Beiträge von medman2

    Hallo Wurmdobler, Hallo S.,

    besten Dank für die rasche Antwort. :i_respekt:

    1. meine Frage ist, ob es seitens der \"Dt. Gesellschaft für Pneumologie\" einen derartig festgesetzten \"Grenzwert\" gibt.

    2. Vorliegend handelte es sich um eine 80-jährige Patientin mit Pleuraergüssen, BGA art. unter Raumluft pO2 65,8 mmHG, pCO2 31,9 mmHG, deutlich dyspnoisch, Atemfrequenz 20, Sauerstoffgabe erfolgt.

    Hier ist meines Erachtens aufgrund des klinischen Gesamtbildes die Sicht der FoKA erfüllt: \"Das Vorhandensein einer respiratorische Insuffizienz definiert sich nicht ausschließlich an pathologischen BGA-Veränderungen, sondern liegt immer dann vor, wenn ein Patient die klinischen und/oder paraklinischen Zeichen einer Gasaustauschstörung erfüllt\".

    Wie ist die allgemeine Meinung?

    Gibt es das Statement der \"Dt. Ges. f. Pneumologie\"?

    Medman2

    Hallo Forum,

    im Rahmen einer Begutachtung wurde behauptet, dass laut \"Deutscher Gesellschaft für Pneumologie\" als Diagnosekriterium zur Verschlüsselung der respiratorischen Insuffizienz ein Grenzwert des pO2 von 60 mmHG genannt werde. Ich kann Derartiges nicht finden.

    Kann jemand diese Angabe bestätigen? :a_augenruppel:

    Die Auffassung der FoKA, dass die respir. Insuffizienz auch aufgrund klinischer Kriterien und nicht allein aufgrund der BGA verschlüsselt werden kann, ist mir bekannt.

    Schon einmal vielen Dank!

    Medman2

    Hallo Forumsmitglieder,

    ich bitte um Eure Meinung.

    Patient kommt wegen anderer Ursache ins Krankenhaus. Unmittelbar vor Aufnahme hatte er peranale Blutabgänge. Deswegen wird eine Coloskopie durchgeführt, bei der sich ein kleiner Polyp ohne aktuelle Blutungszeichen findet.

    Kann man neben dem Polypen nach der DKR 1105d die K92.2 (GI-Blutung n.n.bez, Darm o.n.A.) verschlüsseln? :sterne:

    Schon einmal vielen Dank für Eure Statements!

    Medman2

    Sehr geehrte Fr. Busley,

    die hier gelobten Qualitäten des MDK stehen leider im Gegensatz zu meinen Erfahrungen, wenn regelmäßig sogenannte \"gutachtliche Stellungnahmen\" in einem Umfang von ca. 15 Worten stichwortartig, handschriftlich und zum Teil nicht lesbar offensichtlich en passant \"produziert werden\". Dies wird nicht nur von mir als grobe Respektlosigkeit empfunden.

    Auf der Suche nach verwertbaren Qualitätsanforderungen seitens der Spitzenorganisation des MDK habe ich an folgender Stelle Richtlinien über die Zusammenarbeit der KK mit den MDK (S. 50) lediglich einen Hinweis für die Qualitätsanforderungen an extern erstellte Gutachten gefunden:
    \"Das extern erstellte Gutachten muss inhaltlich, fachlich und formal dem Standard entsprechen, der für die Gutachten des Medizinischen Dienstes maßgebend ist.\"

    Ein entsprechend formulierter allgemeiner Standard für Gutachten des Medizinischen Dienstes findet sich aber nicht. Es gibt ihn laut Auskunft eines Mitarbeiters Ihrer Organisation auch nicht. :erschreck:

    Vielleicht können Sie den MDK-internen Standard aufzeigen, um dem Eindruck des Medizynischen Dienstes entgegen zu treten.

    Viele Grüße

    Medman2

    Hallo liebe Forumsmitglieder,

    wir haben auch ein Testdatenbank. Leider wird die nur ab und zu aktualisiert. Für einen halbwegs konkreten Fall hilft das nicht wirklich weiter. :erschreck:

    Vielen Dank!

    Medman2

    Hallo liebe Experten,

    zur Berechnung des strittigen Betrages bei Auseinandersetzungen mit den Kassen würde ich gerne eine entsprechende Simulation durchführen.

    ORBIS bietet zwar den DRG-Monitor. Wenn es jedoch um die Änderung der Verweildauer geht, hilft das nicht weiter.

    Weiß jemand, ob Derartiges in ORBIS simulierbar ist, um den \"Streitwert\" zu ermitteln? :sterne:

    Oder bleibt einem nur die Möglichkeit, den gesamten Fall in einem freien Internet-Grouper nachzustellen, was natürlich sehr umständlich und damit nicht praktikabel ist?

    Für die Antworten schon einmal besten Dank!

    Medman2