Beiträge von rokka

    Hallo,

    Danke MedCo07. Krass, das hatte ich bisher (eigentlich nur aus logischen Gründen) anders gesehen, aber wenn man sich so in den Begrifflichkeiten winden kann...nur leider kein festes Urteil. War das SG oder LSG? Darf man so etwas offiziell verwenden(finde ich das im INetz oder meine Juristin über entspr. Kanäle?) oder ist das nur hier intern zu halten?

    Aber kann es sein, dass Ihr Fall eher recht eindeutig ist so nach dem Motto; hatte nur Lebermetastasen(Primum schon weg), diese wurden operiert und chemotherapiert - und die Kasse/MDK bezog sich auf die Chemogabe und sagt Tumor HD obwohl das Primum nicht mehr da war, aber ihr durch die OP ja eigentlich schon den Ressourcenverbrauch hauptsächlich bei den Metasasen hattet? und somit nach DKR die Metastasen zur HD gemacht habt?

    MfG

    rokka

    Hallo,

    aber typische Folgen und Symptome gerade R-Dg. sollen doch eigentlich nicht mitkodiert werden..., hier würde ich aber dazusagen außer sie haben spezifisch also (m.E. direkt) behandelt z.B. Punktion. Nicht falsch verstehen, ich würde mich ja freuen über eine stichhaltige Argumentation dafür, aber klagefest sehe ich das bisher nicht...und habe hier auch einen echt strengen MD(K) vor Ort...

    MfG

    rokka

    Hallo,

    die Metastase ist keine Komlikation des Tumors? aber mindestens eine Folge! So steht es auch im Schlichtungsbeschluss: einzelne Erkrankung(also auch Metastase in spezif. Lokalisation) oder Komplikation des Tumors oder der Tumorbehandlung.

    Oder sehe ich das falsch? Welche Begründung darf ich dem MD dagegehalten? Oder konnte das schon jemand gerichtlich differenzieren lassen?

    MfG

    rokka

    Ach nööö,

    wenn man das schon ergänzt dann doch bitte richtig! zugrundeliegender Zustand wäre im Prinzip nur die Zirrhose. Besser wäre gewesen "...und das Stadium des ANV", dann wäre es auch MD sicher gewesen- wir kennen die doch!

    MfG

    rokka

    wie begründen sie den beide Diagnosen gleichzeitig. Das Nierenversagen beim hepatorenalen Syndrom behandeln sie doch nicht extra und ist ja definitiv nicht von der anderen Diagnose medizinisch abzugrenzen. (Es sei denn sie können plausibel darstellen ein zeiltich unabhängiges Vorliegen: erst war es ein HRS und später im Verlauf nochmal neu "nur" ein anderes NV (oder anders herum).

    Ich hoffe das INEK hat bei der Berechung der Erlöse das Entweder-Oder auch einfließen lassen...

    MfG

    rokka

    dass Leitstelle und Rettungsdienst die Einsätze leichtfertig ausgelöst haben: Wenn ein Patient aus einer Psychiatrie den RD anfordert, jagt man sinnvollerweise nicht gleich den RTW los, sondern ruft mal in der Klinik an und fragt nach. Selbst wenn der Patient nicht erwähnt haben sollte, dass er in der Klinik ist, muss es dem Disponenten (und auch der Besatzung des RTW) anhand der Adresse klar gewesen sein. Spätestens beim zweiten Anruf ist doch sonnenklar, dass es Unsinn ist, da hinzufahren

    - genau meine Gedanken.

    Hallo,

    und Rechnung dann bitte an den Dispatcher.

    MfG

    rokka

    Hallo,
    bitte beachten Sie das BSG Urteil vom 17.9.2013 B1 KR 21/12
    " Eine vorstationäre Behandlung sei hingegen regelmäßig nicht objektiv erforderlich, wenn stattdessen vertragsärztliche Versorgung ausreichend ist"

    Hallo,

    "vertragsärztlich" ist doch aber nicht AOP? AOP ist ambulant am Krankenhaus und betrifft nicht den KV-Sektor oder sehe ich das falsch? Es geht ja nicht um Leistungen im Rahmen einer ambulanten Ermächtigung?

    Somit dürfte doch vorstationär vor AOP dich angrechnet werden.

    MfG

    rokka

    Hallo,

    bin da ganz bei C-3PO: Über eine periphere in eine periphere Vene heißt nicht in eine periphere Vene. Und bei Anlage z.B. in der Ellenbeuge wo sich mehrere Übergänge finden lassen: bei Prüfung wird sicher eine Dokumentation nicht erfolgt sein von welcher Vene in welche gelegt wurde. Ich denke man geht von langen Kathetern aus die halt nur nicht bis in ZV-Gefäße reichen ( daher auch: " über V.cephalica, V.brachialis, V.basilica")

    MfG

    rokka