Guten Tag alle zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich der Beantragung/Erstattung von Fahrkosten. Wir bekommen einen Patienten von einem auswärtigen Krankenhaus zum HNO-Konsil, dieses wird normal zwischen den Häusern erbracht und berechnet. Nun ist aber der Patient im verbringenden Krankenhaus nicht mehr stationär behandlungspflichtig und bei uns erst recht nicht. Also geht der Patient dann von uns direkt nach Hause. Jetzt die dabei auftretende Frage der Kostenübernahme der Transportkosten!: Wir rechnen ja mit dem Krankenhaus ab, der Kostenträger kennt unseren Aufenthalt nicht und kann dann mit der Verordnung vom Transport von unserem KH als Entlaßfahrt gar nichts anfangen.... ist dieses Problem bei Ihnen in der Runde auch schon mal aufgetreten und wie haben Sie dieses aufgelöst??
MfG stei-di