Beiträge von medman2

    Hallo Herr Sommerhäuser,

    wie der Name schon sagt, gehört doch die Muskelfaszie zum Muskel. Darum halte ich hier die 5-850.05 für zutreffend, ohne andere als die beiden genannten Alternativen geprüft zu haben.

    Viele Grüße

    Medman2

    Hallo KayHo,

    das ist nur relativ pauschal zu beantworten. Zunächst ist die Kennzeichnung "Ausnahme von der Wiederaufnahme" nicht in allen Konstellationen der Fallzusammenführung relevant. Sie müssen sich die FPV da genau anschauen. Dies betrifft aber im Grunde nur die gemäß FPV vorgesehenen Fallzusammenführungskonstellationen.

    Die Rechtsprechung des BSG legt zum einen die Regeln der Fallzusammenführung weit aus. D.h., dass z.B. im Hinblick auf eine Fallzusammenführung wegen Komplikationen die Sichtweise, wann ein Komplikation vorliegt, relativ weit gefasst ist.

    Zum anderen betrifft dies Fälle, bei denen es sich nach Auffassung des BSG gar nicht um zwei Fälle handelt (B 1 KR 29/16 R vom 13.12.2016). Wenn z.B. die Behandlung beendet wird, weil sich der Patient eine Zweitmeinung einholen möchte und er dann 11 Tage später wieder aufgenommen wird, um die Behandlung nach Sichtweise des BSG fortzuführen, hilft Ihnen auch die "Ausnahme von der Wiederaufnahme" nicht.
    Das BSG stellt immer wieder auf das Wirtschaftlichkeitsgebot ab. Es verkennt dabei, dass die realen Kosten durch zwei Fälle nicht zwangsläufig wesentlich höher sind, sondern kalkulatorisch nur auf die Vergütung in Form von zwei Fällen verteilt wird. Es wird im Endeffekt für die Kassen nur billiger, weil die anfallenden Kosten für den zweiten Fall aus der Kalkulationssicht schlicht nicht vergütet werden.
    Aber da haben wir ja das lernende System, welches das alles nach frühestens zwei Jahren bereinigen soll.

    Viele Grüße

    Medman2

    Hallo,

    ich stimme Herrn Breitmeier zu.

    Klassische Möglichkeit der Kodierung aus meiner Sicht wäre z.B., dass aufgrund der Vorgeschichte eine stationäre Behandlung erfolgte oder man wegen der erhöhten Gefahr ein anderes Antibiotikum, z.B. Piperacillin/Tazobactam, gewählt hat.

    Viele Grüße

    Medman2

    Hallo Frau Zierold,

    ich finde das Angebot der Kasse in Ordnung, wird sie Ihnen doch dann die Vergütung der Unterbringung der Mutter bis zur mVD mit der - ungekürzten - O60D vergüten wollen.

    Mal im Ernst: Haben Sie die Mutter denn tatsächlich am 4.7.2017 entlassen, denn es erfolgte doch ein Verbleib der Mutter aufgrund des krankheitsbedingt behandlungsbedürftigen Neugeborenen?

    § 1 Abs. 5 Satz 9:

    "Erfolgt ein Verbleib der gesunden Mutter aufgrund des krankheitsbedingt behandlungsbedürftigen Neugeborenen, so ist ab Erreichen der abgerun-
    deten mittleren Verweildauer der vollstationären DRG-Fallpauschale für die Mutter der Zuschlag für Begleitpersonen abzurechnen"

    Viele Grüße

    Medman2

    Hallo,

    das Beste ist ja:

    :thumbup::thumbup::thumbup:
    "Der Senat muss es sich auch versagen, der Gesetzesänderung der Auffälligkeitsprüfung mit Wirkung vom 1.1.2016 Rückwirkung beizumessen. Dies würde die Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung verletzen."
    :thumbup::thumbup::thumbup:

    Neeee, haben wir gelacht!!!!!!!!!!!!!

    Medman2

    Hallo Herr Breitmeier,

    ad 2.: so meinte es wohl der 1. Senat des BSG.

    Allerdings existiert seit 1.1.2016 der neue § 275 Abs. 1c Satz 4:

    • "Als Prüfung nach Satz 1 ist jede Prüfung der Abrechnung eines Krankenhauses anzusehen, mit der die Krankenkasse den Medizinischen Dienst beauftragt und die eine Datenerhebung durch den Medizinischen Dienst beim Krankenhaus erfordert."

    Dieser gilt ausweislich des gesetzgeberischen Willens (S. 110) für jedwede Prüfung einer Abrechnung, bei der beim Krankenhaus Unterlagen angefordert werden.

    Inwieweit dies eine Klarstellung oder eine erst ab 1.1.2016 gültige Regelung darstellt, ist umstritten.

    Da der 1. Senat Gesetze entgegen dem gesetzgeberischen Willen (S. 171)

    • " Mit der Pauschale wird eine vereinfachte, aber unbürokratische Regelung verfolgt. Sie kann deshalb keine Detailgerechtigkeit in jedem Einzelfall gewährleisten."

    auslegt, aus seiner Sicht folgerichtig, da er geltendes Gesetz als Straftatbestand klassifiziert (BSG vom 25.10.2016, B 1 KR 18/16 R, RNr. 35), darf man gespannt sein, ob und wie eine Beurteilung durch das Bundesverfassungsgericht im Rahmen der gegenwärtig anhängigen Klagen ausfällt.


    Viele Grüße

    Medman2

    Hallo riol,

    ich habe gesehen, dass es der Originaltext im OPS ist. Kenne den Begriff aber nicht, habe ihn so auch nicht in meiner OP-Lehre gefunden.

    Wie dem auch sei. Eine Anastomose ist eigentlich die Verbindung von zwei Hohlorganen, so mein Pschyrembel, der allerdings schon älteren Datums ist.
    Bei Wikipedia wird auch die Nervennaht als Anastomose beschrieben (?).

    Wenn man die beiden prolabierten Dickdarmteile reseziert, die "Stümpfe" an-/nebeneinander fixiert und das Ganze doppelflintenartig in typischer Weise durch die Bauchdecke ausleitet, so dass Schleimhaut an Haut stößt, liegt m.E. keine Anastomisierung vor.

    Erstellt man hingegen eine fast vollständige Anastomose mit Ausnahme eines kleinen Teils an der Vorderwand, fixiert dies innen an der Bauchwand und legt durch einen Zugang/Defekt der Bauchwand einen Schlauch, hat man eine Fistel aber keinen typischen AP.

    Von daher scheint mir die Kodierung mit Neueinpflanzung (5-464.2**) sowie Segmentresektion (5-455.0x) vermutlich am zutreffendsten.

    Viele Grüße

    Medman2

    Hallo aufwunschgeloescht1,

    ad 1: nur ein Kode! Fragen Sie Ihren Chirurgen, wie er die Fraktur bezeichnet (s. z.B. OP-Bericht).

    Eine pertrochantäre Fraktur (S72.1) läuft von oben außen vom Trochanter maior nach unten innen zum Trochanter minor.

    Eine intertrochantere Fraktur in der gleichen Höhe von oben innen (in Höhe des Troch. maior) nach unten außen (in Höhe des Troch. minor).

    Eine subtrochantäre Fraktur liegt typischerweise weiter Richtung Knie unterhalb des Troch. minor.

    Da aber der Knochen nicht immer in dieser Weise bricht, gibt es z.B. die per-/subtrochantäre Femurfraktur, wenn die Fraktur vom Trochanter major nach unten zieht, aber unterhalb des Troch. minor ausläuft. Klassifikatorisch gibt es das nicht, Sie müssen sich entscheiden, ob sich die Fraktur mehr im oberen Bereich befindet (dann S72.10) oder eher tiefer (dann S72.2).

    ad 3: S72.2

    • 5-794.af ist eine gängige Versorgung und kodierbar, falls durchgeführt
    • 5-794.1f ok, falls erfolgt
    • 5-794.1e passt nicht, da der Schenkelhals oberhalb der Linie zwischen den Trochanteren liegt und damit im Normalfall nicht betroffen ist.

    Viele Grüße
    Medman2

    Hallo rokka,

    bei den Veröffentlichungen wird den Krankenhäusern nach meinem Eindruck immer unterstellt, sie hätten Interesse an der ambulanten Notfallbehandlung und würden diese an sich ziehen.

    Schon im Hinblick auf die erhebliche Unterfinanzierung ist das m.E. nicht nachvollziehbar. Nun ist es aber möglich, dass die Verhältnisse in anderen Krankenhäusern anders sind. Deshalb die Frage, ob es Krankenhäuser gibt, die ein grundsätzliches Interesse an der ambulanten Notfallversorgung haben.

    viele Grüße

    Medman2

    Hallo aufwunschgeloescht1,

    man spricht zumeist von einer per-/subtrochanteren Fraktur. Dabei handelt es sich um einen (!) Bruch, der durch den großen Rollhügel (Trochanter major - pertrochanter) zieht und bis in den Bereich unterhalb des Trochanters (subtrochanter) reicht.

    Oft ist es kein "glatter Bruch" (2 Fragnente), man hat eine"Trümmerzone", also eine Mehrfragmentfraktur (Anzahl der Fragmente > 2).

    Ein Kollege sagte allerdings immer, "es gab wohl Trümmerfrauen, es gibt aber keine Trümmerbrüche".

    Zusammenfassend einen Kode für pertrochantere Mehrfagmentfraktur, alternativ, wenn tiefer gelegen, einen Kode für subtrochantere Mehrfragmentfraktur.

    Viele Grüße

    medman2

    Hallo Riol,

    sorry, aber was ist ein Anastomosen-Anus praeter? Ist damit ein protektiver Anus-praeter vor einer Anastomose gemeint?

    Wenn ja, ist damit dann auch eine Anastomose verbunden, die hier nicht erstellt wird.

    Ich würde die Neueinpflanzung (5-464.2**) sowie die Segmentresektion (5-455.0x) kodieren.

    Viele Grüße

    Medman2