Beiträge von Pseudo

    Hallo Forumsmitglieder,

    ich hänge mich hier einmal dran.

    Bei kindlicher perkondylärer Humeruskfraktur ulnar erfolgt im Rahmen der Osteosynthese eine langstreckige Neurolyse des N. ulnaris mit entsprechender Transposition.

    Kann die Neurolyse mit Transposition (5-057.3) separat kodiert werden oder ist dies entsprechend der monokausalen Kodierung nicht möglich.

    Für Ihre Meinungen vielen Dank!

    Pseudo

    Hallo,

    keine Antwort, vielleicht habe ich die Frage unverständlich formuliert:

    Bei einer Sepsis gilt als Organversagen eine Hypoxämie. Dies gilt jedoch nur dann, wenn keine manifeste pulmonale oder kardiale Erkrankung besteht. Wenn also z.B. eine COPD mit chronisch respiratorischer Insuffizienz vorliegt, ist die Hypoxämie kein Zeichen des Organversagens bei Sepsis.

    Wie ist aber eine Pneumonie mit Hypoxämie zu bewerten, wenn keinerlei kardiale oder pulmonale Vorerkrankungen bestehen?
    Ist die Hypoxämie dann Zeichen eines Organversagens oder gilt die -akute- Pneumonie als pulmonale Erkrankung, die eine Wertung der Hypoxämie als Organversagen nicht zulässt?

    Viele Grüße

    Pseudo

    Liebe Forumsmitglieder

    als Organversagen gilt u.a. die arterielle Hypoxämie (paO2 <10kPa (75mmHg) unter Raumluft, paO2/FiO2 <33kPa (250mmHg) ohne manifeste pulmonale o. kardiale Erkrankung als Ursache).

    Sind entsprechende Parameter bei einem Patienten mit Pneumonie ohne eine pulmonale und kardiale Vorerkrankung als Organversagen zu werten?

    Für Ihre Meinung schon einmal vielen Dank!

    Pseudo

    Das ist ein Widerspruch in sich. Entweder CPAP oder Beatmung.

    Hallo Herr Horndasch,

    komme gerade aus einem anderen Post und verzweifele. Wenn ich das richtig in der DKR D1001 lese, heißt es dort

    maschinelle Unterstützung der Atmung durch intermittierende Phasen assistierter nichtinvasiver Beatmung, zugeordnet wird "Masken-CPAP/ASB"

    bzw.

    Atemunterstützung, zugeordnet wird "Masken-CPAP".


    Außerdem wäre dann "Masken-CPAP/ASB" auf jeden Fall Beatmungszeit,
    "Masken-CPAP" nur dann, wenn pro Kalendertag mindestens 6 Stunden erfolgen.?.


    Viele Grüße

    Pseudo

    Wertes Forum,

    mal wieder Beatmung und nur zu meiner Rückversicherung. Der MDK möchte den letzten Tag der Beatmung nicht anerkennen.

    Am letzten Tag der Beatmung erfolgte eine

    CPAP von 0:30 bis 2:30 Uhr (2 Std.)

    und eine

    CPAP/ASB von 19:30 bis 22:00 Uhr (2,5 Std.).


    Begründung des MDK: an diesem Tag seien die gemäß DKR 1001 vorgeschriebenen 6 Stunden CPAP pro Kalendertag nicht erfüllt.

    Meines Erachtens ist dies nicht zutreffend, da sich dies nur auf CPAP bezieht und nicht auf CPAP/ASB.

    Liege ich da richtig?

    Besten Dank!

    Pseudonym

    Hallo Herr Selter,

    vielen Dank für Ihre Antwort. Verstanden habe ich das zunächst nicht, nach etwas lesen weiter unten dann doch:

    die Nebendiagnsenkombination G82.49, N39.43, R15 und R47.1 hat in der

    • B17C die CCL-Werte von 4 - 1 - 1 - 2 und damit ein PCCL von 4
    • B03Z die CCL-Werte von 4 - 1 - 1 - 1 und damit ein PCCL von 3

    Viele Grüße

    Pseudo

    Hallo Suse104,

    es geht um die Fieberkurve, also die Darstellung der Vitalparameter, pflegerischen Maßnahmen, ärztlicher Visiteneinträge etc. in einer Übersicht.

    Wie hoch ist die Praktikabiliät inbsondere hinsichtlich der Eingewöhnung bei Pflegekräften und bei den Ärzten? Geht das schnell (z.B. 4 Wochen) oder braucht man eine längere Eingewöhnung?

    Schon einmal vielen Dank!

    Pseudo

    Hallo Sbrand,

    also das mit dem Z-Kode sehe ich nicht so

    (s. DKR 0209d Malignom in der Eigenanamnese
    Ein „Anamnese-Kode“ wird dann zugewiesen, wenn man von einer definitiven Heilung ausgehen kann. Wann dies bei einem Patienten möglich ist, hängt von der jeweiligen Erkrankung ab. Da die Feststellung eigentlich nur retrospektiv möglich ist, wird die Unterscheidung eher „klinisch“ auf der Basis einer fortgesetzten Behandlung des Malignoms als nach einem festgelegten Zeitrahmen getroffen.)

    Nach 2,5 Jahren kann man wohl nicht von einer definitiven Heilung ausgehen.

    Gibt es weitere Meinungen?

    Viele Grüße

    Pseudo

    Hallo Forumsmitglieder,

    ich bitte um Ihre Einschätzung.

    Ein Patient mit Z.n. operativer und chemothrapeutischer Behandlung eines Coloncarcinoms vor 2,5 Jahren wird stationär aufgenommen wegen eines Subileus. Bisher ist kein Rezidiv bekannt. Es erfolgt eine Thoraxübersichtsaufnahme sowie eine Abdomenübersichtsaufnahme mit der Fragestellung Z.n. Ascendens-Colonkarzinom vor 2,5 Jahren, Subileus.

    Metastasen werden nicht gefunden, der Subileus wird konservativ behandelt.

    Ist die Nebendiagnose C18.2 kodierbar?

    Vielen Dank

    Pseudo