Hierzu gab es ja schon früher Threads... Unter ökonomischen Aspekten macht es keinen Unterschied für die Behandlung, ob die Diagnose eine Woche nach Entlassung gestellt wurde. Daher ist m. E. auch eine Diagnose aus "Neubildung unsicheren Verhaltens" bzw. "V. a." zu nehmen. Wenn d. Patient zur weiteren Diagnostik/Therapie wieder aufgenommen wird, bestimmt das Malignom den Aufwand, dann kann man es verschlüsseln.
Dies ist analog zum malignitätsverdächtigen Nävus bei den Dermatologen. Wenn ich ihn (entsprechenden Aufwand zur stat. Exzision vorausgesetzt) exzidiere und d. Pat. entlasse, ist der Aufwand gleich, egal ob es sich als benigner Nävus oder als Melanom nach histologischer Analyse herausstellt. Würde ich auf die Histo warten und ggf. nach Eingang ein Melanom kodieren, wären die Melanomfälle hierdurch "verwässert" und falsch niedrig bewertet.
Viele Grüße,
V. Blaschke
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Dr. med. Volker Blaschke
Arzt für Dermatologie / Allergologie
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Herzzentrum Göttingen
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