Hallo Pino,
Zitat
Original von pino:
vielleicht habe ich mich nicht ganz klar ausgedrückt. Ich werde natürlich lediglich unseren Standpunkt der regulären Entlassung vertreten.
Ob Sie Ihren Standpunkt der regulären Entlassung vertreten oder nicht spielt hier überhaupt keine Rolle.
Erfolgte innerhalb von 24 Stunden eine eigene Aufnahme der Mutter, dann handelt es sich um eine Verlegung im Sinne der FPV und somit sind Verlegungsabschläge zu berücksichtigen.
Gruß