interm. NIV Beatmung - Wie dokumentieren?

  • Hallo zusammen,
    wir sind in dieser Hinsicht in BaWü schon seit geraumer Zeit die "Gekniffenen". Komischerweise wird das nur dann so gerechnet, wenn man damit unter die Grenze von 24 Std. kommt, wenn es viel mehr ist, haben die gleichen Gutachter die Stunden auch schon "bestätigt". Soviel dazu.

    Grundsätzlich auch das ein Punkt, der mal endgültig geklärt gehört. Meiner Ansicht nach sind alle Argumente, die der MDK hierzu vorbringt, weder medzinisch noch formal stichhaltig. Ich lasse das mal alles weg, die Erfahrungen werden sich im Laufe der Zeit hier noch ansammeln.

    Nur ganz kurz: Eine Leitlinie der Pulmonologen zum Thema NIV spricht immer von: "Entwöhnung von NIV" - Standardargument des MDK: "Es handelt sich nicht um eine Entwöhnung".

    Viel Freude damit!

    P. Dietz