Beiträge von stei-di

    Guten Tag alle zusammen,

    ich habe eine Frage bezüglich der Beantragung/Erstattung von Fahrkosten. Wir bekommen einen Patienten von einem auswärtigen Krankenhaus zum HNO-Konsil, dieses wird normal zwischen den Häusern erbracht und berechnet. Nun ist aber der Patient im verbringenden Krankenhaus nicht mehr stationär behandlungspflichtig und bei uns erst recht nicht. Also geht der Patient dann von uns direkt nach Hause. Jetzt die dabei auftretende Frage der Kostenübernahme der Transportkosten!: Wir rechnen ja mit dem Krankenhaus ab, der Kostenträger kennt unseren Aufenthalt nicht und kann dann mit der Verordnung vom Transport von unserem KH als Entlaßfahrt gar nichts anfangen.... ist dieses Problem bei Ihnen in der Runde auch schon mal aufgetreten und wie haben Sie dieses aufgelöst??

    MfG stei-di

    Guten Morgen zusammen,

    unbeachtet aller Ironie oder schon fast Zynismus: In der KiJu-Psychiatrie haben wir ohne viel Anstrengung Behandlungszeiten die Wochen und Monate andauern, da sind diese Termine a) nicht ungewöhnlich und b) auch nicht immer oder nur schlecht abzusagen / zu verschieben. Trotzdem würde ich mich streng am Wortlaut halten und eine Differenzierung auf die vom Krankenhaus veranlasster Leistungen Dritter abstellen. Schlicht und ergreifend haben wir diese Leistungen nicht veranlasst und sehen auch keinen direkten Behandlungszusammenhang. Nach meinem Rechtsempfinden ist eine angemerkte Fallsplittung zumindest fragwürdig, allein eine Beurlaubung könnte ich tolerieren.

    Konsens???

    MfG stei-di

    Guten Morgen in die Runde,

    erstmal vielen Dank für die Rückmeldungen, ich möchte aber noch mal nachsetzen: Die Formulierung sagt: vom Krankenhaus veranlasste Leistungen Dritter, soweit sind ohne Frage alle Leistungen davon erfasst, die wir veranlassen. Aber gerade in der Konstellation langandauernde Krankenhausbehandlung und Facharzttermine mit u. U. langen Wartezeiten darauf sind diese ambulanten Termine vor längerer Zeit im ambulanten (persönlichen) Umfeld des Patienten vereinbart worden. Als extremes Beispiel sei hier mal die kieferorthopädische Behandlung genannt... Insofern sind sie ja gerade nicht vom Krankenhaus veranlasst. Bin ich jetzt zu kleinkariert in meinem Denken (streng am Wortlaut)??

    MfG stei-di

    Guten Morgen in die Runde,

    eigentlich ist alles klar, vom Krankenhaus veranlasste Leistungen Dritter fallen in die Zuständigkeit des veranlassenden Krankenhauses. Wenn dann ungläubige Nachfragen kommen, grübelt man(n) selbst... Wie händeln Sie folgende Fälle: Behandlungen z. B. in der KiJu oder im PEPP-Bereich allgemein ziehen sich teilweise über Wochen und Monate hin. Naturgemäß muss in diesen langen Zeiträumen auch (mal mehr oder weniger) ein ambulanter Facharzt (ganz profan sei hier die Gynäkologie oder der Zahnarzt genannt) aufgesucht werden. Nach bisherigem Wissen sind das dann Leistungen, die das KH bezahlen muss. Gibt es denn wirklich keinen Ausstieg aus dieser Regelung?

    MfG stei-di

    Guten Morgen Herr Büttner,

    vielen Dank für die Rückmeldung. Ich glaube aber, ich muss meine Nachfrage präzisieren: Meine Frage bezieht auf die Abrechnung der Materialkosten, sprich das Blutprodukt. Lt. unserer Apotheke stehen dem wohl irgendwelche Hürden (die aber nicht genau benannt werden können) entgegen. Ich bin da schlicht überfragt und hoffe auf Erleuchtung.

    MfG stei-di

    Guten Morgen in die Runde,

    wir alle hier "stehen auf dem Schlauch" und benötigen Ihre Erfahrungen. Ein privatversicherter Patient wird ambulant in der Chefarztambulanz behandelt und auftransfundiert. Da dies das erste Mal in dieser Konstellation ist, wissen wir nicht, ob und wie wir das Blut-Produkt abrechnen können. Ist so etwas in einem anderen KH erfolgt und wenn ja, in welcher Art und Weise?

    Vielen Dank schon mal in Voraus

    MfG stei-di