Hallo,
in der FPV §1 Abs. 5 wurde ja 2012 klargestellt, das es für gesunde Mütter beim kranken NG keine OG-Zuschläge sondern Begleitperson ab der MVD abzurechnen ist.
Nun hatten wir folgende Konstellation:
Mutter: 05.-06.04.2017 zur Entbindung O60D mit 1 Tag Abschlag UGVD
Kind: 06.-25.04.2017 stationär
Mutter ab dem 06.04. als Begleitperson beim Kind
Die Kasse möchte nun erst ab der MVD der O60D die Begleitperson zahlen (also ab dem 3. Tag) und beruft sich auf den og. § der FPV.
Bis jetzt war ich immer der Meinung der Satz in der FPV wurde zur Vermeidung endloser OG-Zuschläge bei der Mutter eingeführt und das InEK hatte es
auch so in den Hinweisen 2012 dargestellt.
Hat jemand noch andere Auslegungshinweise? oder so was?
Danke.
LG aus Sachsen
D. Zierold