Guten Morgen.
Laut Psychrembel beginnt eine Geburt mit der "Eröffnungsperiode: vom Beginn der Eröffnungswehen mit beginnender Entfaltung der Zervix oder dem Zeitpunkt des Blasensprunges bis zur vollständigen Eröffnung des Muttermundes".
"Geburtsverlauf" ist demnach m. E. n. jedes Geschehen, was ab den Eröffnungswehen bis zur vollständigen Entwicklung des Kindes passiert. Die Nachgeburtsperiode kann angesichts der speziellen DKR 1525j an dieser Stelle vernachlässigt werden.
Ihr einleitendes Beispiel, medman2, schätze ich anhand der von Ihnen übermittelten Informationen wie folgt ein:
- Die Geburt hat per Definition noch nicht begonnen (frustrane Prostaglandingabe).
- Die Entscheidung zur Sectio wird Ihren Schilderungen zufolge dann im Verlauf dem Wortlaut der DKR folgend vor Einsetzen der Wehen und auf Wunsch der Mutter getroffen. Etwas zynisch könnte man hier von einer "Wunschsectio" sprechen.
- Eine Notfall- oder Gefährdungssituation für Mutter und/oder Kind haben Sie für diesen Fall verneint.
- Da die Geburt formal noch nicht begonnen hat (s. o.), ist die Definition der "sekundären Sectio" gemäß DKR nicht erfüllt.
@ Funny Girl:
In Ihrem Beispiel sehe ich ebenfalls eine primäre Sectio, da die Entscheidung zur Sectio bereits vor Einsetzen der Wehen gefällt wurde. Eine Notfall- oder Gefährdungssituation für Mutter und/oder Kind beschreiben Sie nicht, womit gemäß DKR keine sekundäre Sectio vorliegt.
Als schwierig empfinde ich bei dieser Thematik, dass aus medizinischer Sicht offenbar bereits eine "sekundäre Sectio" vorliegt, sobald die Sectio nach Einsetzen der Wehen erfolgt. Hier scheinen die medizinische (Alltags-) Definition und die DKR zueinander im Wiederspruch zu stehen.