Hallo,
ich habe eine Frage zur Abrechnung bei Wiederaufnahme:
ein Patient mit einer Hüftgelenkersatz-OP (THR) wird innerhalb der oberen Grenzverweildauer wegen eine Komplikation (pulmonale Embolie) wieder ins KH eingeliefert. Führt das Auftreten der Embolie dazu, dass die THR nun über einem anderen DRG abgerechnet wird z.B. statt I03A (Ersatz Hüftgelenk ohne Komplikationen) nun I03B (Ersatz Hüftgelenk mit Komplikationen)? Oder gibt es noch andere Möglichkeiten?
Danke!
Mit freundlichen Grüßen,
VX