Verlegung bei Zufallsbefund

  • Hallo liebe InEk-Mitarbeiter/innen,

    Habe folgendes Problem:
    Bei Verlegung von einem Apoplex-Patienten, der auf der Neurologie aufgenommen wurde wird per Zufallsbefund ein Aortenaneurysma festgestellt.
    Dies wird nach Verlegung in die Gefäßchirurgie endovasculär mit einer Gefäßprothese operativ versorgt.
    Als Entlassdiagnose muß der Apoplex angegeben werden .
    Dies bedeutet DRG B39C. (RG 2,806)
    Bei abgerechnetem Aortenaneurysma käme das Relativgewicht 4,942 mit DRG F51A und bei TAA das RG 7,934 DRG F51A zum tragen.

    Bitte Sie um Lösungsvorschläge. Ist die Einführung eines Zusatzentgeltes sinnvoll um dieses Problem zu lösen?
    Das Krankenhaus hat dadurch enorme Verluste!!

    Mit freundlichen Grüßen
    Petra Oertel

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    eine der erwähnten DRGs muss dann F51B heißen.

    Aber: Bitte lesen Sie die Nutzunghinweise dieses Unterforums. Dort ist auch explizit gesagt: \"Dieses Board stellt keine Verbindung zum InEK dar! Bitte deshalb auch keine Antwort von dort erwarten.\"

    Daher hilft auch die Anrede an das InEK nichts, es wird keine Reaktion erfolgen!

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau