Vakuumtherapie nicht wirtschaftlich?

  • Guten Morgen,

    wir haben einen Patienten, der notfallmäßig mit einer Wunde mit Erysipel am Unterarm kam, mit Verbandsbehandlung, i.v. Antibiose und Schmerztherapie behandelt. Bei ausbleibender Befundbesserung wurde eine Wundrevision durchgeführt, eine Vakuumbehandlung angelegt.
    Nach ewigem Hin und Her mit Kasse und MDK bezüglich der medizinischen Indikation einer Vac, meinem Widerspruch dass sich der GBA hierzu noch nicht abschließend geäußert hat etc., hat sich die Kasse nun zu folgender Begründung hinreißen lassen:

    "erst wenn alle konventionellen Maßnahmen ausgeschöpft und erfolglos geblieben sind, sind neue innovative Behandlungsmaßnahmen med. indiziert.
    Damit liegt ein Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot vor...., die Vacuumtherapie ist nicht wirtschaftlich!"

    Wie lange muss man denn alles ausprobieren? ?(

    Freundliche Grüße

  • Vielen Dank für den Link. All das habe ich Kasse um MDK schon mitgeteilt.

    Unumstritten sei wohl, dass keine konventionelle Therapie durchgeführt wurde...?
    Sind Antibiose, Verbandwechsel und Schmerztherapie keine konventionelle Therapie?
    Aber wo liegt denn jetzt hier ein Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot vor?

    Gruß
    NaSchu

  • Hallo NaSchu,
    zu der Frage gibt es bereits Rechtsprechung. So hat z.B. das SG Wiesbaden in einem unveröffentlichten Urteil aus 2013 festgestellt, dass der Wirtschaftlichkeitseinwand bzgl der Erbringung des OPS nicht ziehe, wenn dieser nun einmal in den offiziellen Katalog aufgenommen worden sei und bei med. Indikation korrekt erbracht wurde, ein ultima-ratio-Vorbehalt sei insoweit nicht gegeben.
    Wenn die Kasse da nicht einknickt, hilft ggf. nur die Klage in einem Musterfall, sonst bekommen Sie das Problem jedes Mal wieder auf Tableau...
    MfG, RA Berbuir

    • Offizieller Beitrag

    Sehr geehrter Herr Berbuir,

    Sie schreiben u.a. Zitat: "das SG Wiesbaden in einem unveröffentlichten Urteil aus 2013 festgestellt, dass" Ich frage mich schon länger, warum es überhaupt "unveröffentlichte" Urteile gibt. Was soll das? Sind Urteile nicht - einmal gesprochen - der Allgemeinheit zugänglich zu machen? Immerhin gibt es ein öffentliches Interesse daran, was die Jurisprudenz so alles entscheidet. Ich denke da u.a. an Rechtsstaatsgebot, Justizgewährungspflicht, Demokratiegebot? Haben Sie dazu just two cents? Falls ja, danke.

    Beste Grüße
    B. Sommerhäuser

  • Hallo Herr Sommerhäuser,
    grds. haben Sie Recht, da die Urteile ja "im Namen des Volkes" ergehen, hat jeder Bürger das Recht diese auch zu lesen (vgl. Überblick bei Wikipedia, die Praxis der Anonymisierung ist m.E. in den meisten Fällen (Ausnahmen im Familienrecht und Strafrecht), mit Blick auf die überwiegend gegebene Öffentlichkeit der mdl. Verhandlungen fragwürdig - wenn ich mich einfach als Zuschauer in die Sitzung reinsetzen kann, bekomme ich auch mit wer mit wem warum streitet). Es gibt allerdings bislang keine Pflicht für die Gerichte alle Urteile für die einschlägigen (kostenpflichtigen) Datenbanken (juris, Beck-online, sozialgerichtbarkeit.de etc.) aufzubereiten, dies entscheidet jeder Richter bzw. die Gerichtsverwaltung selbst. Sie können sich aber beim jeweiligen Gericht gegen eine Bearbeitungsgebühr Urteile in Kopie zusenden lassen, dazu müssen Sie natürlich das Aktenzeichen kennen. Insoweit gibt es eigentlich keine "unveröffentlichten" Urteile sondern nur nicht-freizugängliche. Anwaltskanzleien veröffentlichen Urteile in von ihnen geführten Verfahren idR nur selten, da hier einerseits immer das Mandatsgeheimnis zu beachten ist und man zudem natürlich der Konkurrenz keine kostenfreie Hilfe geben will. Spätestens mit vollständiger Einführung der elektronischen Akte ab 2022 wird man einer Vollveröffentlichung aller Urteile allerdings nur noch wenig entgegensetzen können (Personalkosten für das Aufbereiten und Serverunterhalt sind m.E. notwendige Ausgaben im modernen Rechtsstaat), ist aber halt nix womit sich das Justizministerium m.W. in den letzten Jahren intensiver beschäftigt hätte...
    Schönen Sonntag!
    RA Berbuir

  • Hallo zusammen,

    der GBA hatte 2014 die Bewertung des Verfahrens bis zum 31.12.2016 ausgesetzt.
    Weiß jemand, ob es hier Neuigkeiten geben wird?
    Ich habe lediglich eine Kasse, die die Vakuumbehandlung auf medizinische Indikation prüfen lässt.
    Den Versicherten die Vac zu verweigern verstößt sicher gegen irgendwelche Grundsätze!?
    Warum erklärt die Kasse nicht einfach, dass sie dieses Verfahren für ihre Versicherten grundsätzlich ablehnt :?:
    Die Gutachter des MDK sind sich völlig uneins und begutachten je nach Tagesform mal positiv mal negativ.

    Grüße und einen schönen Feierabend