Beiträge von stei-di

    Guten Tag Herr Grimm,

    nach meinem Kenntnisstand wird das ZE 63.01 vom OPS 8-012.v0 abgeleitet. Die Beschreibung des ZE lt. Anlage 5 der FVP und des entsprechenden OPS-Kapitels ist überschrieben mit \"Applikation von Medikamenten Liste1\" (ohne Angabe eines ICD), also ist die Verabreichung Abrechnungsgrundlage genug.
    MfG di-stei

    Hallo an das Formun,

    wir haben diese Fälle konsequent abgerechnet mit unterschiedlichen Reaktionen auf Kostenträgerseite (von kommentarloses Begleichen bis Rechnungsabweisung). Zur Zeit Prüfen wir ein weiteres Vorgehen.
    MfG di-stei

    Hallo Vinzenz,
    eine Summierung der Mengenangabe machen wir nicht. Würde auch unserer Argumentation gegenüber den Kostenträgern bei der Fallabrechnung widersprechen, dass es sich bei Chemotherapiebehandlungen um eigenständige, in sich geschlossene Therapieeinheiten handelt (Fallzusammenführung!!!).
    MfG di-stei

    Hallo Herr Flöser,

    im §9 Abs. 4 und Abs. 5 des AOP-Vertrages ist eine Aufstellung der Sachkosten verzeichnet, die zusätzlich vergütet werden (u.a. Implantate, Nahtmaterial .... sofern sie einen Betrag von 12,50€ übersteigen). Alle anderen Sachkosten sind mit dem 7%-igen Zuschlag abgegolten. Eine Möglichkeit der Kostenregulierung ergibt sich für Sie aus der Verwendung der Kostenpauschale für endoskopische Gelenkeingriffe, die abhängig von der Grundleistung in Ansatz gebracht werden kann (EBM-GNR 40750 bis 40754). Die Grundleistung müssen Sie dann aber (unser KIS-System bietet diese Möglichkeit) aus der Ermittlung der Sachkostenpauschale herausnehmen.
    MfG di-stei

    Hallo Frau Garbe,
    Rettungsstelle=Notfallambulanz, ist korrekt. Ich bedanke mich für Ihre Antwort und hoffe, dass Sie mir die ersten Schritte aufgezeigt haben. Jetzt gehe ich erstmal in Urlaub, bei Bedarf melde ich mich (Ihr Einverständnis vorausgesetzt) mit einer PN. MfG di-stei

    Guten Morgen liebes Forum,

    mich beschäftigt die Vergütung bzw. Berücksichtigung des Aufwandes der diabetischen Komplexbehandlung. Wir wollen in unserem Haus die Behandlung/Betreuung der diabetischen Patienten forcieren (Erbringung der diab. Komplexbehandlung) und den Ansprüchen der DDG gerecht werden. Dazu ist es notwendig, dass wir Einzelleistungen einkaufen bzw. vertraglich vereinbaren. Nun möchte die Geschäftsleitung auch die monetäre Seite abgeklopft wissen. Meine Versuchsgruppierungen über Web-Grouper u.ä. brachten aber keine Schweregraderhöhung trotz Steigerung der eingesetzten Ressourcen des KH (lt. Mindestmerkmale OPS). Verhält es sich hier wie bei der intensivmed. Komplexpauschale (erst kalkulatorische Größe, dann Überführung in \"Erlösrelevanz\")?
    Danke mfG di-stei

    Guten Morgen Frau Garbe und Danke für Ihre Antwort,
    mir tut sich aber noch eine Frage auf: Wer stellt das Rezept aus (Rettungsstelle des KH mit der KV-Abrechnungsnummer?), denn nach meinem Kenntnisstand darf die Rettungsstelle keine Rezepte ausstellen.
    MfG und baldiges, schönen WE di-stei

    Hallo Frau Garbe,
    §7 Abs. 3 \"wird ein Patient an demselben Tag in unmittelbarem Zusammenhang mit dem ambulanten Eingriff eines Krankenhauses stationär aufgenommen, erfolgt die Vergütung nach Maßgabe der Bundespflegesatzverordnung bzw. des Krankenhausentgeltgesetzes\". Meiner Meinung nach daher auch die von Ihnen bevorzugte Variante eins.
    MfG di-stei

    Hallo Forumsmitglieder,

    wie und mit wem kann ich Hilfsmittel (Orthesen, Halskrausen ect.) abrechnen, wenn diese im Rahmen der Notfallbehandlung in der Not-und Erstversorgung im Krankehaus abgegeben werden? Ich habe schon die verschiedensten Varianten der Krankenhäuser im Umkeis erfragt (reicht von Zusammenarbeit mit Sani-Haus und entsprechendem \"Vorratslager\" in der Rettungsstelle bis zu \"keine Ahnung, geben wir ebend ab\"). Für neue Varianten bin ich jederzeit dankbar, eine Verordnung aufgrund Rezept scheidet meinem Kenntnisstand aus. Wenn eine Abrechnung mit dem Kostenträger der Behandlung KV bzw. Krankenkasse möglich ist, wie ist das Verfahren mit Eigenanteil des Patienten geregelt?
    MfG di-stei

    Guten Morgen liebe Forumsteilnehmer,

    bei uns ist erstmalige die Fragestellung diskutiert worden, unter welchem Aspekt die Einlage von Mediakmentenketten zu sehen sind: handelt es sich hierbei um eine besondere Form der Applikation oder sind diese Ketten den Implantaten gleichzusetzten (ich persönlich tendiere in die Applikationsveriante).
    MfG di-stei