Prüfung auf Fallzusammenführung

  • Liebes Forum,

    das Thema ist eigentlich bekannt, aber leider habe ich keine Antwort auf meine Problem gefunden:

    Ein Fall aus 2007. Prüfgrund wie üblich: \"Voraussetzung, Art und Umfang der Leistung\".
    Jetzt kommt eine Anforderung für weitere Unterlagen: Arztbericht und Auszüge aus der Krankenakte vom VORAUFENTHALT. Es hat sich herausgestellt, das die FZ geprüft wird.

    Darf der MDK das? Muss ich die Unterlagen wirklich schicken, oder kann ich mich auf die \"Verfristung\" berufen? :d_gutefrage:

    Vielen Dank für Antworten

    Grüße

    Lorelei

    Viele Grüße.

    Lorelei

    :)

    "Setze Deine Ziele hoch, Deine Erwartungen niedrig und sei positiv überrascht vom Ergebnis"

  • Hallo Lorelei,

    m. E. können Sie die Prüfung der FZ ablehnen, da sie bei den zuerst genannten Prüfgründen nicht mit erwähnt ist und die Frist mittlerweile abgelaufen sein dürfte. Oder stammen die Fälle noch von Anfang 2007?

    Beste Grüße,
    fimuc

  • Hallo Zusammen,

    vielen Dank für die Antworten.

    fimuc

    die Fälle sind aus August 2007. Nachdem ich den \"Link\" von Hr. Selter durchgelesen habe, bin ich mir nicht sicher ob ich mich wirklich auf die Verfristung berufen kann obwohl ich es sehr gerne bei der KK getan hätte. ?) Glaube jedoch, es nichts bringen wird.

    :sterne:


    Schönes sonniges Wochenende für Alle

    Lorelei

    :sonne:

    Viele Grüße.

    Lorelei

    :)

    "Setze Deine Ziele hoch, Deine Erwartungen niedrig und sei positiv überrascht vom Ergebnis"

  • Hallo lorelei,

    so ungern, wie ich Herrn Selter widerspreche, aber ich halte den angegebenen Link für Ihr Problem nicht einschlägig. Dort wurde die Frage unter der Voraussetzung diskutiert, dass \"Fallzusammenführung\" als Prüfgrund von vornherein angegeben war.

    Bei der von Ihnen geschilderten Prüfungsankündigung würde ich die Frage nach Fallzusammenführung aber weder unter \"Voraussetzung\", noch unter \"Art\" bzw. \"Umfang\" der Leistung subsumiert sehen.
    Folglich stellt dies eine Ausweitung der Prüfung außerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist dar und kann deshalb m. E. abgelehnt werden.

    Allerdings ist auch diese Problematik bereits hier im Forum - kontrovers - diskutiert worden.
    Beim praktischen Vorgehen ist zugleich zu bedenken, dass nach jetzt abgeschlossener Prüfung, falls eine neue Rechnung erstellt werden muss, die 6-Wochen-Frist erneut zu laufen beginnt und Sie die Frage nach Fallzusammenführung deshalb wieder einholen könnte.

    Beste Grüße,
    fimuc

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen fimuc,

    weder habe ich gesagt, dass der Link die letztliche Entscheidung beinhaltet, noch sonstige Aussagen gemacht. Ich habe nur den Hinweis auf einen anderen Thread gegeben. Sie können dann also hier Ihre Anmerkungen machen, müssen dann aber auch gar kein unangenehmes Gefühl entwickeln, denn es gibt nichts, weswegen Sie mir widersprechen können.

    Zu den Fragen in beiden Threads:

    Zitat


    Original von Hypki:
    bei uns ist eine neue Frage zur sechs Wochen Frist aufgekommen:
    In einem Fall lässt die KK zwei Aufenthalte mit der Frage der Fallzusammenführung prüfen.

    Für den ersten Aufenthalt wäre allerdings die sechs Wochenfrist verstrichen, für den zweiten aber noch nicht. Um die Fallzusammenführung prüfen zu können, müssen natürlich die Unterlagen für beide Fälle vorliegen. Nun gibt es allerdings auch Meinungen, die sagen: Sechs Wochen sind um, es gibt kein Unterlagen.


    Zitat


    Original von lorelei:
    Jetzt kommt eine Anforderung für weitere Unterlagen: Arztbericht und Auszüge aus der Krankenakte vom VORAUFENTHALT. Es hat sich herausgestellt, das die FZ geprüft wird. Darf der MDK das? Muss ich die Unterlagen wirklich schicken, oder kann ich mich auf die \"Verfristung\" berufen?

    Die Frage von Lorelei hätte also als Variante in diesem Thread bestens reingepasst.