Hallo Experten,
ich habe gesucht, aber leider nichts gefunden.
Soweit ich weiß, muss die Krankenkasse eine vom KH gestellte Rechnung begleichen. Sie ist nicht berechtigt, einen Betrag prophylaktisch zurückzubehalten oder die Rechnung überhaupt nicht zu bezahlen.
Falls seitens der KK Zweifel an der Korrektheit der Rechnung, z.B. hinsichtlich der zugrunde liegenden Kodierung, bestehen, muss Sie dieses ankündigen, ggf. nach einer Prüfung durch den MDK. Gesetzt den Fall, das in der Diskussion zwischen KK und MDK einerseits und KH andererseits eine unüberbrückbarer Dissens besteht, wer muss dann klagen? Das Krankenhaus auf volle Vergütung oder die Krankenkasse auf Rückerstattung? :a_augenruppel:
Nach meinem Verständnis muss die KK zahlen. Sofern Sie der Überzeugung ist, dass die Rechnung nicht korrekt ist, müsste sie auf Kürzung des Rechnungsbetrages bzw. Ausstellung einer nach ihrer Meinung korrekten Rechnung klagen und entsprechende Beweise vorbringen.
Kann die KK bei einem anderen Vergütungsfall in Höher des ihrer Meinung nach bestehenden Differenzbetrages aufrechnen? Ich denke nicht. Aber wer weiß Genaues?
Vielen Dank schon einmal.
Medman2