Hallo Forumsmitglieder,
nach der Entscheidung des 1. Senats des BSG (B 1 KR 24/13 R - RNr. 21) frage ich mich, ob die Diskussion von Kodierproblemen gefährlich ist. Der 1. Senat führt aus,
"Anhaltspunkte für die sachlich-rechnerische Unrichtigkeit der Abrechnung oder zumindest für die Verletzung der Informationsobliegenheiten bestehen etwa in Fällen, in denen die vom Krankenhaus vorgenommene Auslegung und Anwendung von Abrechnungsvorschriften zweifelhaft ist oder sogar bestehender Kodierpraxis widerspricht."
U.a. unter Hinweis auf einen Thread wird dann gefolgert:
"Die übliche Kodierpraxis hätte die Klägerin" [Anm.: KH] "dazu veranlassen müssen, von sich aus gegenüber der Beklagten" [Anm.:KK] "den Sachverhalt - und die eigene abweichende Meinung - deutlich hervorzuheben."
Zwar wird hier auf die vermeintliche bestehende Kodierpraxis abgestellt, aber gemäß o.g. Ausführungen begründen bereits bestehende Zweifel an der Auslegung und Anwendung von Abrechnungsvorschriften die Pflicht der Krankenhäuser, ihre Abrechnung gesondert zu bgründen.
Damit wird m.E. jede Konstellation, die z.B. in diesem Forum kontrovers diskutiert wird, gesondert erklärungsbedürftig, und zwar im Vorhinein. Oder habe ich da etwas falsch verstanden?
Ist es sinnvoll, hier weiter zu diskutieren, oder ist die vom 1. Senat vertretene Rechtsauffasung, die nunmal eine gewisse Verbindlichkeit hat, nur abwegig?
Viele Grüße
Medman2