Beiträge von Blaschke

    Ich sehe das anders... Sie haben ja den Aufnahmegrund "Gallengangsverschluß" schon codiert. Der Code T85.5 beschreibt nochmal dasselbe, aber unspezifisch. Der Code T85.5 ist kein Sekundärcode wie z. B. die Z92.1 oder die Y57.9, die additiv zur näheren Erläuterung gegeben werden können, sondern kann als Primärcode verwendet werden. Sollte es aber nur dann, wenn die Komplikation andernorts nicht genauer beschrieben werden kann (s. 1919a und Bespiele).

    M. E. müssen Sie die T85.5 weglassen.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke
    --
    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke
    Arzt für Dermatologie / Allergologie
    Medizincontroller
    Herzzentrum Göttingen
    http://www.herzzentrum-goettingen.de

    Ja, sehe ich auch so, dies findet sich ja ausführlich unter dem Thema "Verdachtsdiagnosen". Falls jemand anhand des erhöhten CA 12-5 und des Aszites allein schon die definitive Diagnose stellen möchte, könnte er natürlich das Ovarial-Ca codieren, aber die Argumentation gegenüber dem MDK könnte schwierig werden.

    Zusätzlich könnte man als ND auch noch die Z03.1 nehmen, um den stationären Aufenthalt besser begründen zu können.

    Ist man der Meinung, da müsse eigentlich ein TU sein, den man nur noch nicht gefunden hat, könnte auch die D39.1 als HD in Betracht kommen, denn irgendwoher muß ja CA 12-5 kommen...

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    --
    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke
    Arzt für Dermatologie / Allergologie
    Medizincontroller
    Herzzentrum Göttingen
    http://www.herzzentrum-goettingen.de

    Nein, wenn die Maske Teil der Entwöhnung ist und der Patient damit auf die Normalstation verlegt wird, würde für mich dies zur Beatmungszeit zählen.

    Das mit der ITS ist wohl so gemeint, daß es darauf ankommt, daß der Patient beamtungspflichtig ist und alternativ zur Intubation auch eine Maskenbeatmung durchgeführt werden kann.

    Ist denn die intermittierende Beatmung auf Normalstation ebenfalls im Sinne einer "Beatmungspflichtigkeit" zu sehen? Würden Sie den Patienten alternativ intubieren? Wenn nicht, dann denke ich, sollte diese Maskenbeatmung nicht zur Beatmungszeit zählen.

    Aber Sie haben recht, die DKR sind in vielen Dingen arg diffus und wälzen die Verantwortung gnadenlos auf den Arzt. Auf der anderen Seite: Wollen wir wirklich einen zentnerschweren Wälzer, in dem alles bis ins kleinste Detail reguliert ist?

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    --
    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke
    Arzt für Dermatologie / Allergologie
    Medizincontroller
    Herzzentrum Göttingen
    http://www.herzzentrum-goettingen.de

    Hallo Herr Konzelmann,

    eine Aufnahme-HD ist mir so nicht bekannt. Aber Sie haben natürlich recht, die Aufnahme-Dx ist die Z38.0, aber bei Entlassung wird der krankhafte Zustand die HD.

    Ich gehe davon aus, daß die Aufnahme-Dx im KIS NICHT automatisch als ND durchgereicht wird, sondern nur, wenn sie auch Fachabteilungs-ND oder HD ist, denn sie kann ja auch falsch sein. Zumindest ist es bei SAP so. Macht ja auch Sinn.

    Dann aber hat man mit der Kennzeichnung der Z38.0 als Aufnahme-Dx ein Problem, denn sie würde nicht durchgereicht werden und im Datensatz fehlen. Daher würde ich wohl (zumindest im SAP) nachträglich den Aufnahme-DX-Haken bei der Z38.0 entfernen und bei der Dx setzen, die dem krankhaften Zustand entspricht.

    Wie läuft das denn bei anderen Programmen? Muß man dort die NDs explizit freigeben?

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    --
    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke
    Arzt für Dermatologie / Allergologie
    Medizincontroller
    Herzzentrum Göttingen
    http://www.herzzentrum-goettingen.de

    Hallo MegK,

    dann will ich mal den Anfang zur Maskenbeatmung machen:

    Die Definition der Beatmung 1001b sagt, die künstliche Beatmung sei dauerhaft, die Beatmungszeit zählt bis zur endgültigen Entwöhnung. Daher ist eine intermittierende (Masken-)Beatmung nach Entwöhnung (s. Beispiel) auf der Normalstation schonmal kritisch, es sei denn, sie zählt bei Ihnen noch zur Entwöhnung...

    Die DKR sagen auch, daß die Maskenbeatmung bei intensivmedizinisch versorgten Patienten erfolgen kann. Auch da scheint mir Ihr Patient auf Normalstation nicht wirklich passend.

    Daher glaube ich nicht, daß die intermittierende Maskenbeatmung Ihres Patienten auf Normalstation zur Beatmungszeit zählen sollte.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke


    --
    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke
    Arzt für Dermatologie / Allergologie
    Medizincontroller
    Herzzentrum Göttingen
    http://www.herzzentrum-goettingen.de

    Hallo Herr Hirschberg,

    Sie haben natürlich Recht und sehen sicher auch, daß ich nicht einer der faulsten Poster bin. Manches läßt sich aber leichter am Telefon klären.

    Aber vielleicht dann ein paar allgemeine Fragen:

    Wie bekommt man die Belegärzte dazu, vernünftig zu codieren? Ihr Verhältnis zum Haus / zur Abteilung ist ja etwas anders als das der angestellten Ärzte.

    Wie schult man diese Ärzte, die ja noch weniger Zeit haben als die angestellten Kollegen?

    Vereinbart man mit Ihnen sinnvollerweise einen CMI für ihre Patienten?

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    --
    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke
    Arzt für Dermatologie / Allergologie
    Medizincontroller
    Herzzentrum Göttingen
    http://www.herzzentrum-goettingen.de

    Hallo,

    das hat etwas mit den Pre-MDCs zu tun. Bestimmte Diagnosen bzw. Zustände (z. B. Transplantationen, Langzeitbeatmung) werden vor dem Gruppierungsprozeß abgefragt, so auch die Para- bzw. Tetraplegie. Damit landet der Fall immer in der B60.

    Sie können hierzu weitere Angaben im 1. Band des Handbuchs auf Seite 21 (Kapitel 4.4) finden.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    --
    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke
    Arzt für Dermatologie / Allergologie
    Medizincontroller
    Herzzentrum Göttingen
    http://www.herzzentrum-goettingen.de

    Ich sehe im ICD keine wirkliche Differenzierung zwischen kompensiert und dekompensiert. Außerdem neige ich eher dazu, der Systematik zu folgen als den Schlagwörtern. Daher codieren wir die Linksherzinsuffizienz immer mit I50.1, egal ob kompensiert oder nicht. Ist zwar vom Aufwand her unfair, aber wäre ja mal ein Vorschlag für einen neuen Code.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    --
    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke
    Arzt für Dermatologie / Allergologie
    Medizincontroller
    Herzzentrum Göttingen
    http://www.herzzentrum-goettingen.de