Wertes Forum,
mal wieder Beatmung und nur zu meiner Rückversicherung. Der MDK möchte den letzten Tag der Beatmung nicht anerkennen.
Am letzten Tag der Beatmung erfolgte eine
CPAP von 0:30 bis 2:30 Uhr (2 Std.)
und eine
CPAP/ASB von 19:30 bis 22:00 Uhr (2,5 Std.).
Begründung des MDK: an diesem Tag seien die gemäß DKR 1001 vorgeschriebenen 6 Stunden CPAP pro Kalendertag nicht erfüllt.
Meines Erachtens ist dies nicht zutreffend, da sich dies nur auf CPAP bezieht und nicht auf CPAP/ASB.
Liege ich da richtig?
Besten Dank!
Pseudonym