Hallo,
benötige Hilfe. Immer öfter wird die Ziffer 33044 neben der OP-Leistung (am gleichen Tag) abgerechnet. Lt. EBM Präambel AOP Punkt 8. ist diese Leistung neben der OP-Ziffer bzw im Zeitrahmen von 3 Tagen nicht abrechenbar.
Es wird argumentiert, dass lt. AOP Vertrag § 4 Abs. 1 und 3 alle medizinisch notwendigen Untersuchungen analog EBM abgerechnet werden dürfen. Dies wäre ja aber ein Freifahrtschein um alles abrechnen zu dürfen.
Zumal es heißt, dass Doppeluntersuchungen zu begründen sind.
Diese Untersuchung wird zu 95% vorab beim Facharzt durchgeführt.
Bitte um Ihre Meinungen zu diesem Thema.
Vielen Dank vorab.
Liebe Grüße
Kelly