Beiträge von Blaschke

    Ja, das ist sicher ein Problem, es kommt wohl wieder auf die Dokumentation an, um zu begründen, warum die stationäre Aufnahme notwendig war. Daß vielleicht kein Niedergelassener mit HKL in der Nähe ist, dürfte die Kasse wohl auch nicht wesentlich stören.

    Viel Erfolg, bitte lassen Sie uns den Ausgang wissen!

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

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    Dr. med. Volker Blaschke
    Arzt für Dermatologie / Allergologie
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    Herzzentrum Göttingen
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    Ich muß Herrn Domurath beipflichten und vielen Dank auch für die klaren Worte. Solange das Beispiel 1 in der D003b existiert, brauchen wir über das Maß des nötigen Aufwands gar nicht zu diskutieren, er wird dort vorgegeben: Medikamentöse Weiterbehandlung der KHK, also z. B. 1 Tablette ASS.

    Auch die Diskussion um Kalinor Brause bzw. der angeblich notwendigen intravenösen Behandlung (an anderer Stelle diskutiert) sollte man anhand dieses Beispiels sofort beenden können.

    V. Blaschke

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    Nein, dem ist nicht so. Das E. nodosum ist ein Symptom, welches man bei einer Reihe von Erkrankungen bzw. Zuständen finden kann, z. B. beim rheumatischen Fieber, aber auch beim M. Crohn oder medikamenteninduziert (usw.). Daher ist ganz klar das rh. Fieber die Hauptdiagnose. Denn ich werde ja in diesem Fall nicht nur das Symptom, sondern auch die zugrundeliegende Erkrankung behandeln.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

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    Ja, sehe ich auch so, bei Lymphomen kann man sinngemäß keine Metastasen verschlüsseln, sondern nur das "primäre" Lymphom. Es handelt sich ja primär, selbst bei den "kutanen" T- und B-Zell-Lymphomen, schon um eine systemische Erkrankung.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

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    Liebe Kollegen,

    ich stelle mir die Frage, mit welchem Minimalaufwand an EDV ein kleines Belegkrankenhaus mit ca. 50 Betten auskommen würde. Die Stammdaten müßten natürlich erfaßt werden, Rechnungen an Kassen und Privatpatienten rausgehen, die OP-Leistungen erfaßt und die Diagnosen dokumentiert werden, auch die BQS müßte bedient werden, auch das ambulante Operieren sollte abgebildet werden. Dann noch einen Grouper... Was bräuchte man noch zwingend? Gibt es einen Anbieter, der einem solch eine Minikonfiguration verkauft?

    Vielen Dank,

    V. Blaschke

    Vielen Dank für die Daten.

    Auch im Bereich der Kardiologie hat sich etwas getan. Achten Sie bitte darauf, daß nicht nur ICDs hinzugekommen bzw. weggefallen sind, sondern auch ihre Bedeutung geändert haben, so z. B. im Bereich der KHK, also I25!

    V. Blaschke

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    Hierzu gab es ja schon früher Threads... Unter ökonomischen Aspekten macht es keinen Unterschied für die Behandlung, ob die Diagnose eine Woche nach Entlassung gestellt wurde. Daher ist m. E. auch eine Diagnose aus "Neubildung unsicheren Verhaltens" bzw. "V. a." zu nehmen. Wenn d. Patient zur weiteren Diagnostik/Therapie wieder aufgenommen wird, bestimmt das Malignom den Aufwand, dann kann man es verschlüsseln.

    Dies ist analog zum malignitätsverdächtigen Nävus bei den Dermatologen. Wenn ich ihn (entsprechenden Aufwand zur stat. Exzision vorausgesetzt) exzidiere und d. Pat. entlasse, ist der Aufwand gleich, egal ob es sich als benigner Nävus oder als Melanom nach histologischer Analyse herausstellt. Würde ich auf die Histo warten und ggf. nach Eingang ein Melanom kodieren, wären die Melanomfälle hierdurch "verwässert" und falsch niedrig bewertet.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke
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    Hallo Herr Lückert,

    hierzu gibt es z. B. die Kodierhilfe der Dermatologen (http://www.derma.de). Wir haben es immer so gehandhabt wie beschrieben, also z88.8 verschlüsselt. Damit landen Sie zwar in der Z62Z, also eigentlich einer Tumornachsorge-DRG, aber so ist es eben... Vielleicht schauen Sie mal in das aktuelle Heft der "Allergologie".

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

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