Beiträge von Kodiak

    Hallo,

    habe dem jetzt soweit nichts hinzuzufügen, wundere mich nur über die Angabe des Kodes

    Z76.3 - Gesunde Begleitperson einer kranken Person


    Aber nicht nur bei Ihnen, im eigenen Haus sehe ich das auch immer wieder.


    Nach der von Ihnen beschriebenen Sachlage, handelt es sich hier zweifelsfrei um eine kranke Person, die mit 1,4 Jahre auch für mein Verständis als adäquate Begleitperson ausscheidet.

    Hallo liebe Forumsmitglieder,

    da dies der einzige Thread zum Thema war, welchen mir die Suchmaschine ausgespuckt hat, möchte ich auch meine Frage daran hängen, was man genau unter der dorsalen Korrektur (mit/oder ohne ventralem Release) versteht. Ich sehe den Kode schon sehr auf die komplexe Rekonstruktion von bestimmten, umschriebenen Wirbelsäulenfehlbildungen (wie die hier beispielhaft aufgeführte Kyphose) ausgerichtet. Unserer Neurochirurgen gehen dazu über, die verhältnismäßig schwierige Reposition der Spondylolisthese als eine dorsale Korrektur zu verstehen und somit auch zu kodieren.

    M.E. wurde noch im letzten Jahr der "Korrektur" der Listhese durch den Begriff "offene Reposition der Wirbelsäule (bei Fraktur, bei Spondylolisthesis II-III° nach Meyerding) Rechnung getragen. Ergo würde ich nach der Zusammenführung der Kodes in Osteosynthesen nach Segmenten/Materialien, auch die vorbereitende "Korrektur" inkludiert sehen, wenn die Indikation entsprechend eine Fraktur oder eine Listhese ist. Ich denke, dass man mit der Angabe des Kodes 5-837.4/.5 bei dieser Indikation über das Ziel hinausschießt.

    Mit der Bitte um Ihre geschätzten Meinungen

    Hallo Keks,

    wir codieren die beiden von nabidad vorgeschlagenen Codes, wenn
    1. Eine entsprechende Wunde operativ versorgt wurde (T81.2)
    und
    2. Aufgrund des Liquorverlusts eine (mehrtägige) Bettruhe eingehalten werden mußte (G96.0)

    Aber auch wenn hier explizit für beide Diagnosen Aufwand dargestellt wurde, befinden wir uns hier bereits vor dem SG.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke


    Hallo Herr Blaschke,

    ich sehe das etwas anders und verweise auf die DKR D003i:

    Zitat

    "... Bei Patienten, bei denen einer dieser Faktoren auf mehrere Diagnosen ausgerichtet ist, können alle betroffenen Diagnosen kodiert werden ... "


    Mit dem Verschluss/der Duraplastik wird nicht nur die versehentliche Stich-/Risswunde behandelt, sondern auch das Liquor am Austritt "gehindert".

    Ganz abgesehen davon, dass wir auch unseren Patienten eine entsprechende Bettruhe spendieren.

    Wünsche eine angenehme "kurze" Arbeitswoche und verbleibe

    mit herzlichen Grüßen

    Hallo Kodiak,

    3300: 220 =15

    Ich habe den Auftrag für 20 (aber nicht fallbegleitend).

    Ich such nach dem *rotwerd*-Smiley. Neben wir ersatzweise diesen hier -> :love:

    Vielen Dank für Ihre Beispielrechnung. War noch nie ein Mann der "höheren" Mathematik *GGG*

    Mittlerweile bin ich auch in der nicht-fallbegleitenden Kodierung angekommen, ich nenn es jetzt viel mehr Akkord-Coding. An guten Tagen weit über 50 Fälle (urologisch, neurochirurgisch und was sonst noch so anfällt), an schlechten nicht viel weniger. Mein einziger Auftrag lautet unglaublich viel, bei bestechender Qualität zu kodieren. Buhle noch um eine weiter Berufsbezeichung -> Der "Kreisquadrierer" (C).

    Wünsche Euch allen ein erholsames Wochenende. Werde mich erstmal für zwei Wochen in den Urlaub verabschieden.

    Hallo liebe Forummitglieder,

    ja ein wirklich interessantes Thema, zu dem ich mich auch gerne äußern möchte.

    Ich habe nicht nur in mehreren Häusern gearbeitet, sondern habe auch viele Herangehensweisen kennen lernen dürfen. Die fallbegleitende Kodierung fande ich persönlich sehr spannend. Neben der regelmäßigen Begleitung der Visiten wurde auch insbesondere bei Langliegern (zeitweise tagesgleich) nach Gründen in der Kurve gefahndet, direkt kodiert und dem behandelnden Arzt entscheidene Tipps für die adäquate Dokumentation mit auf den Weg gegeben. Zwar war die Intention dabei, dass der Fallabschluss dadurch nur noch eine Formalie darstellen sollte, da man ja alles bereits auf dem Wege der fallbegleitenden Kodierung eingegeben und abgeklärt hat, aber so ganz konnte man sich darauf auch nicht verlassen. Frei nach dem Motto - "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!" Somit sollte das Pensum dabei auch nicht zu hoch angesetzt sein. Neben der fallbegleitenden Kodierung entstand als weiterer Schritt ein folgliches Case-Management/Verweildauersteuerung. Denn je nach Fachabteilung kann man eigentlich schon (bei erwartunggemäßem Verlauf) sehr genau bestimmen, wann der optimale Entlassungszeitpunkt des Pat. erreicht ist und dies im Rahmen der Visite kommunizieren.


    Ich kodiere ungefähr 3300 Fälle im Jahr mache die MDK Bearbeitung sowie die inhouse Kassenbesprechungen.

    Chapeau!

    Sie kodieren im Schnitt 100 Fälle pro Tag und machen noch nebenbei MDK-Bearbeitung und Inhouse-Besprechungen? Da müssen Sie aber schon auf Ihre Frühstückspause verzichten, gell ?

    Danach richtet sich die Kodierung einer ND


    Sehe ich genauso, wichtig ist in diesem Zusammenhang vorallem die korrekte Kodierung des entsprechenden OPS-Kodes 8-812.5 Transfusion Prothrombinkomplex, dass je nach Menge (> 3500 IE) das ZE30 ansteuert.

    Herzliche Grüße

    Kodiak

    Hallo Valentina,

    unabhängig ob Sie in SAP eine Diagnose als Aufnahmediagnose, Fachabteilungshauptdiagnose oder dergleichen deklarieren, wird die Diagnose für die DRG-Abrechnung immer eine Rolle spielen, solange Sie sie nicht auf \"nicht-DRG-relevant\" setzen

    Zitat


    Original von Valentina:
    Es liegt eindeutig an der G82.01 mit G82.62!. Wenn ich diese wieder in den Entlassungdatensatz mit reinnehme komme ich auch auf die B61B. Aus diesem Grund bin ich ja auf die G83.9 beim Kodieren ausgewichen.

    Bange machen und Ausweichen gilt nicht! :d_neinnein:

    Kodiert wird nach DKR so spezifisch wie möglich. Etwas bewusst weg lassen oder unsepzifisch zu kodieren ist auch eine Form des Upcoding. Da hilft es nur die B61B für das Haus entsprechend zu verhandeln.