vielen Dank für die Beiträge
und an Hr. Reza danke für den Link.
Werd gleich mal einen Widerspruch formulieren.
Gruß
mema
vielen Dank für die Beiträge
und an Hr. Reza danke für den Link.
Werd gleich mal einen Widerspruch formulieren.
Gruß
mema
Hallo Zusammen,
wäre schön und auch wünschenswert wenn sich auch die KK daran halten würden. Die Praxis sieht jedoch - zu mindest bei uns- leider anders. Auch heute musste ich wieder so ein \"Tagesfall\" (Aufenthalt 2,5 Std) \"verteidigen\"
Ich werde das Schreiben (Gesetz) ?) raussuchen und melde mich dann wieder.
Viele Grüße
Lorelei
Guten Tag,
zur Ergänzung:
BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 17.3.2005, B 3 KR 11/04 R
Krankenversicherung - Vorliegen einer vollstationären Krankenhausbehandlung bei vorzeitigem Abbruch aus medizinischen Gründen
Leitsätze
Eine vollstationäre Krankenhausbehandlung ist auch dann gegeben, wenn sie sich nach dem Behandlungsplan des Krankenhausarztes zeitlich über mindestens einen Tag und eine Nacht erstrecken soll, später jedoch aus medizinischen Gründen vorzeitig abgebrochen werden muss - sog abgebrochene stationäre Krankenhausbehandlung (Fortführung von BSG vom 4.3.2004 - B 3 KR 4/03 R = BSGE 92, 223 = SozR 4-2500 § 39 Nr 1).
http://www.lumrix.de/gesetze/bsg_urteile/bsg_604.php
Gruß
E Rembs