Hallo liebe InEk-Mitarbeiter/innen,
Habe folgendes Problem:
Bei Verlegung von einem Apoplex-Patienten, der auf der Neurologie aufgenommen wurde wird per Zufallsbefund ein Aortenaneurysma festgestellt.
Dies wird nach Verlegung in die Gefäßchirurgie endovasculär mit einer Gefäßprothese operativ versorgt.
Als Entlassdiagnose muß der Apoplex angegeben werden .
Dies bedeutet DRG B39C. (RG 2,806)
Bei abgerechnetem Aortenaneurysma käme das Relativgewicht 4,942 mit DRG F51A und bei TAA das RG 7,934 DRG F51A zum tragen.
Bitte Sie um Lösungsvorschläge. Ist die Einführung eines Zusatzentgeltes sinnvoll um dieses Problem zu lösen?
Das Krankenhaus hat dadurch enorme Verluste!!
Mit freundlichen Grüßen
Petra Oertel