Beiträge von stei-di

    Hallo Babsi07,

    wir haben das Thema heute hausintern diskutiert und in meinen Unterlagen folgenden Passus gefunden: Abweichend von den beschriebenen Abrechnungsgrundlagen kann bei Simultaneingriffen (zusätzliche, vom Haupteingriff unterschiedliche Diagnoseund gesonderter operativer Zugangsweg) die durch das OP- und/oder Narkoseprotokoll nachgewiesene Überschreitung der Schnitt-Naht-Zeit des Haupteingriffes durch die zusätzliche Berechnung der entsprechenden Zuschlagsposition vergütet werden. Das bedeutet in Kurzform => zweite Diagnose mit eigenem Zugang berechtigt zur Abrechnung Zuschlag Simultaneingriff bei Überschreitung der Schnitt-Naht-Zeit des Haupteingriffes. Wenn keine Überschreitung weil Operateur zu schnell, dann kein Zuschlag möglich.
    MfG di-stei

    Hallo Frau Christians,

    einfach mal bei der KV nachfragen. Wir betreiben hier bei uns eine Notfallambulanz/Rettungsstelle und erheben pro Behandlungsfall eine fest vereinbarte Sprechstundenbedarfspauschale (darüber kann Ihnnen wie gesagt nur die KV Auskunft geben, da m. M. nach jede KV diesen Sachverhalt seblst regelt).
    MfG di-stei

    Hallo Herr Killmer,

    ich glaube mich dunkel an einen Beitrag zu erinnern der folgendes Ergebnis bot:
    1. stationäre Abrechnung nicht gerechtfertigt, da ambulant erbringbar,
    2. ambulante (stationsersetzende) Abrechnung nicht möglich, da kein ambulanter Fall bzw. Durchführung.

    Nach diesem Prinzip dreht sich die Katze auf der Jagd nach dem Schwanz im Kreis ohne zum Ergebnis zu kommen. Für uns würde das bedeuten, dass eine Vergütung für den Behandlungsfall in keiner (welcher Art auch immer) Form erfolgen würde.
    MfG di-stei

    Hallo und Dank an alle,

    leider ist das genau das, was ich gesucht habe. Gibt es hier im Forun Mitstreiter, die auf den Behandlungskosten sitzengeblieben sind, weil eine stationäre Leistung erbracht wurde, die dann als AOP (vom MDK) eingeschätzt wurde und der zuständige Leistungsträger dann unter Verweis auf die Rechtsprechung eine Rechnungslegung als AOP nicht akzeptierte? Wenn ja, wie sind Sie weiter verfahren?
    MfG di-stei

    Guten Tag an alle Forumsteilnehmer,

    ich habe vor längerer Zeit einen Beitrag hier im Forum gelesen (kann ihn aber auch über Suchfunktion nicht finden), der als Kurzfassung aussagte, dass nach einer stationären Leistung durch das Krankenhaus und nach MDK-Gutachten (keine med. Notwendigkeit für eine vollstationäre Behandlung) eine Abrechnung als AOP nach §115b nicht möglich sei. Garniert war das ganze noch mit einem Gerichtsurteil. Da dieses Vorgehen unserem Haus gegenüber (verdeckt) angekündigt wurde, würde ich mich freuen, wenn einer der Forumsteilnehmer mich auf den Weg (zum entsprechenden Beitrag oder Gerichtsurteil) bringen könnte.
    danke mfG di-stei

    Guten Tag Forumsteilnehmer,

    ich habe ein (jetzt immer häufiger auftretendes) Problem mit der AOP-Abrechnung bei Patienten, die den geplanten Eingriff, aus welchen Gründen auch immer, nicht vornehmen lassen. Bisher war es so, dass wir dann die erfolgten Beratungs- und Laborleistungen in Rechnung gestellt haben und per DTA kommunizierten. Jetzt weisen die Krankenkassen gehäuft die Rechnungen als fehlerhaft (da ohne OPS) ab. Nach mehreren Rücksprachen komm ich mir vor wie im wilden Kurdistan: eine Kasse möchte den geplanten OPS mit Mengenangabe \"0\", die andere Krankenkasse möchte einen Pseudo-OPS \"9-999\", die nächste setzt den DTA außer Kraft und fordert sich die Rechnung in Papierform an........
    Ich habe jedoch in keiner Fortschreibung einen Hinweis auf die zu übermittelnden Daten bzw. den Formaten bei dieser Fallgestaltung gefunden. Kann jemand Licht in dieses (mein) Dunkel bringen?
    Danke im Voraus und eine angenehme geteilte Woche wünscht
    di-stei