Beiträge von winni

    Hallo Frau Zierold,

    Sie haben natürlich (Entnahmestelle) vollkommen recht.

    Vielen Dank für den Hinweis zum Inklusivum. Dies habe ich bei meiner Suche komplett überlesen

    Hallo Herr Schulz, hallo Herr Breimeier,

    vielen Dank für die Antworten.

    HD J38.02

    OPS 5-310.0 und eben die 5-911.2b

    Den OPS weglassen, finde ich nicht korrekt. Wenn ich das Ganze mit z.B. einer Hauttransplantation (ich weiß, es ist nicht das Gleiche) vergleiche, gebe ich ja auch die Entnahmestelle an. Weshalb also nicht hier.

    Hallo,

    ich habe gerade einen ähnlichen Fall.

    Beim Patienten wurde eine Stimmlippenaugmentation mittels Transplantatfett (Entnahme periumbilikales Bauchfett) durchgeführt.

    Wir haben für die Entnahme den OPS 5-911.2B angegeben, was in die DRG K07A führt.

    Nun lehnt die Kasse die Rechnung mit der Begründung ab, dass die DRG grundsätzlich nicht zum Versorgungsauftrag gehört.

    Ich kann die Entnahme ja nicht einfach weglassen, finde aber keinen anderen OPS hierfür.

    Meine Frage:

    Ist der OPS korrekt, oder gibt es einen anderen OPS?

    Vielen Dank und viele Grüße

    winni

    Selbst wenn Sie, aus welchen Gründen auch immer, zu der begründeten Aussage kommen, dass es sich um die Manifestation handelt, sehe ich keine Möglichkeit, ohne weitere Diagnostik/Therapie diesen mit C83.-+J91* zu kodieren, es sei denn, Sie hätten die Thoraxaufnahme mit einer diesbezüglichen Fragestellung angefertigt. Einfach "beschreibend" ist das nicht möglich.

    Anderes gilt bei !-Kodes, die obligat zu kodieren sind.

    Viele Grüße

    M2

    Vielen Dank für die Antwort. Genau so sehe ich das nämlich auch.

    Hallo Medman2,

    Danke für die Antwort.

    Ich meinte Regelwerk zur ICD-10-WHO Band 2.

    Ein Beispiel zu meiner Frage:

    Es wird im Röntgen ein Randwinkelerguss gesehen. Es wird hierzu keine Behandlung eingeleitet.

    Vorbestehend ist ein B-Zell-Lymphom bekannt.

    Ist der Pleuraerguss mittels J91 zur korrekten Beschreibung der Erkrankung an die C83.* anzuhängen?

    Sehr geehrtes Forum,

    wir haben gerade bei uns eine Diskussion zum Thema *J91 oder auch *D63.0. Es geht darum, dass wir Sterndiagnosen auch ohne Aufwand, wenn diese vorhanden sind, zum vollständigen Abbilden der Diagnose, immer mit angeben können. Dies sei so im Regelwerk Band 2 beschrieben. Ich sehe dies nur bei Kreuz-Stern-Kodierung als gerechtfertigt. Wie sehen Sie das?

    Liebe Grüße und einen schönen ersten Advent.

    winni

    Guten Morgen Winni, nach meinem Stand ist das Unterschriften verfahren beendet und man kann das ZE abrechnen. Ansonsten kann nicht mehr eintreten das die KK die Rechnung abweist bzgl. des ZE, aber auch dies sollte ab heute nicht mehr passieren.

    Hallo Aachen,

    bei der DKG ist der Stand immer noch so, wie letzte Woche "Das Unterschriftenverfahren wird eingeleitet".

    Hallo,

    wir haben jetzt eine ähnliche Konstellation (1. Aufenthalt 10. bis 20.05. mit WA am 28.5.) und stehen vor der Frage, ob das ZE abzurechnen ist.

    MfG

    Vielen Dank für die Antworten.

    Ich bin in dem Fall, genau genommen haben wir mehrere gleichgeartete Fälle, hin- und hergerissen. Eigentlich würde ich hier klagen, da aus meiner Sicht eben gerade kein eigentlicher Zusammenhang zwischen den Fälle besteht. Wir haben keine Vorbereitung auf die nachfolgende Operation durchgeführt, da die Befunde hierfür bereits vorlagen.

    Hallo,

    wir haben folgenden Fall.

    Ein Kind soll zur OP im HNO-Bereich aufgenommen werden. Diese Operation kann aufgrund einer starken Erkältung des Kindes nicht durchgeführt werden. Es erfolgt die Entlassung in die Häuslichkeit. Der Fall wird prästationär abgerechnet.

    Vier Wochen später wird das Kind, nun frei von Erkältungszeichen, operiert.

    Die Krankenkasse besteht auf Zusammenführung des vorstationären mit dem stationären Fall, da ein prägender, sachlicher Zusammenhang gegeben ist.

    Aus meiner Sicht handelt es sich hierbei um zwei getrennt zu betrachtende Sachverhalte.

    Wie sehen Sie das?