Ein interessantes Problem aus unserer Praxis als DRG-Prüfinstanz:
Ein Pat. zieht sich eine Verätzung Grad III am Finger mit kleinen Weichteildefekt zu. Die Aufnahme erfolgt 10 Tage später mit persisitierenden Weichteildefekt und lokaler Infektion mit Staph. aureus. Es wird einzeitig ein lokales Debridement und eine lokale Rotationslappenplastik (5-921.29, 5-926.19) durchgeführt. 9 Tage stationärer Aufenthalt. Wie ist der Fall zu kodieren ?
Variante 1:
Hauptdiagnose T23.7 (Verätzung Grad III)
Nebendiagnosen: T32.00 (Ausmaß der Verätzung), L03.10 Phlegmone, B95.6 (Staph aureus)
--> führt zur DRG Y02B (BWR 6,588)
Variante 2:
Hauptdiagnose : L98.8 (Weichteildefekt, gemäß Kodierrichtlinie 194 des MDK)
Nebendiagnosen : T95.2 (Folgen einer Verätzung), L03.10 (Phlegmone), B95.6 (Staph aureus)
--> führt zur DRG J21Z (1,167)
Die Unterschiede im Erlös sind dramatisch. Hat jemand eine Meinung ???