Hallo,
hier die Folien der ZI vom 30.11.
https://www.zi.de/fileadmin/im…ung_Czihal_2022-11-30.pdf
Gruß
Sven Lindenau
Hallo,
hier die Folien der ZI vom 30.11.
https://www.zi.de/fileadmin/im…ung_Czihal_2022-11-30.pdf
Gruß
Sven Lindenau
Hallo Herr Horndasch,
da sollten Sie sich beim Dedalus Support bzw ihrem Projektleiter melden
Es gibt mehrere Chronojobs und auch Lizenzen welche dafür sorgen, dass aus einzelnen Dokumenten ein "Kumulativbefund" wird.
Dies wird auch in den Wissensartikeln auf der Supportseite erklärt
Zum Beispiel:
Pflegexport in ORBIS für Archvierung der Pflegedurchführung - Einrichtung Chronokommandos
KB0005230
Gruß
S. Lindenau
Hallo medmann2
gerne...kein Problem
Guten Morgen,
ich meine durch das AddOn Covid (erweitert) besteht die Möglichkeit den Test mit einer TNL zu verknüpfen, welche dann in das ZECOV übergeleitet wird.
Gruß
S. Lindenau
Moin,
wir haben den Schlüssel in meinem alten Haus dafür genutzt Abklärungsuntersuchungen (NRW) per §301 abzurechnen
Wie der Kollege schon sagte, eine individuelle Absprache mit den Kassen
Gruß
S. Lindenau
Hallo,
dafür soll es die kostenpflichtige Lizenz QMMR geben.
Die Mindestmengen sind nicht im gesetzlichen Gesamt-Komplettpaket der Qualitätssicherung QSOM (QDOK) enthalten und muss als separates Modul erworben werden.
· Die Mindestmengen sind Modulbestandteil im integrierten ORBIS System und Modulbestandteil der Qualitätsdokumentation QSOM
· Direkter Aufruf der Mindestmengen über die Qualitätsdokumentation QSOM
· Zur Ablaufunterstützung steht eine Übersichtsliste der erstellten Mindestmengen zur Verfügung
· Automatische Exportverschlüsselung unter Berücksichtigung der Anforderungen der jeweiligen Datenannahmestellen
Verwendungskriterien
Das Produkt ist ausschließlich gedacht für die Erstellung der Mindestmengen in Krankenhäusern. Die Mindestmengenstatistik kann in der aktuell gültigen Version generiert, dokumentiert und exportiert werden.
Mehr habe ich auch nicht zu dem Thema
S. Lindenau
Hallo 123GanzViele,
genau so, wie sie schreiben
Ihr System muss anhand der Fallkonstellation klären, ob jetzt ein Zuschlag abgerechnet werden darf oder nicht
Ähnliche Herausforderung bei Quartals/Jahrsüberligern, wenn dann auch noch andere Entgelthöhen gezogen werden müssen, oder neue Zu- und Abschläge dazu kommen
S. Lindenau
Hallo,
jeder Aufenthalt ist ein Fall, aber nicht jeder Fall löst einen fallbezogenen Zuschlag aus, z.B. DRG Systemzuschlag
Da gilt die von Ihnen erwähnte quartalsweise Fallzählung.
Gruß
S. Lindenau
die mobilen Geräte sind nicht in der Lage einen VSDM-Prüfnachweis zu erstellen
Sie ermöglichen nur die Versichertenstammdaten der eGK auszulesen
Z.B. um den Adrema einer Verordnung zu füllen
Allerdings kommt ihr o.g. Rundschreiben uns entgegen
Es reicht aus, wenn das KH mit VSDM ausgestattet ist. Dann ist es nicht im Einzelfall erforderlich den Prüfnachweis nachzuweisen
Sehr hilfreich ist hier der Bundesmantelvertrag nebst Anlage 4a eGK
S. Lindenau
Hallo,
ich hab mich nochmal bei unserem Konnektorhersteller (RISE) und bei unserem KIS-Hersteller (Dedalus) rückversichert.
Die mobilen KTs gehen an die TI vorbei, dabei wird kein Prüfnachweis generiert
VSDM Abgleich ist nicht möglich ohne Anbindung an dem Konnektor. Ich finde keine Angaben dazu in der Spezifikation, ob ein VSDM Abgleich nachträglich möglich ist.
Um Zugriff auf die geschützten Daten (geschützte VSD) einer eGK zu erlangen, muss diese mittels eines HBAs oder einer SMC-B (im Folgenden als „berechtigte Karten“ bezeichnet) freigeschaltet werden. Für den Zugriff auf die Daten einer KVK bzw. auf die ungeschützten VSD der eGK ist keine Freischaltung erforderlich. Während der Datenerfassung wird der Erfassungszeitpunkt protokolliert. Ein zwischengespeicherter Datensatz besteht aus den gelesenen VSD, dem zugehörigen Erfassungszeitpunkt sowie der Zulassungsnummer des Mobilen Kartenterminals. Auf Benutzerwunsch können VSD einer gesteckten Karte sowie zwischengespeicherte VSD am Mini-PS zur Anzeige gebracht werden. Schreibender Zugriff auf gesteckte Karten ist nur zum Zwecke der Protokollierung auf den Logging-Container der eGK zulässig. Weitere schreibende Zugriffe sind nicht erlaubt. Da die zwischengespeicherten Daten einen hohen Schutzbedarf besitzen und zu Abrechnungszwecken genutzt werden, müssen sie vor Zugriff durch Unbefugte, Manipulation und Missbrauch geschützt werden.
Um die zwischengespeicherten Daten für die Abrechnung mit den Krankenkassen zu nutzen, kann der Arzt sie auf sein Primärsystem (Praxisverwaltungssystem (PVS) bzw. Krankenhausinformationssystem (KIS)) übertragen (im Folgenden wird für beide nur noch der Begriff Primärsystem verwendet). Die Übertragung erfolgt über die so genannte Host-Schnittstelle, welche das CT-API-Protokoll [CT-API] zur Übertragung nutzt. Zwischengespeicherte Daten können auch ohne vorherige Übertragung an das Primärsystem gelöscht werden. Optional können die zwischengespeicherten VSD auch über einen integrierten oder extern angeschlossenen Drucker ausgedruckt werden.
3.2 Integration in die Telematikinfrastruktur
Es ist keine Online-Anbindung bzw. keine Anbindung an einen stationären Konnektor vorgesehen.