Ich sehe das anders... Sie haben ja den Aufnahmegrund "Gallengangsverschluß" schon codiert. Der Code T85.5 beschreibt nochmal dasselbe, aber unspezifisch. Der Code T85.5 ist kein Sekundärcode wie z. B. die Z92.1 oder die Y57.9, die additiv zur näheren Erläuterung gegeben werden können, sondern kann als Primärcode verwendet werden. Sollte es aber nur dann, wenn die Komplikation andernorts nicht genauer beschrieben werden kann (s. 1919a und Bespiele).
M. E. müssen Sie die T85.5 weglassen.
Viele Grüße,
V. Blaschke
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Dr. med. Volker Blaschke
Arzt für Dermatologie / Allergologie
Medizincontroller
Herzzentrum Göttingen
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