Beiträge von codification

    Guten Tag alle zusammen,

    ich wollte nur kurz anfügen, dass unser Haus bereits jetzt schon Hybrid-DRG Fälle abrechnet. Wir schreiben in diesen Fällen keine MBEG, da, wie Cyre schon schreibt, derselbe Erlös resultiert, egal ob der Patient am OP-Tag entlassen wird oder eine Nacht bleibt. Die Kassen haben die Rechnungen (Zwischenrechnung) bisher anstandslos bezahlt, Begründungen wurden nicht angefordert.

    Viele Grüße

    codification

    Guten Tag alle zusammen,

    kann mir eventuell jemand weiterhelfen bei Suche nach der korrekten OPS für eine laparoskopisch assistierte PEJ Anlage bei Zustand nach Ösophagusresektion?

    DIACOS schlägt hier die 5-469.x1 (Andere Operationen am Darm, Sonstige) vor. Für mich scheint die OP (laut OP Bericht mit Oberbauch-Minilaparatomie) nicht ausreichend abgebildet. Hat hier jemand eine andere bzw. bessere Idee?

    Vielen Dank und viele Grüße

    codification

    Guten Morgen zusammen,

    wir haben bezüglich der gleichen Konstellation ein negatives MD Gutachten erhalten.

    Beschrieben ist ärztlicherseits eine hyperchrome, makrozytäre Anämie, im Aufnahmelabor sind ein erhöhtes MCV und ein erhöhtes MCH sowie ein niedriger Hb eindeutig dokumentiert. Ein Folsäure oder Vitamin B12 Mangel liegen nicht vor. Kodiert wurde die D53.1, der Gutachter hält hier die D64.8 für korrekt.

    Gibt es hierzu neue Erkenntnisse bzw. kann mir jemand sagen, welche Kodierung hier korrekt ist?


    Vielen Dank und viele Grüße

    codification

    dann ist doch wunderbar! Die Abweisung der Rechnung ist unzulässig. Sie ist gemäß § 415 SGB V innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungseingang zu vergüten. Die Frist zur Einschaltung des MD ist in Gang gesetzt, da die Rechnung fällig ist.

    Die Anforderung einer medizinischen Begründung seitens des Kostenträgers ist schon formal unzulässig. Ersichtlicher Zweck ist, die gesetzlich festgelegte Prüfquote zu unterlaufen.

    Da würde ich abwarten und nachdem die Frist zur Einschaltung des MD verstrichen ist nachdrücklich um Vergütung der Rechnung binnen einenr Woche "bitten".

    Die Frist zur Einschaltung des MD würde ich abwarten, damit die Akte dem Beweisverwertungsverbot unterfällt (BSG 3 KR 14/11 R vom 16.5.2012, BSG vom 28.3.2017, B 1 KR 3/16 R, LSG Niedersachsen vom 18.12.2019, L 4 KR 235/16) und mithin im Verfahren nicht mehr begezogen werden darf, sodass von dort nichts anbrennen kann.

    Hallo medman2,

    vielen Dank, das hilft mir weiter, ich werde dann so vorgehen, wie Sie es beschrieben haben.


    Viele Grüße

    codification

    Hallo zusammen,

    erst einmal Danke für die vielen Antworten.

    5-471.11 bedeutet simultane Appendektomie bei Laparatomie aus anderen Gründen. Da müssten dann noch mindestens ein weiterer OPS und vermutlich auch eine ICD kodiert werden. Insofern wäre die Abrechnung formal nicht korrekt, was Sie angreifbar macht.

    Verzeihung, da hat sich natürlich von meiner Seite aus ein Fehler eingeschlichen, kodiert war die OPS 5-470.11, also die laparoskopische Appendektomie bei Appendizitis. Somit ist der Fall aus meiner Sicht formal korrekt kodiert.

    gibt es eine Differenz zwischen Aufnahmedatum und OP Datum?

    Nein, die OP erfolgte am Aufnahmetag bzw. in der Nacht, wenige Stunden nachdem der Patient aufgenommen wurde.

    Ansonsten würde ich doch mal bei der KK nachfragen wie die Entscheidung zustande kommt und auf welcher Rechtsgrundlage diese beruht.

    Ich denke, aktuell ist das wohl der beste Weg. Da es sich um eine der größeren Kassen handelt werden sich diese Fälle ansonsten wohl häufen.

    Vielen Dank nochmals für die vielen Antworten, mich hat auch interessiert, ob es nicht nur unserem Haus so ergeht.

    Viele Grüße

    codification

    Hallo alle zusammen,

    im Zuge dieser Thematik habe ich eine Frage:

    Aktuell wurde in unserem Haus eine korrekt gestellte Rechnung mit dem Hinweis per MBEG abgewiesen, dass die kodierten Diagnosen/Nebendiagnosen keinen 2 tägigen Aufenthalt begründen und uns eine Abrechnung als Tagesfall angeboten wird. Anzumerken ist, dass es sich hier nicht um einen AOP Fall, sondern um einen eindeutig stationären Fall handelt, es wurden lediglich die K35.8 und die 5-471.11 kodiert.

    Aus meiner Sicht ist das Abweisen der Rechnung somit also nicht zulässig oder liege ich hier falsch? Denn soweit ich weiß gibt es keine rechtliche Grundlage für eine Rechnungsabweisung wegen der Überschreitung der UGVD. Somit scheint die Kasse hier die Prüfquote umgehen zu wollen oder sehe ich das falsch? Wie würden Sie hier argumentieren bzw. vorgehen?

    Vielen Dank und viele Grüße

    codification