Beiträge von stei-di

    Guten Morgen an alle,

    die Auffassung von Medman2 trifft genau meine. Sofern es "nur" um die Fallzusammenführung geht könnte ich gut mit einer Prüfanzeige für beide Fälle leben (HD/ND wegen der DRG-Ermittlung, event. Prüfung Komplikation). Aber da auch die Verweildauer des zweiten Falles angefragt wurde übersteigt dies meiner Meinung nach den Prüfgrund Fallzusammenführung. Klar kann jeder Prüfgrund separat benannt werden, aber die oGVD-Prüfung des zweiten Falles hat dann doch mit der Prüfung Fallzusammenführung eher weniger zu tun.

    MfG stei-di

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zur Form der Prüfanzeige bzw. Unterlagenanforderung des MDK bei einer Prüfung wegen vermuteter unterbliebener Fallkopplung. Wir habe für den ersten Behandlungsfall eine Unterlagenanforderung erhalten, in dieser Unterlagenanforderung ist auch der zweite (aus Sicht des Kostenträgers zusammen zufassenden) Fall enthalten. Soweit so gut. Allerdings wird für den zweiten Fall gleich eine zusätzliche Palette an Prüfanlässen beigefügt: oGVD-Überschreitung, Korrektheit HD. Nun meine Frage: In Bezug auf eine Fallkopplung hätte ich mit einer Prüfanzeige leben können, müsste aber bei dem erweiterten Umfang der Prüfung des zweiten Falles nicht ein eigener Prüffall "aufgemacht" werden müssen?

    Vielen Dank im Voraus

    MfG stei-di

    Hallo Miss DRG,

    ich fange mal an: §8 Abs.2 Nr. 3: Abrechenbarkeit der nachstationären pauschale, wenn die Summe der stationären Belegungstage und den vor- und nachstationären Behandlungstagen die oGVD überschreitet

    Sie haben:

    - 1 vorstationärer Tag = 1 Zähler;

    - stat. Verweildauer = 1 Zähler,

    - 3 nachstationäre Tage = 3 Zähler,

    in Summe also 5 Tage in Berücksichtigung.

    Lt. Ihrer Aussage liegt die oGVD bei 5 Tagen, aufgrund der Spaltenbezeichnung in Spalte 9 FP-Katalog handelt es sich hierbei um den ersten, zusätzlich berechnungsfähigen Tag, die "echte" Grenze heißt daher bis 4 Tage alles inklusive. Dies sollte als Grundlage für eine Rücksprache mit der KK ausreichend sein.

    MfG stei-di

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich möchte hier doch noch mal nachfragen da mir das Beispiel nicht aussagekräftig erscheint: Im Beispiel 19 handelt es sich jedesmal um einen mehrtägigen Aufenthalt, da ist der Tagesbezug der Begriffe Aufnahmetag und Verlegungstag eindeutig. Ich würde mich daher der Auffassung von dw-mhtr anschließen (bei Aufnahme und Entlassung/Verlegung zählt dieser Tag als Aufnahmetag). Wir haben einen Behandlungsfall mit folgenden FA-Aufenthalten:

    Aufnahme PEPP-Bereich 09.10., Verlegung hausintern PEPP in DRG 09.10., Rückverlegung am 10.10. DRG in PEPP.

    Nicht dass ich "technik-hörig" bin, aber in unserem Abrechnungssystem werden alle Tag berücksichtig und wenn ich bei unserem Systemhaus einen Call eröffne müsste ich schon fallbezogen argumentieren (wir sprechen dann bei uns von falscher Systemeinstellung = harter Fehler). Ich würde mich über rege Rückmeldungen freuen.

    Vielen Dank

    MfG stei-di

    Hallo Medman2,

    bis auf die aufzuwendende zusätzliche Zeit ist dies natürlich ein gangbarer Weg, für unser Zeit-Management bedeutet dies aber wieder eine zusätzliche Überwachung der betreffenden Fälle (endlich mal eine Frist überwachen ;)). Die Aussage der Kostenträger, weshalb (bzw. auf welcher Grundlage) ein Nachverfahren nicht möglich sein wird, war bisher für unseren Rechtsanwalt ein Puzzle-Teil in der Bewertung des Klagerisikos und der daraus resultierenden Empfehlung für das weitere Vorgehen. Keine Rückmeldung zu erhalten und daraus dann im Umkehrschluss ein "Nein" draus zu machen finde ich persönlich für keinen eleganten Stil.

    was soll´s ......

    MfG stei-di

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    da dieser Beitrag inhaltlich mein Problem "streift" stelle ich hier meine Frage: Das Nachverfahren ist bekannter Weise ein freiwilliges Verfahren, das bisher streckenweise sich gut etabliert hat. Allerdings haben wir jetzt erstmalig die Aussage eines großen "Player´s" präsentiert bekommen, dass dieser auf unsere INKA-Nachrichten nur im Positivfall (Annahme und Einleitung Nachverfahren) antwortet und daher bei fehlender Rückmeldung dies als Negativauswahl seinerseits zu bewerten sei. Haben andere Krankenhäuser auch so eine derartige Aussage präsentiert bekommen und wie gehen Sie dann in diesem Falle damit um? Eigentlich hätte ich mir es genau andersrum gewünscht => keine Nachricht=Akzeptanz, Nachricht=Einwände der KK

    Vielen Dank im Voraus

    MfG stei-di

    Sehr geehrte Forumisti,

    für eine Fallzusammenführung aufgrund einer Rückverlegung bzw. für die fehlende Notwendigkeit einer Fallzusammenführung benötige ich Ihre Unterstützung. Folgender Fallablauf stellt sich dar: KH A => Verlegung in KH B, aus KH B Entlassung in die Häuslichkeit und Wiederaufnahme nach 14 Tagen ohne Fallkopplung mit vorherigem Behandlungsfall, Verlegung aus KH B ins KH A zur weiteren Behandlung.

    Ich bin der Auffassung, dass eine Fallzusammenführung im KH A nicht zu erfolgen hat da:

    1. MDC und Komplikationsregeln nicht greifen und

    2. hier aufgrund der unterbrochene Behandlung im KH B (mit zwischenzeitigem Behandlungsende und Neuaufnahme unter anderer Behandlungsdiagnose) keine Rückverlegung im Rahmen der FPV zu sehen ist.

    Seitens des Kostenträgers wird dies hier nicht so gesehen und ein Disput eröffnet. Wie sehen Sie diesen Fallverlauf, pro oder contra Fallzusammenführung?

    Vielen Dank im Voraus

    MfG stei-di

    Guten Tag an das Forum,

    mich treibt eine Frage bezüglich der Materialkostenberücksichtigung umher. Bei uns soll eine Patientin nach 2-maliger Hernien-OP aufgrund von bekannter Wundheilungsstörungen mit einem Bio-Netz versorgt werden. Diese Netz ist um Längen teuer als ein normal verwendetes (Mehrkosten von ca1500,00€). Eine Anfrage zur zusätzlichen Kostenübernahme dieser Materialkosten wurden seitens der Krankenkasse abschlägig beschieden, hier Hinweis auf Mischkalkulation einer DRG und deren Pauschalcharakter.

    Sind solche Fälle bzw. solche Aussagen korrekt und gibt es eine Möglichkeit diese Mehrkosten weiter zu berechnen?

    Vielen Dank im Voraus

    MfG stei-di

    Nachtrag: das Material hat weder ZE- noch NuB-Relevanz