Beiträge von KKH_AA_2010

    Hallo Forum

    wir haben hier einen Fall - der meines Erachtens - so ein Fall ist

    Zitat aus dem neuen AOP Vertrag :

    "

    § 10 Schweregraddifferenzierung

    (1) Die Vergütung gemäß § 9 Absatz 1 und 2 für die Leistungen des Krankenhauses und der Vertragsärzte nach Anlage 1 wird insoweit nach Schweregraden differen-ziert, dass Reoperationen, soweit sie nicht bereits über eigenständige OPS-Schlüssel abgebildet und spezifisch bewertet sind, mit einem Vergütungsauf-schlag versehen werden.

    (2) Eine Reoperation ist die Wiedereröffnung eines Operationsgebietes zur Behand-lung einer Komplikation, Durchführung einer Rezidivtherapie oder der Durchfüh-rung einer anderen Operation in diesem Operationsgebiet.

    (3) Für Reoperationen gemäß Absatz 2 sind die jeweiligen Zuschlagspositionen im EBM für die Erbringung von Simultaneingriffen bis zu zweimal bei Eingriffen der Zeitkategorien 1, 2, 3 oder 4 sowie bis zu viermal bei Eingriffen der Zeitkategorien 5, 6 oder 7 berechnungsfähig.

    (4) Für die Abrechnung der Zuschlagspositionen ist zusätzlich zum Eingriff gemäß Abschnitt 1 AOP-Katalog der OPS-Zusatzkode 5-983 Reoperation zu dokumen-tieren. Die Schnitt-Naht-Zeit ist durch das OP- oder Narkoseprotokoll nachzuwei-sen.

    (5) Die Vertragspartner streben an, bis zum 31.12.2023 eine möglichst manipulati-onsresistente, objektivier- und reproduzierbare Schweregradsystematik zu entwickeln."

    Bsp.:

    1. Fall Patient X

    Voruntersuchung für ME - 02.052023

    OP 5-787.13 ( AOP Katalog ) 16.05.23 1 Fall - eigene Aufnahmenummer

    S42.42 / Z47.0

    2. Fall Patient X

    Voruntersuchung 18.05.2023

    OP 19.05.2023 T81.4 Komplikationen ... + B95.6

    OPS Code 1-502.3 - hier zusätzlich 5-983 codiert - weil siehe oben - 2. Fall eigene Fallnummer

    Frage hierzu .

    hat hier schon jemand Erfahrung mit gemacht ?

    - nehmt ihr 2 Fälle auf - oder rechnet dieses in einem Fall ab ?

    - was sagte die Kasse(n) dazu ?

    Auf ihre / Eure Antworten bin ich gespannt

    Guten Morgen Herr Büttner,

    vielen Dank für die Rückmeldung. Ich glaube aber, ich muss meine Nachfrage präzisieren: Meine Frage bezieht auf die Abrechnung der Materialkosten, sprich das Blutprodukt. Lt. unserer Apotheke stehen dem wohl irgendwelche Hürden (die aber nicht genau benannt werden können) entgegen. Ich bin da schlicht überfragt und hoffe auf Erleuchtung.

    MfG stei-di

    da kann ich auch nicht genau helfen - in der GOÄ sind aber Sachkosten möglich § 10 GOÄ - siehe hier

    https://www.bda.de/docman/alle-do…lagen/file.html

    goae_paragraf10.pdf ( siehe Anhang )

    Vielleicht hilft das

    Also meines Erachtens und meiner bisherigen Erfahrung nach gelten die Abschnitte 2 +3 des AOP Kataloges ebenfalls für Krankenhäuser.

    Bei Niedergelassenen Ärzten gilt der Anhang 2 des EBM ( OPS Codes etc.. ). Dort sind fast alle als Ambulantes Operieren aufgelistet.

    Wir erbringen nämlich als Krankenhaus auch Leistungen nach Abschnitt 2 +3 ( 3 eher seltener ).

    In den Umsetzungshinweisen zum Ambulanten Operieren von der DKG steht folgendes -

    Zitat:" wird ein Patient an demselben Tag in unmittelbarem Zusammenhang mit dem ambulanten Eingriff eines Krankenhauses stationär

    aufgenommen, erfolgt die Vergütung nach Massgabe der Bundespflegesatzverordnung oder des Krankenhausentgeltgesetzes.

    Bei vorstationär gilt ja wohl Bundespflegesatz oder Krankenhausentgelt. - Aus der Erfahrung - wenn auch noch gleiche Diagnose- wird vorstationäre Behandlung und Ambulante Behandlung abgelehnt ( s. auch Wirtschaftlichkeitsgebot - Urteil BSG ).

    Also denke ich - das dürfte schwer werden .....

    Die ARGE HEILMITTEL ist nun auch für die AOK usw. zuständig.

    Früher musste man das an die Landesverbände melden. - 1 x AOK 1 x Vdek

    - ist nun alles vereinheitlicht. Nach Anmeldungen - wurden wir auch aufgefordert die benötigten Unterlagen per FAx oder Mail zu versenden. Sonst gibt es keine Genehmigung.

    Es gibt da aber angeblich auch ein Portal - nur ob sich das lohnt für 1 - 3 x im Jahr etwas zu melden ....

    Guten Tag,

    die BKG hat den neuen AOP-Katalog veröffentlicht. Mit 208 neuen Leistungen, Kontextfaktoren usw. usw.

    Die neuen EBM-Sätze wurden ja schon letzte Woche veröffentlicht.
    https://www.kbv.de/html/1150_61495.php

    In diesem Sinne viel Freude mit den Geschenken.

    Guten Tag zusammen

    über den Link öffnet sich leider nur ein Zugangsfenster

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    von daher nützt das an der Stelle nicht viel

    Guten Morgen,

    habe die Makros aktiviert - soweit ich darf und kann. Dann den Code 1-275.0 und 1-275.1 eingetippt. Bewusst die Enter Taste gedrückt. Zuvor dass Beispiel entfernt.

    Bei mir erscheint aber nichts

    Bzw. die EBM Ziffer ändert sich nicht - sollte eigentlich 34291 kommen

    1-275.0 Einlegen, Wechsel und Entfernung einer Ureterschiene [Ureterkatheter]: Entfernung: Transurethral   26310 + 26324               Ja  

    Woran kann das liegen ?

    Hallo

    vielen Dank

    aber innerhalb der Exceldateien kann ich nicht mit STRG + F suchen - kommt immer folgende Meldung :

    Die Suche war leider ergebnislos .... ( Code 5-812.5 ) gesucht - der definitiv enthalten ist

    5-812.5 Arthroskopische Operation am Gelenkknorpel und an den Menisken: Meniskusresektion, partiell 2

    Also nützt die Exceltabelle relativ wenig , da nicht durchsuchbar ....