Beiträge von Blaschke

    Liebe Kollegen,

    laut Einstellung SAP gilt für alle im vorigen Jahr aufgenommenen Patienten noch nicht die neue Version 2004, sondern für ICD und OPS die vorherigen Versionen.

    Das bedeutet auch, daß im vorigen Jahr aufgenommene Patienten, die in diesem Jahr operiert werden, nach der vorherigen Version verschlüsselt werden müßten, was z. B. für die Stentimplantation durchaus relevant ist.

    Ist dieses Vorgehen tatsächlich so gedacht? Leider kann ich hierzu keine weiteren Angaben finden. Das Problem ergibt sich dann nämlich aus den Subsystemen, die ab 1.1.2004 auf die neue Katalogversion umgestellt werden und dann ggf. Konflikte im SAP auslösen.

    Wer hat hierzu weitere Informationen?

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    Ja, Herr Rembs, das sind dann wohl "politische" Zahlen. Aber dann sollte man das auch so sagen und nicht unter dem Deckmantel der "Wissenschaftlichkeit" verbergen. Das ist schon ein merkwürdiges Gehabe und stellt den Teilnehmenden kein gutes Zeugnis aus.

    Nach Bruckenberger (Zahlen 2002) würden 4 der 40 Nierentransplantationszentren und 7 der 24 Lebertransplantationszentren entfallen, wobei es nicht möglich ist, hier die Zahl der Substitutionseingriffe anzugeben. Es mögen also bei der Leber etwas weniger sein.

    Wenn sich diese Art der Mindestmengenfindung fortsetzt, muß man wohl fast von Willkühr sprechen. Es scheint, daß die meisten damit einverstanden sind, auf diese merkwürdige Art zukünftig Leistungsbereiche entzogen zu bekommen.

    V. Blaschke


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    Dr. med. Volker Blaschke
    Arzt für Dermatologie / Allergologie
    Medizincontroller
    Herzzentrum Göttingen
    http://www.herzzentrum-goettingen.de

    Meines Erachtens kommt es darauf an, ob man (i. e. der behandelnde Arzt) die Diagnose einer Sepsis stellen kann oder nicht. Wenn die Kriterien hierfür erfüllt sind, wird die Sepsis kodiert.

    Handelt es sich aber lediglich "nur" um eine Thrombophlebitis mit lokaler Entzündung und vielleicht ein bißchen Temperatur, dann liegt keine Sepsis vor und dann geht eben nur die T80.2

    Hilfreich wäre es, konsensusdefinierte Kriterien zur Verfügung zu haben, die eine Sepsis definieren.


    Hier z. B. von http://www.onkodin.de/zms/content/e6/ e5912/e5932/index_ger.html

    Sepsis
    Systemische Reaktion auf eine Infektion. Die systemische Reaktion manifestiert sich durch zwei oder mehr der folgenden infektionsbedingten Befunde:

    Temperatur >38ºC oder <36ºC
    Herzfrequenz >90/min
    Atemfrequenz >20/min oder PaCO2 <32 mmHg.
    Leukozyten >12.000/µl oder 4.000/µl oder Linksverschiebung >10%


    Der Einwand von Herrn Bernauer ist zu bedenken, trifft aber hier m. E. nicht zu. Denn Sie übernehmen ja den Patienten aus der Rehaklinik wegen der Sepsis, die Thrombophlebitis hätte ja auch dort behandelt werden können. Daher ist für Sie die Sepsis auch keine Komplikation "Ihrer" Braunüle.


    Viel Erfolg beim Argumentieren,

    V. Blaschke

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    Dr. med. Volker Blaschke
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    Ja, diese Substitutionsleistungen können wohl alternativ erbracht werden. Ich habe auch prinzipiell nichts gegen Mindestmengenregelungen, aber die Art und Weise, wie sie hier eingeführt wird, zeugt nicht von einem gut durchdachten Konzept.

    Im Prinzip läuft es jetzt so: Es werden Zahlen definiert, ohne daß anscheinend ein solides, studiengestütztes Wissen hierzu vorliegt, also vermute ich, die Zahlen stammen aus dem Bauch heraus. Eine mehr oder wenige beweiskräftige Datenlage wird aber in der Vereinbarung gefordert. Dann soll man auch transparent machen, warum es 10 Lebern und 20 Nieren sind und nicht 5 und 10 oder 20 und 40. Was nimmt man als Grundlage für die Zahlen? Vielleicht eine "akzeptable" Mortalität von x %? Ist diese Mortalität dann auch Grundlage für andere, noch zu definierende Mindestmengeneingriffe?

    Das Vorgehen, mal einfach Mindestmengen zu definieren und diese dann irgendwie wissenschaftlich zu begleiten, um dann nach einigen Jahren vielleicht belegen zu können, daß diese etwas bringen (oder herauszufinden, daß sie nichts bringen, wäre ja auch möglich), halte ich für etwas leichtfertig. Nimmt denn eine der größeren Kliniken schon wissentlich an einer Begleitstudie teil???

    V. Blaschke

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    Liebe Kollegen,

    seit zwei Wochen steht die Vereinbarung der Selbstverwaltung zu den Mindestmengen, der von mir erwartete empörte Aufschrei hat bisher nicht stattgefunden. Warum?

    1. Es hat keiner mitbekommen
    2. Alle finden die Vereinbarung gut
    3. "Wir transplantieren eh keine Lebern..."

    1 und 2 kann ich mir einfach nicht vorstellen, und wer die dritte Meinung vertritt, verkennt, daß zukünftig auch Leistungen der Grund- und Regelversorgung betroffen sein werden.

    In der Vereinbarung nach § 137 heißt es u. a.: "...Katalog planbarer Leistungen, bei denen die Qualität ... in besonderem Maße von der Menge ... abhängig ist."

    außerdem:

    "Für die Festlegung sind folgende Informationen zu Grunde zu legen und allen Vertragspartnern und -beteiligten zugänglich zu machen (evidenzbasiertes Verfahren):

    1. Zusammenfassungen des aktuellen Wissensstandes und empirischer Ergebnisse zu nachgewiesenen kausalen Zusammenhängen in besonderem Maße zwischen der Menge der erbrachten Leistung und der Qualität des Behandlungsergebnisses."

    In der Anlage 1 werden nun die Leistungen und Mindestmengen spezifiziert. Ich habe mich an Herrn Walger als Vertreter der DKG gewendet und um die entsprechenden Unterlagen gebeten, aus denen einwandfrei hervorgeht, daß die Qualitätsgrenze bei 10 Lebertransplantationen bzw. Ersatzeingriffen liegt. Der DKG müssen diese Unterlagen ja vorliegen (s. o.), leider habe ich bis heute keine Antwort erhalten.

    Vielleicht kenne ich ja auch die einschlägige Literatur und die sicherlich zahlreichen Studien nicht, die diese Zahlen einwandfrei belegen und untermauern.

    Kann mir jemand mit der Literatur bitte aushelfen oder mir erklären, warum die in der Anlage genannten Zahlen so hieb- und stichfest sind, daß keiner die in Frage stellt?

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    Meines Erachtens ganz klar die Sepsis, wenn den die Kriterien zur Diagnosestellung erfüllt sind. Sie übernehmen den Patienten ja wegen der Sepsis und nicht wegen der Thrombophlebitis (die Sie natürlich als ND mitcodieren wegen Lokaltherapie).

    Vielleicht könnten Sie zur Klärung die Argumentation der Kassen vortragen?

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

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    Zuerst ad 2:

    Wir sind der Meinung, daß es AP auch ohne KHK geben kann, z. B. bei Hypertonie oder Aortenvitien. Daher, da hier nicht die AP wie bei der KHK den Vorrang hat, würde ich die I11.x zur HD und die AP zur ND machen.

    ad 1:
    Tja, hier würde ich die Nierengeschichten kodieren und den LHK einfach als Prozedur anhängen, eine spezifische kardiologische Diagnose sehe ich hier nicht.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

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    Wo genau liegt denn das Problem? Patienten in der Kardiologie haben entweder ihren Katheter schon hinter sich oder sind gerade dazu eingetroffen...

    Verstehe ich die Frage vom Kollegen Sander richtig, dann will er wissen, ob eine Koronarangiographie zwingend notwendig ist, um die I25.11 geben zu können oder nicht.

    Warum soll nicht ein eindeutiger Ischämienachweis ausreichen? Hängt eben davon ab, ob der behandelnde Arzt die Diagnose stellen kann oder nicht. Die Szintigraphie schlägt sich wohl mit einer Reihe falsch-positiver Befunde, aber die Ergometrie läßt wohl begründete Aussagen über den Koronarstatus zu.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke


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    Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    zum 1. Februar 2004 suche ich eine Nachfolgerin / einen Nachfolger auf die Position des Medizincontrollers im Herzzentrum Göttingen.

    Das Herzzentrum Göttingen wurde vor 2 Jahren gegründet und besteht aus klinischen und theoretischen Abteilungen, die bereits jetzt auf den Gebieten Krankenversorgung, Forschung und Lehre eng und erfolgreich zusammenarbeiten. Für detaillierte Informationen steht unsere Webpage zur Verfügung.

    Zu den Herausforderungen der kommenden Jahre gehört sicherlich die Überführung in eine Profit-Center-Struktur mit dem Aufbau einer internen Leistungsverrechnung sowie die Erstellung interdisziplinärer klinischer Pfade. Eine entsprechende EDV-Vernetzung im Bereich der Herzkatheterlabore, Funktionsbereiche und Stationen ist weitestgehend abgeschlossen, derzeit wird die Anbindung externer Partner mit einer Befund- und Auftragskommunikation umgesetzt. Ein Team aus EDV-Spezialisten und einer PR-Managerin bietet eine gemeinsame Plattform für die zukünftige Gestaltung des Herzzentrums.

    Göttingen als altehrwürdige Universitätsstadt bietet mit seinen ca. 130.000 Einwohnern (davon 20.000 Studenten) ein attraktives Umfeld.

    Bei Interesse stehe ich gerne persönlich für weitere Auskünfte zur Verfügung.

    Eine Datei mit einer "richtigen" Ausschreibung werde ich in den kommenden Tagen einstellen.

    V. Blaschke

    vblasch@gwdg.de
    Tel. 0551-392765