Lordose Lumbalbereich (M40.56)

  • Hallo,

    Unser Unfallchirurg kodiert routinemäßig bei einer offenen Reposition der Wirbelsäule (5-834.4) bei vorliegender Spinal(kanal)stenose (M48.06) als Hauptdiagnose die Nebendiagnose M40.56 (Lordose, n.n.b., Lumbalbereicht). Dies führt in die DRG I19B mit einem Kostengewicht von 3,968, wohingegen die DRG I09D (Kodierung ohne M40.56) nur ein Kostengewicht von 2,197 aufweist.
    Der MDK lehnt diese Kodierung ab mit dem Hinweis, dass kein Ressourcenverbrauch hinsichtlich der M40.56 erfolgt sei und die Lordose im Lumbalbereich physiologisch sei (zweifelsohne!).

    Meine Frage ist nun: wann ist die M40.56 zu kodieren und wie muss der Ressourcenverbrauch aussehen?

    Vielen Dank.

    Hommel

  • Hallo Hommel,

    da muss ich den MDK Recht geben. Operiert wir aufgrund der Spinalkanalstenose. Um die Lordose kodieren zu können muss sie den Kriterien von Neben- oder Hauptdiagnose entsprechen. Das reine Vorhandensein reicht zur Kodierung nicht aus.

    Die Lordose als Hauptdiagnose findet man doch eher in sehr spezialisierten Wirbelsäulenabteilung, in denen langstreckige Entlordosierung-Operationen über zahlrecihe Segmente durchgeführt werden. Dazu reichtaber keine Spondylodese über 2-3 Segmente.

    Gruß

    Dr. F. Schemmann
    FA f. Orthopädie, Chirurgie, O&U

  • Hallo Hommel,

    ja dies ist dokumentiert:

    1. Kodierrichtlinien Haupt- und Nebendiagnosedefintion
    2. Kodierleitfaden WS-CHirurgie (siehe Links)
    3. Orthopädische Fachliteratur

    Frei nach Altkanzler Schröder sollte man hier die Kirche mal im Dorf lassen. Eine Fusion einer Spinalkanalstenose ist keine Entlordorsierungs-OP. Dies ist OP-technisch ein paar Nummern größer. Entsprechend auch die höhere Vergütung. Um eine Lordose aufzurichten muss man mindestens über 5-6 Segmente arbeiten. Bei einer Spinalkanalstenose sind dies eher 1- 3 Segmente.

    Gruß

    Dr. F. Schemmann
    FA f. Orthopädie, Chirurgie, O&U