Beiträge von Herzchen

    Hallo SoK,
    es gibt da keinen festen Anteil von Sach- und Personalkosten. Dies kann hausindividuell ja ganz unterschiedlich sein und auch bei den unterschiedlichen DRGs unterschiedlich sein, je nach Inanspruchnahme. Das InEK wiederum bildet dann ja einen Durchschnittswert über die Daten der kalkulierenden Häuser. Dieser Bereich ist eben ein "Sammelbecken".
    Finanzierungsrechnung auf Basis der DRG-Kalkulationsdaten sind immer mit Vorsicht zu genießen. Man muss die Fallstricke der Kalkulation kennen, um auch zu erkennen, wo die darauf basierende Finanzierungsrechnung dann Ihre Schwächen hat.
    Liebe Grüße
    Herzchen

    Guten Tag,

    wir hatten kürzlich genau solch einen Fall. Diese Konstellation scheint nicht abschließend geklärt, soll aber wohl in der nächsten Fallpauschalenverordnung aufgenommen werden. So die Aussage der Kasse nach einiger Diskussion. Wir haben uns dann darauf verständigt, dass die Kasse zunächst ohne Verlegungsabschlag bezahlt und wir ggf. die Rechnung korrigieren, wenn in der nächste FPV etwas anderes geregelt wird.

    Viele Grüße
    Herzchen

    Hallo,

    da kann ich es mir doch nicht verkneifen zu diesem Thema auch mal etwas zu schreiben:

    Das Schreiben scheint ein Muster des GKV-Spitzenverbandes zu sein. Wir haben es jedenfalls in gleichem Wortlaut erhalten und ich würde behaupten von einem anderen Kassenverband als oben angehängt.

    Freundlicherweise hatte man mir das Schreiben vorab telefonisch angekündigt, so dass ich die Chance hatte der Kassenvertreterin zwei, drei Fragen zu stellen. Dort ist man wie oben schon beschrieben nun der Auffassung, dass alle Prüfungen von OPS und ICD sachlich-rechnerische Prüfungen sind. Die Beauftragung des MDK erfolgt trotzdem nach § 275 Abs. 1. Denn eine andere Rechtsgrundlage für die Einschaltung des MDK gibt es nicht. So teilt es uns der MDK auch immer mit. Er ist nach § 275 Abs. 1 beauftragt. (Rückfrage an Medicos: Teilt ihr MDK tatsächlich mit, dass er nach Abs.1c beauftragt ist? Das ist ja ein komfortable Situation).Trotzdem soll in diesen Fällen der Abs. 1c nicht gelten. Ich frage mich ernsthaft, wie man bei einer Prüfung bei der es unstrittig um Krankenhausbehandlung geht Abs. 1 von Abs. 1c trennen kann.

    Ich habe mich nun auch durch die drei genannten Urteile gekämpft. Das BSG umgeht die Frage nach welcher Rechtsgrundlage die sachlich-rechnerische Prüfung stattfindet und nennt immer nur den § 301.

    Ganz ehrlich, da sind doch Menschen am Werk, denen allen mal vier Wochen Praktikum an der Basis gut täte.

    So nun habe ich wieder Luft ;)

    Herzchen

    Hallo,

    habe hier einen zusammengeführten Fall, in dem ich mich mit der Kasse nicht über die Hauptdiagnose einigen kann.

    Folgende Konstellation:
    1. Aufenthalt 17.02.-20.02. wegen hypertensiver Herzkrankheit I11.01, medikamentös behandelt
    2. Aufenthalt 23.02.-24.02. zur Herzkatheteruntersuchung, die eine Kardiomyopathie I42.88 bestätigt, die damit HD in diesem Aufenthalt ist

    Für den zusammengeführten Aufenthalt ist für uns die Kardiomyopathie die Hauptdiagnose, da diese den aufwendigeren Teil des Aufenthaltes ausgelöst hat. Der MDK sagt, die hypertensive Entgleisung führte zur Aufnahme und ist damit die HD. Grundsätzlich muss, aber doch die Aufnahmediagnose nicht die Hauptdiagnose sein? Oder ist bei zusammengeführten Fällen immer die HD des ersten Aufenthaltes auch die HD des gesamten Falles?

    Ich freue mich auf Ihre Meinungen.

    Gruß
    Herzchen

    Hallo,
    ich hätte gern mal eine Einschätzung zu der Frage, wann bei einer Infektion an einem Implantat, die zu einer Sepsis führte, die Infektion die Hauptdiagnose ist. Wir haben im vorliegenden Fall die T82.7 als Hauptdiagnose verschlüsselt. Der Patient wurde uns zugewiesen, da eine Infektion an einer Gefäßprothese vermutet wurde. Wir sollten das Implantat wechseln. Da der Patient aber bereits eine Sepsis entwickelt hatte, kam es letztlich leider nicht zu der OP, da der Allgemeinzustand des Patienten dies nicht zuließ und der Patient letztlich verstarb. Unter medikamentöser Behandlung besserte sich die Infektion an der Prothese (durch CT-Bilder belegt) zuvor jedoch. Die Kasse meint nun, die Behandlung der Sepsis hätte im Vordergrund gestanden. Ist nicht aber der Infekt die zu Grunde liegende Krankheit und wurde diese nicht auch durch die Medikamente behandelt?
    ich hoffe, damit ist die Situation zunächst ausreichend beschrieben.
    Ich freue mich über Ihre Einschätzungen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Herzchen

    Hallo,

    meiner Meinung nach kann das Krankenhaus tatsächlich erst zum Falldialog auffordern, wenn die Krankenkasse eine Auffälligkeitsanzeige übermittelt. Ich denke auch, dass man dadurch in vielen Fällen keine Chance auf einen Falldialog hat, da der MDK sofort eingeschaltet wird. Man könnte es ja aber versuchen. Ggf. zieht die Kasse die Beauftragung dann ja zurück. Immerhin spart die Kasse 300€, wenn schon aus dem Falldialog die korrekt Abrechnung hervorgeht und nicht der MDK diese feststellt. Meine Erfahrung ist, dass die Kassen zur Zeit auch noch unsicher sind in der Umsetzung und Kommunikationsangebote selten abgelehnt werden.

    Liebe Grüße
    Herzchen

    Hallo,
    das steht zwar so in der Prüfverordnung, aber was macht man denn, wenn dann die Aktenanforderung vom MDK kommt und die 4 Wochen Versandfrist rum sind, bevor die sechs Wochen Mitteilungsfrist der KK rum sind? Die Unterlagen nicht versenden oder nur unter Vorbehalt? Auch dies ist wohl letztendlich eine Frage, die am Ende noch Gerichte werden klären müssen, wie so viele zu dieser Prüfverordnung.

    Etwas resignierte Grüße
    Herzchen

    Hallo,

    wir haben in diesem Jahr erstmals ein NUB mit dem Status 4. Im Anschreiben des InEK heißt es ja, dass diese NUBs in Ausnahmefällen mit den Kassen verhandelt werden können. Hat jemand damit bereits Erfahrungen?
    Leider teilt einem das InEK ja nicht mit, welche Informationen im Antrag gefehlt haben, das dieser zum Status 4 geführt hat. Ich finde die Argumentation gegenüber den Kassen deshalb etwas schwierig. Es geht mit um das NUB 637 Pulsgenerator. Vielleicht hat ja jemand Argumente für mich.

    Liebe Grüße
    Herzchen