Hallo Forum,
ich werde konfrontiert mit der Codierung einer operativen Stabilisierung einer Kreuzbeinfraktur durch ein Fixateursystem von LWS zum Becken.
Ich gehe davon aus, dass das Kreuzbein Teil der Wirbelsäule ist, funktionell zum Beckenring gehört.
Codiere ich die Frakturversorgung mit 5-834.4 (Osteosynthese Wirbelsäule mit Fixateur interne) erhalte ich die DRG I53 oder I10 (je nach ND), kodiere ich die Versorgung als Stabilisierung des Beckenringes mit 5-798.7 (offene Reposition Beckenring mit Fix. intern) erhalte ich I08 (deutlich höher bewertet).
Ist beides möglich und vertretbar oder gibt es Gründe für die eine oder andere Lösung? Für Argumentationshilfe wäre ich dankbar.
Besteht auch noch die Möglichkeit den Zusatzcode 5-835.5 für die Anbindung der LWS ans Becken zu codieren? M.E. wohl eher nein. Dies würde dann sogar zur I09 führen.
Gruß
P. Host