Beiträge von Artur Speck

    Liebe Gemeinde,

    wie kodiere ich ein

    Hyperextensionstrauma der Halswirbelsäule mit Zerreißung des ventralen Längsbandes auf Höhe C 6/7 ohne Beteiligung der Bandscheibe oder knöchener Strukturen?

    S13 passt nicht weil Luxation/Verstauchung/Zerrung bei Ruptur nicht mehr zutrifft. Da ohne knöcherne Beteiligung fällt auch Fraktur aus (S12.24), denke ich ...

    Wer hat einen Tipp (außer S19.88)?

    fragt sich

    Artur Speck

    Liebe Gemeinde,

    ich würde das Thema "Vorzeitige Wehen" gern aufgreifen. Welche Regelungen kennen Sie dazu, wie ein nur wenige Stunden dauernden Kurzaufenthalt abzurechnen ist, in dem zumindest ein CTG geschrieben wurde aber letztlich die Schwangere wieder nach Hause geht (um später evtl. zur Geburt wiederzukommen oder auch nicht)?

    Wann kann man hier vollstationär abrechnen (O65A)?

    Oder muss vorstationär oder ambulanter Notfall gewählt werden (ein Einweisungsschein wird in vielen Fällen fehlen)?

    Oder wann verzichten Sie ganz auf die Abrechnung?

    Und welche Rechtsgrundlage sehen Sie hierfür?

    Danke - Artur Speck

    Danke NuxVomica,

    die Kasse "fühlt" mit Ihnen - aber ich hätte gern etwas mehr Sicherheit :)
    Vielleicht schlägt sich ja noch jemand auf meine Seite.

    Nebenbei:
    Wenn Sie den Patienten nur in der Psych-Ambulanz haben (also gar nicht vollstationär aufnehmen) und ihn dann zur eigentlichen Aufnahme in den DRG-Bereich schicken, können Sie nur die vorstationäre Pauschale abrechnen.


    Ob eine Verlegung ins gleiche oder fremde Haus erfolgt, dürfte auch keine Rolle spielen, da beide Entgeltbereiche innerhalb des "gleichen" Hauses bei Verlegungen grundsätzlich wie unterschiedliche Krankenhäuser gehandhabt werden, dass ist bei FPV und PEPPV identisch.

    Beste Grüße
    Artur Speck

    Liebe Gemeinde,
    wie viele PEPP-Berechnungstage kann man in folgender Konstellation abrechnen - einen (1) oder keinen (0)?

    heute Aufnahme Psych vollstationär (PEPP-Bereich) > taggleich Verlegung in den DRG-Bereich desselben Krankenhauses

    Laut § 1 Abs. 3 PEPPV gilt bei taggleicher Aufnahme und Verlegung der Verlegungstag als "Aufnahmetag" und ist damit 1 Berechnungstag.

    Ausdrücklich als Abweichung zu § 1 Abs. 3 formuliert § 3 Abs. 3, das der "Verlegungstag" vom PEPP- in den DRG-Bereich nicht abrechnungsfähig ist.

    Ich schließe daraus, dass ich einen BT abrechnen kann, weil der Tag als Aufnahmetag gilt (und damit abrechenbar ist) - und nicht als Verlegungstag (der nicht abgerechnet werden dürfte).

    Hat jemand Erfahrungen mit solchen Fällen? Die Kasse will hier nix zahlen, aber einzusehen ist das nicht...

    Beste Grüße
    Artur Speck

    Hallo an alle,

    danke für Kommentare + Link.
    Ich werde die Kasse mit oben zitierter P005k konfrontieren.
    Sollte sich im OPS 2017 nicht von sich aus etwas klären, würde ich einen Änderungsvorschlag ans DIMDI schicken wie im og. Vorschlag 301 ("Es sollte im OPS-Code Katalog ein Hinweistext aufgenommen werden, dass dieser Code bei jeder neuen Behandlung (maximale Dauer einer Einzelbehandlung 24 Stunden) erneut zu kodieren ist").

    Schöne Restwoche
    Artur Speck

    Liebe Gemeinde,

    wenn eine Hämoperfusion mit Cytosorb-Filter über 2x24 h läuft, ist ein Filterwechsel erforderlich (Standzeit eines Filters = 24 h). Wie oft kodiere ich dann 8-856 Hämoperfusion? Einmal oder zweimal? Der OPS erlaubt keine Differenzierung und macht keinerlei Vorgaben, auch nicht in übergeordneter Ebene.

    Ich würde mich auf DKR P005k berufen, wo gleich zu Beginn geschrieben steht, dass " ... die Prozedurenkodierung soll, wo es möglich ist, den Aufwand widerspiegeln, und daher sind allgemein multiple Prozeduren so oft zu kodieren, wie sie während der Behandlungsphase durchgeführt wurden. ..."

    Also für jeden Filter einen Kode - zumal wir das ZE2015-09 von der Höhe her so verhandelt haben, dass es die Kosten eines Filters abbildet.

    Die Kasse sieht es natürlich anders und will nur einen Kode akzeptieren, unabhängig von der Dauer.

    Was denken Sie?

    Schöne Grüße
    Artur Speck

    Besten Dank, auch für den Link.

    Das DIMDI hat mir zwischenzeitlich mitgeteilt, dass es zur "Behandlungsleitung" bei 8-98f eine tägliche Anwesenheit von 8 h eines FA mit ZB Intensivmedizin fordert. 24 h müsse er nicht präsent sein, aber in den 8 h müsse er den überwiegenden Teil seiner Tätigkeit auf der ITS verbringen. Eine reine Rufbereitschaft bspw. übers Wochenende reiche nicht aus.

    Guten Abend noch
    Artur Speck

    Liebe Gemeinde,

    was ist unter "Behandlungsleitung" zu verstehen?

    Viele Komplex-OPS verwenden diesen Begriff und knüpfen meist eine Bedingung daran, so 8-98f Aufwändige intensivmedizinische Komplexbehandlung, der für die Behandlungsleitung die Zusatzbezeichnung Intensivmedizin fordert.

    Unklar ist, welche Anwesenheitsregelungen der MDK hier fordern darf.

    Reicht es aus, wenn es bspw. einen Chefarzt mit ZB und xx Oberärzte mit ZB gibt, die kollegial die Behandlung leiten und sich bei Abwesenheit gegenseitig vertreten? Muss mind. einer von diesen anwesend sein, oder können auch Wochenendpausen entstehen (bspw. zwischen Dienstende Sa früh und Frühdienstbeginn So), wenn für die Pausen wenigstens einer der Behandlungsleiter telefonisch erreichbar ist oder gar Rufbereitschaft hat?

    Gibt es irgendeine zitierfähige Quelle zur Definition von "Behandlungsleitung"?

    fragt sich
    Artur Speck