Hallo Forum,
hat jemand erste Erfahrungen bzw. Tips zur Verfahrensweise bei den nicht abrechenbaren DRG's U61 und U62 (Schizophrenie, wahnhafte und akute psychot. Störungen), die ja in Einzelfällen auch unter neurologischen Verdachtsmomenten und Fragestellungen in neurologischen Abteilungen auftauchen.
Gibt es Standpunkte der Kassen?
Gibt es realistische Alternativen zu nicht aufnehmen, nicht abrechnen oder paracoding?
Ich befürchte leider nein! :no:
Viele Grüße
St. Zacher