Hallo Cyre,
das sind Infos aus dem Knowledgebereich von Dedalus.
Fragen Sie mal in Ihrer IT nach, die sollten einen Zugang haben
Die müssen nur nur "Strafzahlung" in die Suche eingeben.
Gruß
S. Lindenau
Hallo Cyre,
das sind Infos aus dem Knowledgebereich von Dedalus.
Fragen Sie mal in Ihrer IT nach, die sollten einen Zugang haben
Die müssen nur nur "Strafzahlung" in die Suche eingeben.
Gruß
S. Lindenau
Hallo zusammen,
ich denke die Anleitung könnte weiterhelfen.
Gruß
S. Lindenau
Hallo,
hier die Folien der ZI vom 30.11.
https://www.zi.de/fileadmin/imag…_2022-11-30.pdf
Gruß
Sven Lindenau
Hallo Herr Horndasch,
da sollten Sie sich beim Dedalus Support bzw ihrem Projektleiter melden
Es gibt mehrere Chronojobs und auch Lizenzen welche dafür sorgen, dass aus einzelnen Dokumenten ein "Kumulativbefund" wird.
Dies wird auch in den Wissensartikeln auf der Supportseite erklärt
Zum Beispiel:
Pflegexport in ORBIS für Archvierung der Pflegedurchführung - Einrichtung Chronokommandos
KB0005230
Gruß
S. Lindenau
Hallo medmann2
gerne...kein Problem
Guten Morgen,
ich meine durch das AddOn Covid (erweitert) besteht die Möglichkeit den Test mit einer TNL zu verknüpfen, welche dann in das ZECOV übergeleitet wird.
Gruß
S. Lindenau
Moin,
wir haben den Schlüssel in meinem alten Haus dafür genutzt Abklärungsuntersuchungen (NRW) per §301 abzurechnen
Wie der Kollege schon sagte, eine individuelle Absprache mit den Kassen
Gruß
S. Lindenau
Hallo,
dafür soll es die kostenpflichtige Lizenz QMMR geben.
Die Mindestmengen sind nicht im gesetzlichen Gesamt-Komplettpaket der Qualitätssicherung QSOM (QDOK) enthalten und muss als separates Modul erworben werden.
· Die Mindestmengen sind Modulbestandteil im integrierten ORBIS System und Modulbestandteil der Qualitätsdokumentation QSOM
· Direkter Aufruf der Mindestmengen über die Qualitätsdokumentation QSOM
· Zur Ablaufunterstützung steht eine Übersichtsliste der erstellten Mindestmengen zur Verfügung
· Automatische Exportverschlüsselung unter Berücksichtigung der Anforderungen der jeweiligen Datenannahmestellen
Verwendungskriterien
Das Produkt ist ausschließlich gedacht für die Erstellung der Mindestmengen in Krankenhäusern. Die Mindestmengenstatistik kann in der aktuell gültigen Version generiert, dokumentiert und exportiert werden.
Mehr habe ich auch nicht zu dem Thema
S. Lindenau
Hallo 123GanzViele,
genau so, wie sie schreiben
Ihr System muss anhand der Fallkonstellation klären, ob jetzt ein Zuschlag abgerechnet werden darf oder nicht
Ähnliche Herausforderung bei Quartals/Jahrsüberligern, wenn dann auch noch andere Entgelthöhen gezogen werden müssen, oder neue Zu- und Abschläge dazu kommen
S. Lindenau
Hallo,
jeder Aufenthalt ist ein Fall, aber nicht jeder Fall löst einen fallbezogenen Zuschlag aus, z.B. DRG Systemzuschlag
Da gilt die von Ihnen erwähnte quartalsweise Fallzählung.
Gruß
S. Lindenau
die mobilen Geräte sind nicht in der Lage einen VSDM-Prüfnachweis zu erstellen
Sie ermöglichen nur die Versichertenstammdaten der eGK auszulesen
Z.B. um den Adrema einer Verordnung zu füllen
Allerdings kommt ihr o.g. Rundschreiben uns entgegen
Es reicht aus, wenn das KH mit VSDM ausgestattet ist. Dann ist es nicht im Einzelfall erforderlich den Prüfnachweis nachzuweisen
Sehr hilfreich ist hier der Bundesmantelvertrag nebst Anlage 4a eGK
S. Lindenau