Hallo Herr Flöser,
im §9 Abs. 4 und Abs. 5 des AOP-Vertrages ist eine Aufstellung der Sachkosten verzeichnet, die zusätzlich vergütet werden (u.a. Implantate, Nahtmaterial .... sofern sie einen Betrag von 12,50€ übersteigen). Alle anderen Sachkosten sind mit dem 7%-igen Zuschlag abgegolten. Eine Möglichkeit der Kostenregulierung ergibt sich für Sie aus der Verwendung der Kostenpauschale für endoskopische Gelenkeingriffe, die abhängig von der Grundleistung in Ansatz gebracht werden kann (EBM-GNR 40750 bis 40754). Die Grundleistung müssen Sie dann aber (unser KIS-System bietet diese Möglichkeit) aus der Ermittlung der Sachkostenpauschale herausnehmen.
MfG di-stei