Beiträge von Ductus

    Zitat

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    Auch wenn wir das Geld auf KH-Seite nicht einklagen müssen....

    ....

    Gruß

    merguet

    Also das mit dem nicht einklagen bezweifle ich erheblich. Ich habe diese Woche mit einem überörtlichen Sachgebietsleiter einer großen Kasse telefoniert. Er meinte dass "die ganzen Änderungen z.T. eh nicht BSG tauglich wäre... was würde passieren, wenn die Kassen trotzdem einfach aufrechnen, dann müsste das Krankenhaus trotzdem klagen und im schlimmsten Fall geht es dann weiter wie gehabt." Man fühlt sich halt derzeit mit dem BSG recht sicher.

    Wenn man es so sieht könnte die Kasse damit sogar recht behalten, kann dann zwar sein, dass das Kh im Klagefall recht bekommt, da die Richter aber eine Amtsermittlungspflicht haben, müssten Sie die Fälle inhaltlich prüfen. Zudem wäre es interessant wir der holde 1. Senat sich dazu aufstellen wird.

    Also ich persönlich glaube dass das in weiten Teilen (MDK Reform) weiter geht wie bisher und dass letztendlich nur die Sanktionen (in welcher Form auch immer) gegen die Krankenhäuser hauptsächlich greifen werden.

    Hallo Ductus,

    nur am Rande: Sie wissen, dass die PCR deutlich teurer ist als eine kulturelle MRSA-Bestimmung? Der Vorteil liegt dafür in der Schnelligkeit.

    Viele GRüße

    M2

    Ja das ist mir natürlich bekannt, wir hatten hohe Kosten und keine Einnahmen und doppelte Untersuchungen, da alle positiven PCR Ergebnisse wegen MDK Ablehnungen nochmals per Abstrich überprüft werden mussten...häufig auch bei Kurzliegern...

    Hallo zusammen,

    ich kenne diese Diskussion aus Zeiten früherer Tätigkeiten. Wir haben damals einige Zeit lang die PCR erfolgreich abgerechnet.

    Es macht bei positiven Befund allerdings schon Sinn Abstriche zu entnehmen, auch damit der Behandlungserfolg überprüft werden kann, da der Test auch bei inaktiven Keimen anschlägt.

    Ohne diese gab es dann immer Schwierigkeiten mit den durchlauchten Kostenträgern. Das Ende vom Lied war, dass wir den PCR eingestellt haben, da dieser bei zu häufiger Doppeluntersuchung zu teuer war. Damit dürften die Kostenträger auch zufrieden, dann können die Ihr Feindbild "Hygiene und verkeimte Kliniken mit häufigen Wundinfektionen" brav aufrecht halten. Hauptsache jede neue Maßnahme blockieren.

    Das wäre mal ein Klassiker für den von BMG Spahn initiierten Schlichtungsausschuss... wenn er denn so wie im Entwurf beschrieben kommen sollte :P

    Hallo zusammen,

    egal wie hart oder weich die Veränderungen umgesetzt werden... der 1. BSG Senat ist härter und wird es weiter zukünftig

    zerpflücken, dass sicherlich auch ohne Herrn Dr. Hauck an der Spitze.

    Ich habe schwer den Eindruck, dass sich die Bashing-Kampagne der Krankenkassen in den Köpfen der Entscheider festgesetzt hat.

    Mich nervt es eigentlich nur noch, wenn man privat angesprochen wird und mich fragt "warum können Krankenhäuser eigentlich nicht richtig abrechnen, eine Haus- und Hofwerkstatt kann das ja auch<X"... der Populismus ist - auch dank der Medien - modern und in der Bevölkerung zu diesem Thema angekommen.

    Hallo zusammen,

    der Entwurf ist sehr fortgeschritten und zum Großtteil m.E. nach recht gut durchdacht.

    Auch die Rolles des Schlichtungsausschuss unter Einbeziehung von SEG4 + FoKA werden ausführlich niedergeschrieben.

    Es bleibt abzuwarten wir das im Detail ablaufen wird, in der Praxis wir es sich zeigen.

    Es gibt auf beiden Seiten Vor- und Nachteile.

    Ich finde es gut, dass endlich Bewegung rein kommt. Hat sich der Spitzenverband der GKV schon zu Wort gemeldet?

    Finde dazu noch nichts.

    Alle Parteien werden in diesem Entwurf zu Veränderungen und (Um)Organisation gezwungen.

    Allerdings bleibt es spannend, wie das BSG die Vorlagen wieder zerlegen wird. Schon der Hinweis zur Aufwandspauschale bleibt mehr oder weniger wie er ist. Damit verbunden auch die weiteren Streitigkeiten.

    Das bleibt sicherlich nicht so stehen wie es niedergeschrieben wurde.

    Hallo geoff,

    diesen Fall hatten wir bzgl. Verlegung noch nicht. Allerdings den Umstand, dass bei primär notwendiger Beatmung gleich zu Beginn auf Masken-NIV auf niedrigem Niveau begonnen wurde, um den Patienten möglichst schnell wieder zu entwöhnen. Also erst gar keine "Standardbeatmung" zu beginnen... jeder vom Fach weiß, dass das erheblich größerer Aufwand ist.

    Eine Kasse meinte allerdings dass diese durchgehende Stundenberechnung wegen nicht vorliegendem Weaning im "Sinne des BSG"... - weil ja nicht richtig beatmet wurde, kann der Pat. nicht abhängig gewesen sein :) - nicht durchgehend abgerechnet werden kann.

    Wir haben des Öfteren diese Fälle, daher haben wir Klage eingereicht.

    Es bleibt abzuwarten was dabei rauskommt.

    Für mich ist es nicht nachvollziehbar warum die Kassen sich bei der Finanzierung verwehren, wenn Kliniken gleich von Beginn an und sehr personalintensiv versuchen die Patienten erst nicht in diese Gewöhnung zu bringen...

    Ein Urteil gegen die durchgehende Abrechnung der sehr personalaufwändigen Behandlung wäre wohl für Patienten sicherlich nicht von Vorteil.

    In Ihrer Konstellation würde ich den Rechtsweg ebenso zumindest prüfen, da eine Verlegung mit vorheriger ggf. vorliegender Langzeitbeatmung wohl einwandfrei vorlag. Wieso sollte das Weaning nicht rechtlich anwendbar sein. Nur um Geld zu sparen und den Patienten zu schaden?!?!

    Hallo zusammen,

    es gibt dazu ja bereits mehrfach BSG-Rechtsprechungen.

    Diese wurden seit 2004 zur gleichen Fragestellung "Ab wann ist ein Kurzliger stationär abzurechnen" bereits mehrfach geklärt.

    Klare BSG-Aussage zuletzt, es kommt nicht die Länge des Aufenthaltes an.

    Ich würde noch ergänzen, dass auch die Indikation zur stationären Aufnahme (aus ex-ante-Sicht) einwandfrei vorliegen muss. Ebeso muss nach dem Urteil keine Entlassung gegenärztlichen Rat vorliegen um eine stationäre Abrechnung zu fordern.

    Die Beweispflicht lieg allerdings bei den Kliniken und hier ist das Problem, dass auch bei Kurzliegern die Dokumentation

    im hektischen Klinikalltag lückenlos für ein Gerichtsverfahren vorliegen muss und sich die Dokumentationen nicht widersprechen dürfen.

    Es ist für Kostenträger gängiges Geschäftsmodell, nur die Pommes zu bezahlen...das kann ich ebenso bestätigen.


    BSG, Urteil vom 19. 9. 2013 – B 3 KR 34/12 R (http://lexetius.com/2013,5155)

    Diese Aufnahmeentscheidung auf der Basis eines entsprechenden Behandlungsplans wird nach außen regelmäßig zB durch die Einweisung auf eine bestimmte Station, die Zuweisung eines Bettes, das Erstellen entsprechender Aufnahmeunterlagen uä dokumentiert. Eine auf diese Weise auf der Grundlage der Entscheidung des Krankenhausarztes einmal erfolgte physische und organisatorische Eingliederung des Patienten in das spezifische Krankenhausversorgungssystem kann nicht rückwirkend dadurch entfallen, dass der Patient zB gegen ärztlichen Rat auf eigenes Betreiben das Krankenhaus noch am selben Tag wieder verlässt; dann handelt es sich um eine „abgebrochene“ stationäre Behandlung (vgl BSG SozR 4-2500 § 39 Nr 5). Abzugrenzen sind indes solche Fälle, in denen noch keine Entscheidung zur Aufnahme des Patienten in das Krankenhaus getroffen wurde, etwa weil sich aufgrund der Aufnahmeuntersuchung eine Verlegung oder die ambulante Weiterbehandlung als medizinisch sinnvoll, erforderlich und ausreichend erwies.

    Hallo zusammen,

    mal eine Zwischenabfrage....

    Wie zuverlässig läuft bei Ihnen die Übermittlung der Pflegegrade ab?


    Wir haben festgestellt, dass es da erhebliche Diskrepanzen gibt.

    Einige Kassen übermitteln auffällig spät, häufig erst nach Übermittlung der Rechnung die Pflegegrade,

    dies sollte ja meiner Kenntnis innerhalb von 3 Tagen nach Übermittlung der Aufnahmeanzeige sein...

    Merkwürdig... die meisten Kassen haben das im Griff, einige wenige (7 Krankenkassen) fallen mir gehäuft mit extrem verzögerter Übermittlung auf.

    Wenn ich das erste Quartal als forecast für 2019 betrachte macht das bei uns 50 T€ / Jahr aus, ein wohl lohnendes Geschäft?!?! Aber natürlich nur wenn es beabsichtigt wäre...

    Hallo Ida,

    die Pauschalen sind dann verloren wenn Sie stornieren, wenn Sie Klagen sind diese erst verloren wenn Sie vor Gericht nicht "RECHT" bekommen...

    Ich denke es kann keiner sagen wie das ausgehen wird, wenn dem zust. BSG Richter die eigene Thematik um "die Ohren fliegt".

    Es gibt wohl dann wieder Mittel und Wege wie man das wieder glatt bügeln kann "so gerade noch an der Grenze der Verfassungswidrigkeit" denn wir haben ja gelernt, es geht ja nur ums Geld :P und nicht um einen Verfassungsbruch. Schon alleine das animiert zahlreiche Kostenträger noch dreister aufzutreten. Nice wenn Ihnen ein KK Mitarbeiter - wie vor kurzem bei mir - mit geschollener Brust verkündet "klagen Sie ruhig, spätestens vor dem BSG bekommen wir recht".

    Wir haben hier auch noch zahlreiche Fälle offen, auch zu dieser Fragestellung geht der besondere Dank an die BSG-Richter des ersten Senates, die es in einer vorzüglichen Weise verstehen die Kliniken stets in den bürokratischen Wahnsinn zu treiben. Ein Schelm der böses dabei denkt.

    Meine Devise lautet spätestens seit 11/2018 alles vor Gericht, sollen sich die Gerichte mit der "noch nicht überschrittenen" Rechtsprechung des BSG verlustieren. Vorher hat man viel mit dem Wort direkt mit dem Kostenträgern erledigt, jetzt geht das in vielen Bereichen nicht mehr, da sich die Kassen immer im Recht sehen .

    So und jetzt mach ich Feierabend, nachdem ich zwei weitere Fälle zur Klage an die Kanzlei in die Post gebe.