Hallo Forum,
kurze Frage.
Ein Patient geht vom Krankenhaus in die Reha, aber natürlich nicht sofort, sondern erst ein paar Tage nach Hause (Koffer packen etc...)
Wann wird jetzt Regulär entlassen und wann Entlassung in eine Reha als Entlassungsgrund eingetragen.
Den einzigen Hinweis den ich gefunden habe, stammt aus den Ausfüllhinweisen zur Dekubitusprophylaxe.
In der steht:
\"Entlassung in eine Reha ist auch dann anzugeben, wenn der Patient KURZFRISTIG nach hause entlassen wird und seine Reha von dort aus antritt.\"
Ist das §301 konform?
Danke
Gruß
S. Lindenau