Hallo,
noch ein paar Gedanken meinerseits. Im OPS sind Eingriffe, welche von der Systematik her als Operation gelten dem Kapitel 5- zuordnet. Alle OPS-Ziffern in den Kapiteln 1-, 3-, 6-,8- und 9- sind somit m.E. k e i n e Operationskodes. Eine Reoperation verlangt demnach zwingend einen Schlüssel aus dem 5-er Kapitel um als Operation zu gelten, der Zusatzschlüssel erfüllt diese Anforderung in diesem Fall allein nicht, weil es eben nur ein Zusatzkode ist.
Wie Kodiak schon schrieb: "unter P013 wird die Reoperation im Zusammenhang gebracht, mit der Wiedereröffnung eines Operationsgebietes zur
- Behandlung einer Komplikation
- Durchführung einer Rezidivtherapie
- Durchführung einer anderen Operation an diesem Operationsgebiet"
Im beschriebenen Fall von Herrn Wegmann wurde keine Komplikation behandelt, keine Rezidivtherapie durchgeführt und von der Systematik her eben keine "andere Operation (im Sinne der Systematik) an diesem Operationsgebiet" durchgeführt. Es erfolgte lediglich eine Biopsie durch Inzision. Das würde für mich auch das schon weiter oben von mir erwähnte Exklusivum unter 5-59 erklären, dass bei einer reinen Biopsie an der Niere eben kein Reoperationskode zu benutzen ist, weil die 1-er Kodes nun mal nicht als Operationkodes zu werten sind. Auch wenn der "Schnitt" an sich, vom Arzt sicher schon als Operation gesehen wird, scheint das wieder mal so ein "Denkfehler" zwischen medizinischem Sprachgebrauch und Systematik zu sein.