Hallo!
Habe die Suchfunktion schon durchforstet - komme aber immer noch nicht ganz klar mit der korrekten Anwendung der Codes:
5-829.c Implantation oder Wechsel einer Tumorendoprothese
5-829.d Implantation oder Wechsel von modularen Endoprothesen bei knöcherner Defektsituation mit Gelenk- und/oder Knochen(teil)ersatz oder individuell angefertigten Implantaten.
Fall 1.: Pat. bekam bei Melanommetastase am Femur eine nicht CAD gefertigte Modulare Endoprothese implantiert. Tatbestand Resektion maligner Knochentumor liegt vor, doch entspricht der metallische Knochen- bzw. Gelenkersatz der Länge und Dicke des entfernten Knochens? Wohl ehr nicht und eine Tumorprothese muss ein extra für den Patienten angefertigtes Implantat sein?
Fall 2.: Was ist bzgl. der OPS 5-829.d unter knöcherner Defektsituation gemeint? Angenommen einem Pat. wird eine modulare Knieprothese implantiert - bei Gonarthrose. Wann spielt die \"knöcherne Defektsituation\" eine Rolle?
Gruß v. Lemontree
:d_gutefrage: