Personalschlüssel OPS 8-550

  • Hallo,

    gibt es eine Möglichkeit, den zur Erbringung einer geriatrischen Frührehabilitation im Akutkrankenhaus erforderlichen Personalbedarf/ Personalschlüssel in Erfahrung zu bringen? Bislang konnte ich lediglich Informationen für die Zusammensetzung des therapeutischen Teams finden, die allerdings eine 24-stündige Betreuung des Patienten in einer geriatrischen Einrichtung berücksichtigen und nicht ausschließlich die Leistungen im Zusammenhang mit der Prozedur 8-550. Mit welchem Personalschlüssel müsste ein KH zur Bestimmung des zusätzlichen Personalaufwandes bei Erbringung dieser Prozedur rechnen? Vielleicht sind ja jemandem Anhaltspunkte hierzu bekannt.

    Vielen Dank und beste Grüße :)

  • Hallo,
    wir machen die geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung seit 4 Jahren bei Pat. mit der Hauptdiagnose Apoplex. Wir haben uns diese Pat. ausgesucht, weil wir dort die personellen Voraussetzungen haben, die Vorgaben zu erfüllen (wir sind Stroke unit).
    Personal: Pflegeschlüssel ist wie überall, allerdings haben alle Schwestern eine Ausbildung in Bobath zusätzlich, brauchen sie ja für die Anleitung etc.
    2x Ergo, immer eine Person kommt, 1x Logopädie, 1x KG, 1x Assistenzarzt, 1x Facharzt mit Weiterbildung in klin. Geriatrie, 1x karidolog. Oberarzt.
    Gute Patientenselektion, genaueste Dokumentation, ausgefeilteste Briefe.
    Alle Kassen prüfen jeden Fall einzeln, bisher haben wir aber noch keinen einzigen verloren. :)

    Der Aufwand war also weniger im Personal zu suchen, er ist vielmehr im organisatorisch-dokumentarischen zu suchen.
    Man muss ein Dokublatt entwerfen, man muss dahinter her sein, dass (zumind. anfangs) die korrekten Pat. auch rekrutiert werden, dass alles gut dokumentiert wird, dass alle Tests laufen, dass die Teambesprechungen laufen und dokumentiert sind, dass die Briefe gut geschrieben sind, dann Kassenanfragen beantworten, etc. DAS kostet ziemlich Zeit, man braucht einen verantwortlichen Organisator, der das Ganze voran treibt, ist kein Selbstläufer. Ich bin dieser Organisator, daher weiß ich es.

    [arial]MfG

    [c=blue]Leisure 17[/c][/arial]

  • Hallo,

    vielen Dank für Ihre Information!

    Darf ich fragen wie viele Patienten Sie damit etwa täglich behandeln können. Erbringen Sie Ihre Leistung auf einer separaten Station oder setzen Sie ein rotierendes Team ein, welches die jeweiligen Patienten auf den einzelnen Stationen aufsucht?

    Vielen Dank und viele Grüße :)

  • Hallo,
    wir behandeln nur ca. 30 bis 50 Pat. pro Jahr. Mehr geht nicht aus folgenden Gründen:
    a) zu wenig Therapeuten
    b) zu wenig ärztl. Personal, das Pat. rekrutiert
    c) zu wenig pflegerisches Personal, das sich intensiver um Pat. kümmert

    Sie sehen also, ich muss mich korrigieren, jetzt kommt zu dem organisatorischen Aufwand doch noch der personelle.

    Zusammenfassend könnte man sagen, dass die oben von mir angegebene Personalschlüssel für ca. 30 bis max(!) 50 Pat. ausreicht, danach braucht man mehr Personal. Jede Klinik, die es machen will, muss eben sehen, was sie schon für die Pat. tut und in der Stroke ist der Aufwand sowie so schon so hoch gewesen, dass der Schritt zur KOmplexbehandlung nicht mehr weit war und mit nahezu dem vorhandenen Personal gemacht werden konnte. Bei orthopäd. Pat. oder kardiologischen Pat. wird normal nicht so ein Aufwand betrieben, daher wäre hier der Personaleinsatz zur Etablierung einer ger. Komplexbehandlung(zumind. bei uns) viel höher.
    Wir hätten noch mehr Pat., auch in anderen Fachrichtungen, aber derzeit ist keine Personalsteigerung möglich.

    [arial]MfG

    [c=blue]Leisure 17[/c][/arial]

  • Hallo,

    das ist natürlich problematisch. Dennoch denke ich, dass diese Leistung für alle Seiten (Patient, KH und KK) lohnenswert sein kann.

    Im Internet bin ich auf Zulassungsbedingungen des VdEK für die ambulante geriatrische Rehabilitation gestoßen.

    http://www.vdek.com/vertragspartne…n_geriatrie.pdf

    Ich könnte mir vorstellen, dass man auf ähnlichem Weg stationäre Patienten gemäß OPS 8-550 versorgt, indem das therapeutische Team innerhalb des Kranhenhauses konsiliarisch auf mehreren Stationen eingesetzt wird.

    Demnach würde ich den dort hinterlegten Personalschlüssel (Seite 14) ggf. zur Bestimmung des Personalmehrbedarfes für die Prozedur 8-550 zu Grunde legen. Wäre dies denkbar???

    Vielen Dank!!!

  • Schönen guten Tag HCM_Student,

    auch wenn ich die Idee nicht nur für die Geriatrie durchaus interessant finde, dass Ärzte und Therapeuten als Teams zum Patienten kommen und nicht der Patient durch \"Abteilungen\" wandern muss, gibt es doch das ein oder andere Problem dabei. Z. B. brauchet man für Ergotherapie und auch für bestimmte Übungen der Physiotherapie unter Umständen besondere Räumlichkeiten und Ausstattungen, vor allem wenn Sie den Patienten wieder auf ein selbständiges Leben in seiner häuslichen Umgebung vorbereiten wollen. Da macht es schon sinn, wenn die WEge nicht allzu weit sind und diese Dinge auf einer Station zusammengefasst werden. Wichtig ist auch, dass der OPS vorgibt, dass die Behandlungsleitung bei dem Geriater liegt. Das können Sie nur schwer belegen, wenn der Patient in einer anderen Abteilung geführt wird. Es muss also dokumentiert sein, dass die Verantwortlichkeit beispielsweise nach einer Endoprothesenimplantation zu einem bestimmten Zeitpunkt vom Chirurgen zum Geriater wechselt.

    Personal brauchen Sie letzlich in der Qualifikation, Zusammensetzung und Menge, wie es der OPS vorgibt und wie nötig ist, um die entsprechende Anzahl der Behandlungseinheiten erbringen zu können; das sollte recht einfach zu berechnen sein.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo,

    vielen Dank für die umfangreiche Antwort. Ich denke auch, dass ich entsprechend der Therapieanforderungen des OPS, den erforderlichen Personaleinsatz bestimmen werde.

    Meine Überlegung zur Erbringung der geriatrischen Frühreha am Bett des Patienten beruht eigentlich auf der Definition der \"Frührehabilitation\", die sich hier an jene geriatrischen Patienten richtet, die nicht bis kaum in der Lage sind, sich aktiv an rehabilitativen Maßnahmen zu beteiligen, da ein erhöhter akutmedizinischer Behandlungsbedarf besteht (vgl. auch Auschlusskriterien für rehabilititative Maßnahmen). Die Prozedur soll ja nicht die eventuelle Anschlussheilbehandlung ersetzen. Vielleicht interpretiere ich das auch falsch, allerdings denke ich, dass man den Anforderungen der Prozedur 8-550 durchaus auch auf diesem Wege gerecht werden könnte.

    Viele Grüße :)