Rectus-abdominis-Lappen und Thrombose AV-Loop

  • Hallo Forum,

    ich plage mich gerade mal wieder mit der Kodierung einer großen plastischen Op herum und habe dazu mehrere Fragen zu verschiedenen Problematiken.

    Kurze Fallbeschreibung:

    Ein Patient mit Zustand nach Motorradunfall und mehreren nachfolgenden Ops wird in unserer Klinik aufgenommen bei bestehendem Weichteildefekt am Unterschenkel.
    Dieser Weichteildefekt soll per Rectus-abdominis-Lappen verschlossen werden. Im Rahmen der Op-Planung wurde eine Angiographie durchgeführt, die eine Ein-Gefäßversorgung des Unterschenkels zeigt, so dass ein dirketer Gefäßanschluss nicht möglich war.
    Folglich wurde ein AV-Loop A. femoralis femoropopliteal mittels entnommerner Venen angelegt.
    Als der Rectus-Lappen transplantiert werden soll, fällt auf, dass eine Thrombose des Loops im Bereich der Anastomose der femoralis vorliegt. Es wird versucht mittels Fogartykatheter die Thromben zu entfernen. Dieser Versuch gelingt kurzfristig, er muss 3 mal wiederholt werden, da es immer wieder zu einem erneuten Verschluss kommt. Es fällt der Entschluss das Bypassgefäß zu verschließen. Der Rectus-abdominis-Lappen wird die Arteria tibialis posterior angeschlossen.

    So nun meine Fragen:

    Zur Gefäßproblematik:

    - Als Diagnose würde ich hier die I74.3 kodieren

    - unsere Chirurgen haben hier die 5-399.3 operative Einlage eines Katheters in eine Arterie neben der 5-394.6 Revision einer Blutgefäßoperation: Verschluss eines Av-Shuntes kodiert. Ist das so korrekt? Ich hätte hier die 5-380.70 Thromboektomie von Gefäßen A. femoralis mit tja und das ist nun die Frage..die 5-394.5 und -6 geht ja wahrscheinlich nicht, da hier kein Gefäßshunt vorliegt, oder? Würde man hier die Revision einer Anastomose 5-394.1 kodieren, oder was ganz anderes. Ist in diesem Zusammenhang der Kode für die Einlage eines Katheters in die Arterie überhaupt zulässig? Ich denke nicht, oder?

    Zur Lappenplastik:

    Zum Verschluss des Entnahmedefekts der Rectus-abdominis-Lappenplastik wird die Rectusscheide mittels Schlingennaht verschlossen. Da ja die Deckung des Entnahmedefektes zu kodieren ist, hätte ich hier den primären Hautverschluss aus dem Bereich 5-90- wie im OPS verlangt kodiert. Ich weiß, dass es sich hier eigentlich nicht um einen oberflächlichen Hautverschluss handelt. Unsere Chirurgen haben die 5-546.x sonstige Rekonstruktion der Bauchwand und des Oeritoneums kodiert. Ist das zulässig? Wie wird ein solcher Verschluss in anderen Häusern kodiert? Manchmal wird laut Op-Bericht auch eine Abdominoplastik durchgeführt und auch so kodiert. Würde es sich dabei tatsächlich um eine richtige Abdominoplastik handeln und ist die Kodierung somit zulässig und korrekt??


    Ich weiß, ein sehr komplexer Fall mit vielen Fragen, hoffentlich halbwegs verständlich beschrieben und das noch am Freitag......! ?(

    Ich hoffe trotzdem inständig auf hilfreiche Aussagen!! :sonne:

    Vielen Dank und ein :sonne: Wochenende

    Viele Grüsse aus Hannover

    Simone F
    :sonne:

  • Hallo Forum,

    leider habe ich bislang noch keine Antwort auf meine Anfrage erhalten.
    Schade!!!!! :(
    Gibt es denn wirklich niemanden der sich erbarmen möchte? Ich wäre auch mit Teilaspekten zufrieden!!!

    Vielleicht kann mir ja doch jemand helfen? Wenn ja, schonmal vielen Dank!!

    Viele Grüsse aus Hannover

    Simone F
    :sonne:

  • Hallo Simone,

    mal abgesehen davon das ich immer wieder überrascht bin auf welche Defekte in Ihrer Klinik DIEPs oder TRAMs geklatscht werden - geben Sie Ihren Chirurgen mal den Tip das es u.a. am Rücken so´nen Muskel gibt nennt sich Latissimus mit dem soll man auch Defekte vreschließen können - geht auch viel schneller ...

    müßen wir uns ja jetzt lieber mal mit der Kodierung auseinander setzen.
    Das mit der Anlage eines AV Loop in der Poplitea um dann einen Lappen weiter distal anschließen zu können ist ein beliebter Trick. Da ist Ihre Beschreibung femoropopliteal aber nicht ganz eindeutig. Ist letztendlich aber auch egal... Man kann dies ein - oder zweizeitig machen. Aus Ihren Schilderungen schließe ich mal das es in Ihrer Klinik zweizeitig erfolgt.

    So der Verschluss der Bauchwand nach Entnahme des Transversen Rectus AbdoMinis (TRAM) Lappens ist eindeutig mehr als eine Hautnaht. Es fehlt ein schließlich ein Stück Muskel in der Bauchwand. Da ist dann ein richtiges Loch aus dem sich auch sehr gerne Probleme (massive Hernien) ergeben - Es muß also eine regelrechte Rekonstruktion der Bauchwand erfolgen ... Am einfachsten mit einer Schlingennaht die das Loch einfach zuzerrt . Dafür gibt es natürlich wie so oft keine Prozedur und die 5.546.x ist auch meine erste Wahl.

    Das mit der Abdominoplastik kommt dann ins Spiel wenn mit oder ohne dem Muskel noch viel Haut und Unterhautfettgewebe transplantiert wird (DIEP - verwendet der druchschnittliche Plastiker aber nur zur Brustrekonstruktion)
    dann müßen Sie den Bauch nämlich wie bei einer Abdominopplastik straffen um den Defekt wieder zu verschließe - das heißt die 5-911.0b wird durch uns dann auch mitverschlüsselt.

    So das waren die einfachen Dinge ...

    Mit diesen GEfäßverschlüssen bei Loop und die Revisionseingriffe machen mir auch immer Kopfzerbrechen ...

    Also die 5-399.3 trifft nicht zu wie ich finde

    Die 5-394.5 die Revision trifft es noch am ehesten, wobei diese PRozeduren ja eigentlich für die DIALYSE - Shunt Operationen gedacht sind - nehme ich mal an...

    ich hoffe ich konnte ein bißchen weiterhelfen...

    mfg

    mare