innen und MDK-Manager/innen hatten wir auch in einer Befragung im Rahmen einer Masterarbeit mit erhoben - siehe hier im Forum unter Online-Umfrage zur Digitaliserung des MDK-Managements bis 31.8.2019

    Allerdings muss ich dahingehend widersprechen, dass sich auch "Abbilder analoger Daten", sprich gescannte PDF-Dateien schon in einen semi-automativen Prozess einbinden lassen, sofern die eigene IT-Landschaft das hergibt.

    Und "echte Digitaldaten" müssen leider auch in PDFs gewandelt werden, eine Herausforderung, die bei Kliniken mit wachsendem Digitalisierungs- bzw. im KHZG-Sprech "Reifegrad" aufkommt- denn sie "dürfen" die strukturierten Daten in die vom MD geforderten PDF-Strukturen überführen. Dieser Aspekt wäre auch der, den ich als wichtige Mitsprache des Medizincontrollings bei Implementierung der KHZG-Pakete erachte, nämlich darauf zu achten, dass ggf. einzuführende "digitale Pflege/Behandlungsdokumentation" auch eine einfache und solide Ausleitung der strukturierten Daten in PDF-Dateien zulässt.

    Schöne Grüße

    Markus Stein