AOP Ziffer 33044 neben OP Leistung

  • Hallo,

    benötige Hilfe. Immer öfter wird die Ziffer 33044 neben der OP-Leistung (am gleichen Tag) abgerechnet. Lt. EBM Präambel AOP Punkt 8. ist diese Leistung neben der OP-Ziffer bzw im Zeitrahmen von 3 Tagen nicht abrechenbar.

    Es wird argumentiert, dass lt. AOP Vertrag § 4 Abs. 1 und 3 alle medizinisch notwendigen Untersuchungen analog EBM abgerechnet werden dürfen. Dies wäre ja aber ein Freifahrtschein um alles abrechnen zu dürfen.
    Zumal es heißt, dass Doppeluntersuchungen zu begründen sind.

    Diese Untersuchung wird zu 95% vorab beim Facharzt durchgeführt.

    Bitte um Ihre Meinungen zu diesem Thema.
    Vielen Dank vorab.

    Liebe Grüße
    Kelly

  • Hallo Kelly!

    Liegen die Befund in 100 % aller Fälle vor? Wird diese Leistung wirklich vollständig erbracht. Gerade in der Diskussion um die Leistungserbringung vor ambulanten OP\'s schlagen die Wellen teilweise hoch. Die Kassenärzte wollen ihr Budget damit nicht belasten und fordern von den Krankenhäusern die erforderlichen Untersuchungen. Hierzu gibt es teilweise Empfehlungen der KV\'en. Die Kassen wollen mehr das KV-Budget belasten (hier haben sie schon eingezahlt) und sträuben sich dem KH die Kosten zu erstatten.

    Ein immernoch sehr spannungsreiches Feld.

    Mit freundlichen Grüßen
    Frank Killmer

    Frank Killmer

  • Hallo Herr Killmer,

    danke für Ihre Antwort. Sicher liegen nicht in 100 % der Fälle die Voruntersuchung vor. Und sicherlich ist dann auch o. K., dass diese Untersuchungen dann von den KHs durchgeführt werden und auch abgerechnet werden. Aber bei einer Überweisung vom Facharzt wegen einer Fehlgeburt z. B. gehe ich davon aus, dass der FA die 33044 bereits durchgeführt hat.

    Da ich beide Seiten durch meine Arbeit kennengelernt habe, kenne ich die Problematik der Abrechnung, Budgetierung usw. leider nur zu gut.
    Ein weiteres Problem ist die Übertragung der Daten nach §301. Die Datenübermittlung ist sehr beschränkt und die Überweisung und Vorbefundung muß im Notfall immer noch per Papier nachgefordert werden.

    Aber ist nich durch den EBM und den AOP Vertrag geregelt und gewollt, dass durch den niedergelassenen Arzt die notwendigen Voruntersuchungen durchgeführt werden?

    Grüße Kelly