Entlassung vor Geburt

  • Hallo Kollegen,
    habe gerade einen Fall bei dem eine Schwangere mit Wehen zur Entbindung aufgenommen wurde.
    Diese Frau wechselte vor der Geburt die Klinik.
    Habe gerade keine Idee wie die Codierung auszusehen hat.
    Vielen Dank für eure Hilfe.

    Gruß Susanne

  • Hallo Susanne,

    wechselte die Frau in Ihre Klinik oder hat Sie Ihre Klinik vor der Geburt verlassen (evtl. gegen ärztlichen Rat)? Wie lang war der Aufenthalt?

    Mit freundlichem Gruß.

    „Quod non in actis est, non est in mundo.“ (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)

  • Hallo Susanne,

    für das Krankenhaus geht es ja Richtung O47.- Frustrane Kontraktionen [Unnütze Wehen]. Also im Ernst - mein Vorschlag ist hier die vorstationäre Abrechung. Evtl. mit Z53 Personen, die Einrichtungen des Gesundheitswesens wegen
    spezifischer Maßnahmen aufgesucht haben, die aber nicht
    durchgeführt wurden?

    Gruß TT

    „Quod non in actis est, non est in mundo.“ (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)

  • Hallo Susanne,
    wenn die Frau wirklich gar nichts weiter ausser Wehen hatte (keine Übertragung, keinen Blasensprung, keine Betreuung bei...), wird ihnen wohl nur die Z34 bleiben.
    Sie sollten aber unbedingt die Entlassungsart noch mal klären, das schreit aus Sicht der KK förmlich nach vorstationär!!!
    Auch wenn die Dame nix unterschrieben hat, kann es eine Entlassung gegen ärztlichen Rat sein - das muss dann nur ordentlich dokumentiert sein!
    Wenn es so was wie \"auf Wunsch der Patientin mit ärztlichem Einverständnis\" ist, gebe ich 03 - sonstige Gründe ein.

    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold