Beiträge von Neuroline

    Hallo liebes Forum,

    beim Ausfüllen der Anträge zu den Ziffern 8-552, 8-559 etc. geraten ich ins Stocken. Vielleicht weiss das ja jemand hier? In den Vorjahren haben wir Strukturbögen für OPS Ziffern ausgefüllt und in der Regel 2 Personen jeweils eingetragen, bei der Pflege ein paar mehr. Geht das jetzt auch so ?

    Am Beispiel 8-552 :

    • Sollen alle Fachärzte für Neurologie eingetragen werden oder reichen 2 oder 3 ? Ebenso alle Pflegekräfte mit Zusatzqualifikation und alle Therapeuten, die in der OPS gefordert werden? Sollen auch hier alle eingetragen werden oder genügen pro Therapiebereich 2 oder 3 Therapeuten und 6 oder 7 Pflegekräfte ?
    • Sollen beim Antrag die Qualifikationen bspw. der Pflege (Bobath, Basale Stimulation etc.) dort eingetragen werden oder will der MD erstmal nur Namen. Oder ev. eine Angabe wie viele Personen eine Zusatzqualifikation vorweisen, wie zusätzlich 8 weitere Mitarbeiter als Wundexperte o.ä.

    Natürlich könnte man argumentieren, das kommt drauf an, wie viele Betten und Patienten, ist schon klar... da muss dann ev. die Zahl anpassen.... es geht um das Prinzip alle melden oder nur eine Auswahl. Wie machen die anderen Kliniken das ?

    Grüße an das Forum

    Neuroline

    merguet

    Was meinen Sie mit, sofern Leistungen geltend gemacht werden ? Es geht bei meiner Frage um Komplexbehandlungen, die wochenweise geschlüsselt werden Als Bsp. der Psychologe ( Teilzeit in 4 Tage-Woche ) macht seine Therapieeinhieten im Rahmen der OPS 8-550 oder auch 8-552 an den Tagen DI bis FR. Die Therapieeinheiten laufen ja nicht bei allen Therapeutengruppen täglich. An der Teamsitzung nimmt er natürlich an diesen Tagen auch teil. Da der 2. Psychologe( der von Mo bis Do arbeitet, auch in der 4 Tage -Woche) im Urlaub ist, ist dann Montags kein Psychologe da. Und umgegekehrt dann am Freitag

    Für mich stellt sich die Frage, ob wir wirklich die Arbeitsverträge ändern müssen (wenn das überhaupt geht....) man weiss ja nicht wirklich, wie der MD sich da anstellt.

    V. Grüße

    Neuroline

    Guten Tag liebes Forum,

    letzte Woche wurd eine Online Schulung vom MD durchgeführt. Dort wurde verkündet, man erwarte immer 2 Personen, wenn das Vorhandensein einer personellen Qualifikation gefordert werde, bspw. ein Logopäde. Minimal sei eine halbtägliche Besetzung an Wertagen. Wobei der Samstag für den MD nicht dazu gehöre, wenn es nicht ausdrücklich anders geschrieben steht im OPS. Der MD will zum Nachweis dann für 3 Monate Ist-Dienstpläne.


    Nun frage ich mich, wenn in den 3 Monaten bspw. Tageslücken sind, die Logopädin hat eine 3 Tageswoche und die 2. Logopädin hat Urlaub oder ist länger krank. Kleinere Kliniken haben ja ev. nur 2 Logopäden oder 2 Psychologen und das in Teilzeit.

    Läuft es darauf hinaus, dass wirklich jeden Werktag eine Kraft halbtags da sein muss ? Dann müssten einige Kliniken ev. ja Arbeitsverträge ändern oder sich sicherheitshalber nach einer weiteren Kraft umsehen ?

    Hallo,

    SaSchu : Es handelt sich um eine Fallpauschale mit Schlüssel 86* . Es gibt eine Regelung, wie individuelle DRGs bei fehlender Budget VB 2020 mit dem erhöhten Pflegentgeltwert ab 1.4. zu berechnen sind. Da kann es durchaus sein, dass nur ein Pflegentgelt abgerechnet werden kann und die eigentliche DRG auf Null gesetzt wird. Hier geht es darum, wie mit Zuschlägen verfahren wird, ob die berechnet werden können oder auch auf Null gesetzt werden müssen.

    @zackspeed

    naja, es handelt sich ja hier um einen Langlieger, da ist dann der rückgerechnete Tageserlös nicht so hoch. Es scheint aber hier im Forum für andere Kliniken kein Thema zu sein.

    Es gibt einen §301 Nachtrag vom 1.4.2020, da steht das alles drin auch die Konstellation der individuellen DRGs ohne Budget VB 2020, allerdings werden da nur 85er und 86er Schlüssel erwähnt.

    Es gibt noch eine zusätzliche Klarstellung der DKG für die Fälle ohne Budget-VB 2020, wann die Fallpauschale dann auf Null zu setzen ist, da wird aber auch nur der Entgeltschlüssel 85* und 86* genannt, die Zuschläge mit 87* werden nicht genannt, Wir versuchen noch einmal die Kasse zu überzeugen, dass wir aus formellen Gründen (87*er Schlüssel nicht erwähnt) das Geld für die OGVD Zuschläge bekommen.

    V. Grüße

    Neuroline

    Hallo zakspeed,

    ich versuche es nochmal anders.

    Das Problem ist, dass das (coronabedingt erhöhte) Pflegeentgelt insgesamt höher ist als die gesamte Fallpauschale und in diesem Fall sogar höher als die Fallpauschale plus Zuschläge OGVD (für die wir natürlich auch ein Entgelt vereinbart haben). Durch die Erhöhung des Pflegeentgeltes kann es zu solchen Konstellationen kommen.

    Die Frage hier ist, ob auch die Zuschläge für die OGVD auf null gesetzt werden müssen. Für die normale Fallpauschale gibt es so eine Regel, für Zu-und Abschläge gibt es keine mir bekannte Regel.

    Hallo an das Forum,

    wir haben ein ähnliches Problem. Allerdings ist die B61B bei uns eine Fallpauschale und kein tagesbezogenes Entgelt.

    Wir haben nun die Konstellation bei Pat. mit Tagen OGVD, dass das Pflegeentgelt die Fallpauschale übersteigt, also Fallpauschale =Null aber : Die Zuschläge für die OGVD haben wir bisher berechnet, bei einigen Kassen geht das so durch, bei einer Kasse nun nicht, diese will auch die OGVD Zuschläge nicht bezahlen.

    Werden die Zu-und Abschläge damit eingerechnet oder nicht ?

    Vereinfacht DRG 8000,- Zuschläge OGVD 1000,- Pflegeentgelt 9500,-

    Wir rechnen ab: Pflegeentgelt 9500,- plus Zuschläge OGVD 1000,-

    Grüße an alle

    Neuroline

    Liebes Forum,

    ich bin schon eine Weile dabei, aber so einen Fall hatte ich bisher nicht.

    Wir nehmen einen Patienten stationär auf, um eine kleine Massnahme durchzuführen, die üblicherweise mit 1 Tag VWD mit einer Übernachtung abgerechnet und auch so vom MDK akzeptiert wird.

    Am Aufnahmetag verlässt der Patient noch die Klinik, weil seine Frau erkrankt ist, ein MRT wurde noch durchgeführt, die Behandlung aber quasi unterbrochen. Eine akute gesundheitliche Gefahr besteht nicht, die Entlassung ist regulär. Nun kommt der Patient nach 14 Tagen nach Ablauf der oGVD wieder und der kleine Eingriff wird jetzt vorgenommen, die Befunde liegen vor, die Aufklärung war erfolgt, das geht alles fix, der Patient verlässt nach 6 Stunden die Klinik wieder. Groupertechnisch kommen 2 Fälle mit 1 Tag VWD raus, vorstationär für den 1. Fall geht nicht, weil die Zeit bis zur Wiederaufnahme zu lang ist. Eine Ambulanz haben wir nicht.

    Wie würden Sie verfahren, müssen wir den 2. Fall womöglich als vorstationär abrechnen, wie die Kasse das jetzt fordert. Die Eingliederung in den stationären Ablauf ist sicherlich im 2. Fall nicht in vollem Umfang erfolgt.

    Grüße ins Forum

    Neuroline

    Hallo liebes Forum,

    die Diskussion mit der Leistungsfähigkeit ist für mich höchst interessant, da wir kein MRT im Hause haben´, vielen Dank für die Beiträge.

    Dennoch möchte ich auf mein Grundproblem, die Übernahme der Fahrtkosten für Konsilfahrten bei PKV-Patienten zurückkommen. Bei GKV Patienten zahlen wir die MRT "Konsile" inkl. der Fahrtkosten, bei PKV Patienten ebenso.

    Nur in dem Fall, dass Patienten eine Wahlleistungs-VB eingehen, bekommt der Patient die Rechnung für das MRT - aber die Fahrtkosten zahlen immer noch wir. Die Patienten fahren aufgrund der Schwere der Erkrankung fast immer mit dem KTW.

    Der Betreiber des Rettungsdienstes war hier bei mir persönlich im Büro und hat mir mitgeteilt, dass wir schön blöd sind, wenn wir die Fahrten der PKV Patienten bezahlen, alle anderen Kliniken (inkl. Uni) würden das nicht so machen und auch die Fahrkosten würden jedem PKV-Patienten in Rechnung gestellt. Der Betreiber des Rettungsdienstes versicherte mir, es sei egal, ob der PKV-Patient eine Wahlleistungs-VB habe oder nicht. Ich bin schon viele Jahre im "Geschäft" , aber das hat mich doch sehr erstaunt.

    Ich gehe nicht davon aus, dass der Betreiber mir Blödsinn erzählt, er weiss ja was er wie abrechnet. Daher meine Frage, machen das andere Kliniken auch so, es müssten ja dann die Transportscheine entsprechend ausgestellt werden. Kleine und mittlere Neurologische und Geriatrische Kliniken insbesondere in der Frührehabilitation werden oftmals kein MRT haben und müssten auch diese Fragestellung haben.

    Grüße
    Neuroline

    Hallo noch einmal !

    Die Antwort von nurzu bezieht sich auf den Abrechnungsleitfaden der Krankenkassen, das ist keine Vereinbarung und auch kein Gesetz. Die Verbringung gibt es auch offiziell nicht, das ist eine "Erfindung" der Krankenkassen.

    Laut dem Rettungsdienstbetreiber macht das sogar unsere hiesige Uniklinik so, Konsilfahrten werden bei PKV Versicherten immer an den Patienten direkt geschickt. Es wird auch kein Unterschied gemacht, ob der Patient eine Wahlleistungsvereinbarung unterschrieben hat oder nicht.

    Daher noch einmal die Frage, wie handhaben das andere Kliniken ? Bezahlt die Klinik Konsilfahrten für PKV Patienten selbst (wie bei GKV Patienten) oder nicht ?

    Da wir in der Neurologie häufig sehr schwer kranke Patienten haben, die sogar mit dem KTW fahren, fallen bei uns für die Fahrten doch oft hohe Beträge an.

    Grüße
    Neuroline