Beiträge von KKH_AA_2010

    Guten Tag an das Forum,

    eine vielleicht etwas sehr pingelige Frage: In der PIA-Behandlung rechnen wir eine Quartalspauschale gegenüber der Krankenkasse ab. Jetzt trat die Frage auf, ob und wie eine Impfbescheinigung (Priorisierung) abgerechnet werden kann. Meiner Auffassung nach wäre hier eine Abrechnung gegenüber der KV des Bundeslandes möglich, fragt sich nur wie (technisch)?

    Gibt es hier denn schon Erfahrungswerte?

    Vielen Dank im Voraus

    MfG stei-di

    Guten Tag,

    dazu bräuchten Sie eine Zulassung ( Ermächtigung ) - dann können Sie mit der KV abrechnen. Pia rechnen sie doch mit der Krankenkasse ab ?

    Ansonsten bliebe Ihnen ggf. nur Privatrechnung über 5,00 € an den Patient. ( dies sehe aber kritisch )

    Haben Sie eine Institutsermächtigung ? dann ginge es ggf. hierüber über die KV

    Hallo

    so Fälle haben wir bis dato noch nicht - bin aber der Ansicht - da Sie folgendes

    Bei fachgleicher Überweisung an den Operateur wurde die Rechnung am OP-Tag wie folgt GOP berechnet:

    geschrieben haben - dass die Kasse hier recht hat - Auszug aus 01436

    Diagnostik und/oder Behandlung einer/von Erkrankung(en) eines Patienten im Rahmen einer Überweisung zur Konsiliaruntersuchung, Mitbehandlung oder Weiterbehandlung gemäß § 24 Abs. 7 Nrn. 2, 3 oder 4 Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) innerhalb derselben Arztgruppe gemäß § 24 Abs. 4 Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) zur Durchführung von Leistungen entsprechend den Gebührenordnungspositionen der Abschnitte 31.2 und/oder 31.5, ggf. in mehreren Sitzungen und/oder

    31.5 = Anästhesien

    Die Gebührenordnungsposition 01 436 kann nicht neben Versicherten-, Grund- und/oder Konsiliarpauschalen berechnet werden.

    = das bedeutet am gleichen Tag / gleiche Sitzung


    - bei uns erfolgt meistens das Aufklärungsgespräch mit dem Anästhesisten vor der OP - also am Tag oder mehrere Tage vorher.

    - bei akuten Fällen schreiben wir die Uhrzeit der Anästhesieaufklärung mit in die Abrechnung , ggf. auch noch den Beginn des OP´s

    da Sie wie Sie oben Schreiben alles am OP Tag abrechnen , hat die Kasse hier Recht. ( gleiche Sitzung - nicht neben Grundpauschale )

    Hallo liebes Forum

    ich habe kein vergleichbares Thema gefunden.

    Uns stellte sich die Frage , wo dies ggf. nach zu lesen ist.

    Beispiel :

    Versicherter Pat. ( Bundeswehr - Abrechnung über KV )

    kommt zu uns in die Notaufnahme wegen Kopfschmerzen ( mit dem Rettungsdienst )

    - bzw. V.a. Meningitis ( Verkehrsunfall im urlaub ca. 3 Wochen vorher )

    Wird hier untersucht und ein Tele Radiologie ( CT ) erbracht - danach in ein anderes Krankenhaus verlegt ( Grund nicht bekannt -wahrscheinlich belegt ). Hierbei handelt es sich um ein höherwertiges Krankenhaus - laut Akte wurde Sie dorhin verlegt ( stationär ) - es stellte sich dann später heraus , dass sie dort nur ambulant blieb

    Fragen :

    Abrechnung KV neben einer bekannten stationären Aufnahme am gleichen Tag :?:

    Geht das ? und wo steht das bitte nochmal :?:


    wäre es bei stationärer Aufnahme in der dortigen KLinik eine Verbringung ?

    und wie wäre dann die Abrechnung ? ( Leistung CT der anderen Klinik in Rechnung stellen ?


    Ergebnis nach Anruf - bleib ambulant - Abrechnung daher über KV und von der anderen Klinik auch ? !

    Bin auf die Antwort(en) gespannt und sage schon mal Danke

    Hallo Forum,

    wir haben seit 2018 immer mal wieder bestimmet Rechenzentren und oder Kassen die Laborleistungen mit dem Hinweis auf

    Az. B 1 KR 39/15 R: BSG zur Festlegung der Fachgebietsgrenzen für ambulante Operationen nach der zur Zeit der Leistungserbringung geltenden Weiterbildungsordnung

    Bei uns werden auch Laborleistungen aus dem bereich der Gyn - analog dem BSG gestrichen , aber nicht nur hier

    Wir rechnen seitdem nur 2-3 EBM Ziffern ab, die von diesen Abrechnungszentren und oder Kassen noch akzeptiert werden.

    Das BSG bezioehgt sich ja hier auf die Weiterbildungsordnung. Im speziellen urteil auf einen Fall aus NRW. Ob die Weiterbildungsordnung in Hessen was andres besagt, ist mir nicht bekannt.


    Hänge das Urteil an

    http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechts…Art=en&nr=14314

    nwb_export_626588.pdf

    Wie sind denn ihre Erfahrungen hierzu ? Was machen Sie mit den notwendigen Laborleistungen - wenn patient ohne Überweisung kommt und Labor benötigt wird. ?

    Vielen Dank