Beiträge von medman2

    Hallo Herr Blaschke, hallo Forum,

    kann die KK, z.B. im Rahmen der Prüfung zur Kostenübernahmeerklärung, weitere Auskünfte, z.B. die Anfertigung eines psychiatrischen Risiko-Scores für einen Patienten, zu einem Patienten verlangen?

    medman2

    Hallo DRG-Recht, hallo Herr Schaffert,

    nach ausführlicher Lektüre verstehe ich den Begriff Sozialdaten wir folgt:

    Sozialdaten sind zunächst inhaltlich identisch mit den personenbezogenen Daten nach dem BDSG (wortidentische Formulierung). Auch im SGB gibt es, wie im BDSG, besondere Arten von Daten (Gesundheitsdaten etc.).

    Die üblichen personenbezogenen Daten werden dadurch zu Sozialdaten, dass sie von den Sozialleistungsträgern angefordert, verarbeitet etc. werden (nicht werden dürfen), um ihre Aufgaben zu erledigen.

    Der Umfang der Sozialdaten wird letztlich dadurch eingegrenzt, dass sie zur Erledigung der Aufgaben erforderlich sein müssen.

    Für diese von den Sozialleistungsträgern angeforderten Sozialdaten greift der Sozialdatenschutz.


    Für die personenbezogenen Daten allgemein, die mit den Sozialdaten völlig identisch sein können, greift der allgemeine Datenschutz.


    Der Hinweis der KV zu den persönlichen Notizen bezieht sich auf das Einsichtsrecht des Patienten in seine Krankenakte. Dieses besteht, aber es besteht kein Recht des Patienten, die persönlichen Notizen des Arztes einzusehen.

    Schönen Abend

    medman2

    Hallo Herr Schaffert,

    besten Dank für die Antwort.

    Gleichwohl interessiert mich, ob die KK ihre Ablehnung begründen muss oder ob sie einfach lapidar ablehnen kann. Begibt sie sich evtl. ihrer Rechte, wenn sie nicht begründet?

    Oder kann die KK tatsächlich lapidar ohne Begründung ablehnen mit der Folge, dass dem KH einzig die Möglichkeit einer Klage bleibt.

    Wer weiß um die juristischen Details?

    Vielen Dank!

    medman2

    Hallo Forumsteilnehmer,

    § 277 SGB V - Mitteilungspflichten
    (1) Der Medizinische Dienst hat ... Leistungserbringern, über deren Leistungen er eine gutachtliche Stellungnahme abgegeben hat, und der Krankenkasse das Ergebnis der Begutachtung und der Krankenkasse die erforderlichen Angaben über den Befund mitzuteilen. Er ist befugt, den ... Leistungserbringern, über deren Leistungen er eine gutachtliche Stellungnahme abgegeben hat, die erforderlichen Angaben über den Befund mitzuteilen.

    will heißen: KK - Ergebnis und Befund
    KH - Ergebnis, Befund nur, wenn MDK dazu gewillt.

    Was ist nun das Ergebnis, was ist der/ein Befund? :sterne:

    Zum Ergebnis gehört sicher die abschließende Bewertung, wie \"Die Kodierung der Hauptdiagnose ist nicht korrekt\". Gehört dazu auch die nachvollziehbare Begründung, die ein Gutachten immer enthalten muss?

    Befund ist nach meinem Sprachverständnis ein medizinischer Begriff, z.B. Röntgenbefund, und wird in einem Gutachten eigentlich nur als ein Objekt aufgeführt.


    Mein Problem ist, dass wir häufig von der Kasse unter Beifügung der sogen. \"gutachtlichen Stellungnahme\" z.B. eine Ablehnung der kodierten HD erhalten. Nur ist diese \"gutachtliche Stellungnahme\" ein handschriftlicher Einzeiler ohne nachvollziehabre Begründung. :i_baeh:

    M.E. kann sich die KK nicht auf das unbegründete Endergebnis dieses sogen. Gutachtens berufen, sondern muss ihre Ablehnung der Hauptdiagnose begründen (s. Begründungserfordernis § 35 SGB X, das als Grundgedanke auch für andere Maßnahmen, wie z.B. Anforderung der Unterlagen durch MDK gilt)

    Enthält das Gutachten eine nachvollziehbare Begründung, ist die Beifügung des GA ausreichend. Enthält das Gutachten jedoch, wie bei uns häufig, keine entsprechende Begründung, ist dieses nicht ausreichend. Dann muss m.E. die Kasse ihre Ablehnung nachvollziehbar begründen.

    Wie sieht es das Forum?

    Vielen Dank!

    medman2

    Liebe Forumsmitglieder,

    kann mir jemand sagen, was Sozialdaten sind.

    Sind dies nur z.B. die Sozialversicherungsnummer oder gehören dazu auch alle Befunde, OP-Berichte etc..

    Gehören zu den Sozialdaten auch persönliche Notizen des Arztes hinsichtlich eines Patienten oder Falles?

    Kann der MDK oder die KK verlangen, dass über die vorhandenen Sozialdaten noch weitere angefertigt werden, die sein Informationsbedürfnis befriedigen?

    Für die Beantwortung im Voraus herzlichen Dank!

    Medman2