Verätzung oder Folge einer Verätzung ?

  • Ein interessantes Problem aus unserer Praxis als DRG-Prüfinstanz:

    Ein Pat. zieht sich eine Verätzung Grad III am Finger mit kleinen Weichteildefekt zu. Die Aufnahme erfolgt 10 Tage später mit persisitierenden Weichteildefekt und lokaler Infektion mit Staph. aureus. Es wird einzeitig ein lokales Debridement und eine lokale Rotationslappenplastik (5-921.29, 5-926.19) durchgeführt. 9 Tage stationärer Aufenthalt. Wie ist der Fall zu kodieren ?

    Variante 1:

    Hauptdiagnose T23.7 (Verätzung Grad III)

    Nebendiagnosen: T32.00 (Ausmaß der Verätzung), L03.10 Phlegmone, B95.6 (Staph aureus)

    --> führt zur DRG Y02B (BWR 6,588)

    Variante 2:

    Hauptdiagnose : L98.8 (Weichteildefekt, gemäß Kodierrichtlinie 194 des MDK)
    Nebendiagnosen : T95.2 (Folgen einer Verätzung), L03.10 (Phlegmone), B95.6 (Staph aureus)

    --> führt zur DRG J21Z (1,167)

    Die Unterschiede im Erlös sind dramatisch. Hat jemand eine Meinung ???

  • Hallo Kodi,

    meine Meinung ist ganz klar. es handelt sich um eine VErätzung die sich infiziert hat und die vorher nicht behandelt wurde. Also ist auch die Verätzung die HD wie bei Ihnen in der Variante 1 - sie führt ja auch in eine Verbrennungs / VErätzungs DRG. Das diese ausnahmsweise für IHren Fall überbewertet ist, ist irrelelvant denn jeder kennt sicherlich hundert Beispiele wo uns das System in eine total Unterbewertete DRG führt und da sagt der Kostenträger ja auch nicht: OK in dem Fall geben wir euch ein bißchen mehr ...

    Also schön hart bleiben

    wünscht mare