Hallo Forum
wir haben hier einen Fall - der meines Erachtens - so ein Fall ist
Zitat aus dem neuen AOP Vertrag :
"
§ 10 Schweregraddifferenzierung
(1) Die Vergütung gemäß § 9 Absatz 1 und 2 für die Leistungen des Krankenhauses und der Vertragsärzte nach Anlage 1 wird insoweit nach Schweregraden differen-ziert, dass Reoperationen, soweit sie nicht bereits über eigenständige OPS-Schlüssel abgebildet und spezifisch bewertet sind, mit einem Vergütungsauf-schlag versehen werden.
(2) Eine Reoperation ist die Wiedereröffnung eines Operationsgebietes zur Behand-lung einer Komplikation, Durchführung einer Rezidivtherapie oder der Durchfüh-rung einer anderen Operation in diesem Operationsgebiet.
(3) Für Reoperationen gemäß Absatz 2 sind die jeweiligen Zuschlagspositionen im EBM für die Erbringung von Simultaneingriffen bis zu zweimal bei Eingriffen der Zeitkategorien 1, 2, 3 oder 4 sowie bis zu viermal bei Eingriffen der Zeitkategorien 5, 6 oder 7 berechnungsfähig.
(4) Für die Abrechnung der Zuschlagspositionen ist zusätzlich zum Eingriff gemäß Abschnitt 1 AOP-Katalog der OPS-Zusatzkode 5-983 Reoperation zu dokumen-tieren. Die Schnitt-Naht-Zeit ist durch das OP- oder Narkoseprotokoll nachzuwei-sen.
(5) Die Vertragspartner streben an, bis zum 31.12.2023 eine möglichst manipulati-onsresistente, objektivier- und reproduzierbare Schweregradsystematik zu entwickeln."
Bsp.:
1. Fall Patient X
Voruntersuchung für ME - 02.052023
OP 5-787.13 ( AOP Katalog ) 16.05.23 1 Fall - eigene Aufnahmenummer
S42.42 / Z47.0
2. Fall Patient X
Voruntersuchung 18.05.2023
OP 19.05.2023 T81.4 Komplikationen ... + B95.6
OPS Code 1-502.3 - hier zusätzlich 5-983 codiert - weil siehe oben - 2. Fall eigene Fallnummer
Frage hierzu .
hat hier schon jemand Erfahrung mit gemacht ?
- nehmt ihr 2 Fälle auf - oder rechnet dieses in einem Fall ab ?
- was sagte die Kasse(n) dazu ?
Auf ihre / Eure Antworten bin ich gespannt