Nekrose nach Orbitaimplantat

  • Guten Morgen in die Forumswelt

    Patient wird wegen bösartiger Neubildung der Nasennebenhöhle mit einem Orbitaimplantat und einem Hauttransplantat zur Deckung des Keramikimplantates versorgt. HD hier die C13.8.

    Postoperativ kommt es einige Tage später zu einer Wundheilungsstörung, Schwenklappen wurde nekrotisch. Somit erneute Aufnahme (alles 2007).

    Was ist nun die HD?

    nach DKR 0201f die maligne Erkrankung C13.8

    oder nach D002 die Nekrose eines Hauttransplantates T86.51

    oder noch was ganz anderes? Ich stehe etwas auf dem Schlauch und würde mich über Hilfe freuen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Rhodolith

  • Hallo -

    m.E. HD Malignom. Guckst Du DKR 0201f: \"Sofern ein Patient eine auf mehrere Eingriffe verteilte chirurgische Behandlung eines Malignoms/von Metastasen benötigt, ist jedem weiteren Krankenhausaufenthalt, bei dem eine Folge-Operation durchgeführt wird, das Malignom/die Metastasen ebenfalls als Hauptdiagnose-Kode zuzuweisen. Obwohl das Malignom/die Metastasen möglicherweise durch die erste Operation entfernt worden ist/sind, wird der Patient während des darauf folgenden Krankenhausaufenthaltes nach wie vor wegen der Folgen des Malignoms/der Metastasen behandelt, d.h. das Malignom/die Metastasen ist/sind auch der Anlass zur Folge-Operation.\" Folge OP wird ja nicht definiert.

    Herzlicher Gruß.

    „Quod non in actis est, non est in mundo.“ (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)

  • Hallo TT,

    erstmal herzlichen Dank für die Antwort. Aber genau in der DKR liegt mein Problem: es erfolgte ja nicht eine eigentliche (auch nicht verteilte) chirurgische Behandlung des Malignoms, sondern eben der beschriebene Wundheilungsstörung.

    Die chirurgische Behandlung der Nekrose hat ja eigentlich nichts mit dem ursprünglichen Malignom zu tun, dass man eben mehrere verteilte Eingriffe sehen könnte. Und bei der zweiten Aufnahmewar nicht das Malignom der Aufnahmeanlass. Und nach Bsp. 7 - vielleicht etwas sehr hergeholt???- wurde nur die Wundheilungsstörung behandelt, somit mutiert die CA_erkrankung wieder zur ND.

    Oder habe ich mich festgefahren?

    Mit freundlichen Grüßen

    Rhodolith

  • Hallo -

    ich denke festgefahren. Der Begriff Folge-OP ist ja nicht definiert. Und umgekehrt gilt: ohne Malignom auch keine Wundheilungsstörung und damit kein Folgeeingriff (welcher auch immer).

    Herzlicher Gruß.

    „Quod non in actis est, non est in mundo.“ (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)